Daten
Kommune
Jülich
Größe
6,8 kB
Datum
14.07.2010
Erstellt
15.07.10, 07:22
Aktualisiert
15.07.10, 07:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1a zur Vorlagen-Nr. 374/2010
SATZUNG
der Stadt Jülich über die Grenzen für den
im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Broich
Aufgrund des § 34, Absatz 4, Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007 und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 in der
zuletzt geänderten Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am
die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Broich beschlossen.
§1
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Broich werden gemäß der im
beigefügten Lageplan ersichtlichen Darstellung festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil
dieser Satzung.
§2
Soweit in dem nach § 1 umschriebenen Gebiet Bebauungspläne nach § 30 BauGB zukünftig
Rechtskraft erlangen, werden diese Bereiche von der Satzung nicht erfasst. Werden in dem
nach § 1 umschriebenen Gebiet angrenzende rechtskräftige Bebauungspläne zukünftig
aufgehoben, werden diese Bereiche von dieser Satzung erfasst.
§3
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
Mit dieser Klarstellungssatzung wird für den Ortsteil Broich der Innenbereich verbindlich
vom Außenbereich abgegrenzt. Damit ist die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Teil des
Gemeindegebietes strukturell geklärt.
Vorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach § 34 BauGB, Vorhaben außerhalb
dieses Bereiches nach § 35 BauGB.
Der Bereich der Klarstellungssatzung wird im Flächennutzungsplan weitgehend als
Baufläche, das heißt als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dargestellt.
Für die Beurteilung der baulichen Prägung ist die tatsächlich vorhandene Bebauung mit
Hauptgebäuden maßgebend. Dabei werden Nebengebäude wie Schuppen, Garagen und
ähnlichem außer acht gelassen. Im Falle des Abrisses eines den Innenbereich abschließenden
Gebäudes zählt das dann unbebaute Grundstück weiterhin zum Innenbereich.