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Beschlussvorlage (Markenhandbuch Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:00
Aktualisiert
22.11.12, 18:00
Beschlussvorlage (Markenhandbuch Nettersheim) Beschlussvorlage (Markenhandbuch Nettersheim) Beschlussvorlage (Markenhandbuch Nettersheim) Beschlussvorlage (Markenhandbuch Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - N Vorlage 835 /IX.L. Datum: 19.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Markenhandbuch Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, ein Markenhandbuch für die Eifelgemeinde Nettersheim zu erstellen und mit der Umsetzung zum 01.01.2013 zu beginnen. Begründung: Die Eifel als Region hat sich innerhalb der letzten Jahre verstärkt als touristisches Reiseziel und Erholungsregion etabliert. Vor allen Dingen die Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Naturzentrum haben Nettersheim ins Bewusstsein zahlreicher Gäste und Urlaubssuchender gebracht. Sei dies durch die vielen Gäste, Schüleroder Jugendliche oder durch die zahlreichen Auszeichnungen, die Nettersheim innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte erfahren hat. Zudem ist es gelungen, Nettersheim an zahlreiche touristische Strukturen, wie Rad- und Wanderwege anzubinden. Neben der Stärkung im touristischen Bereich geht die Gemeinde in zahlreichen anderen Bereichen eigene Wege, gründet gemeindliche Eigenbetriebe, befasst sich mit Klimaschutz, Wald, Energie und zahlreichen Themen, die die Gemeinde Nettersheim besonders auszeichnen. Die Einmaligkeit/Einzigartigkeit unserer Gemeinde gilt es nun noch stärker hervorzuheben, aber auch zu schützen. In der Masse der Anbieter ist es wichtig, die eigene Identität zu stärken und nachhaltig zu sichern. Dieser Prozess findet auf vielen Ebenen statt, findet seinen Ursprung aber im Bewusstsein derer, die maßgeblich am Entwicklungs-, Entscheidungs- und später am Umsetzungsprozess beteiligt sind. Im Rahmen eines Schulungsprozesses gemeindlicher Mitarbeiter konnte durch fachkräftige Unterstützung der Markenkern „Eifelgemeinde in einzigartiger Dichte von Natur & Geschichte“ für die Gemeinde Nettersheim formuliert werden. Hieran orientiert sich das Handeln aller Akteure, die nachhaltig, authentisch und serviceorientiert an der Stärkung und Etablierung der Marke „Eifelgemeinde Nettersheim“ arbeiten (hierzu wurde bereits in der Sitzung vom 12.04.2011 informiert). Dieser Prozess vollzieht sich im Bewusstsein aller Beteiligten, die ihr Handeln hieran orientieren, aber auch nach außen durch sichtbare Erkennungsmerkmale und ein wiedererkennbares Erscheinungsbild. Sowohl in der Verwaltung, in den Eigenbetrieben der Gemeinde, in den Einrichtungen des Naturzentrums, des Literaturhauses, des Familienzentrums, der Kindergärten usw. als auch im Rahmen von Kooperationen muss die Stärkung und Etablierung der Marke „Eifelgemeinde Nettersheim“ (Dachmarke) kontinuierlich betrieben wer- 3 den. So kann jede beteiligte Einrichtung (Familienmarke) mit zur Stärkung der Dachmarke und umgekehrt beitragen. Die konsequente Verinnerlichung des Markenkerns und das ebenfalls konsequente Einsetzen deutlicher Erkennungsmerkmale erfordern einen Leitfaden, der deutliche Vorgaben, aber auch Entscheidungshilfen im Bereich neuer Darstellungen gibt. Aus diesem Grund wird z. Zt. ein entsprechendes Markenhandbuch erarbeitet, das diese Ansprüche erfüllt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Handbuches wird die Darstellung des Logos beinhalten, das sowohl die Dachmarke, als auch die Familienmarke darzustellen vermag: Dachmarke Beispiel Familienmarke: Zudem greift das neue Logo den Gestaltungsteil des bisherigen Logos auf und ermöglicht damit, bereits vorhandene Wiedererkennungseffekte zu nutzen. Gleichzeitig wird durch die neue Begrifflichkeit „Eifelgemeinde Nettersheim“ eine klare räumliche Einordnung erreicht. Im sprachlichen Gebrauch der Familienmarken wird zudem erreicht, dass über die Benennung der Dachmarke sowohl Region als auch Ort klar sowie die Einrichtung deutlich werden. Eine entsprechende telefonische Begrüßung würde folglich z. B. wie folgt lauten: „Guten Tag! Eifelgemeinde Nettersheim, Naturzentrum, Sie sprechen mit XXXXX. Was kann ich für Sie tun?“ Für entsprechende Druckwerke wird das Markenhandbuch klare Vorgaben geben, die auch einige markante Elemente der bisherigen Druckwerke beinhalten werden. Der Entscheidungsprozess hierzu findet z. Zt. statt. Neben den gestalterischen Vorgaben werden auch Details zur Farbgebung, Maßen, Papierwahl etc. im Markenhandbuch aufgenommen. Die Vorstellung des Markenhandbuchs soll noch in diesem Jahr für alle Mitarbeiter der Verwaltung und der betroffenen Einrichtungen im Rahmen einer Schulungsveranstaltung erfolgen. 4 Zur Vorstellung, Umsetzung und Kontrolle des noch zu erstellenden Markenhandbuchs wird ein Markenteam innerhalb des Rathauses gebildet. Alle nach außen gerichteten Druckwerke, Veröffentlichungen etc. werden in Abstimmung mit dem Markenteam und in Anwendung an das Markenhandbuch zukünftig umgesetzt, wobei im Bedarfsfalle eine fachliche Unterstützung durch Externe, am jetzigen Prozess Beteiligte, stattfinden wird. Das Markenhandbuch wird zudem einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen sein, jedes neu umgesetzte Druckwerk soll integriert werden. Neue Familienmarken sollen aufgenommen werden können. Letztendlich soll das Markenhandbuch dazu beitragen, die Eifelgemeinde Nettersheim noch deutlicher auf dem Markt zu positionieren und damit nachhaltig zu stärken. Durch die Einhaltung der im Markenhandbuch vorgegebenen Darstellungsmerkmale kann zudem ein einheitlicher Auftritt in allen Printmedien, bei Kooperationspartnern und über die zahlreichen Dokumente der Verwaltung erreicht werden. Die Anpassung an das neue Markenhandbuch soll Zug um Zug erfolgen, d. h. ein Neudruck erfolgt, wenn das Druckwerk vergriffen ist. Jährlich neu aufzulegende Druckwerke werden sofort angepasst. Die Finanzierung des Prozesses ist über den gemeindlichen Haushalt 2012 auch im Rahmen von Fördermaßnahmen gesichert. Für 2013 werden entsprechende Mittel eingeplant. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung ein Markenhandbuch für die Eifelgemeinde Nettersheim zu erstellen und mit der Umsetzung zum 01.01.2013 zu beginnen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister