Daten
Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
16.10.14, 18:31
Aktualisiert
16.10.14, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 16.10.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 08.09.2014
Öffentliche Sitzung
18.1 Zuwendungen an Fraktionen
247/2014
Der Rat beschließt, ab 1. September 2014 den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 GO NW aus
Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung als Geld- und Sachleistungen zu gewähren.
Die Geldleistungen bestehen aus einem Sockelbetrag von monatlich 550 € pro Fraktion
plus 40 € pro Fraktionsmitglied.
Einem einzelnen Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, wird eine monatliche Geldzuwendung in Höhe von 210 € gewährt.
Die Geldleistungen können für folgende Zwecke verwendet werden:
1. Beschäftigung von Personal (z. B. Fraktionssekretärin)
2. Beschaffung von Literatur und Zeitschriften
3. Fortbildung der Fraktionsmitglieder
4. Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion (nicht der Partei)
5. Geschäftsbedürfnisse (Porto, Papier, Kopierkosten, Büromaterial, Anschaffung von
Büromaschinen und Computern, Wartungskosten)
6. Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen
7. Durchführung von Fraktionssitzungen (Zuwendungen für maximal zwei auswärtige
Klausursitzungen jährlich über jeweils eine maximal 2-tägige Dauer in maximal 350
km-Entfernung dürfen nur gewährt werden, wenn es sich um Haushaltsberatungen
oder um Beratung grundlegender Planungen der Gemeinde handelt).
Darüber hinaus werden den Fraktionen als Sachleistungen bzw. geldwerte Leistungen
gewährt:
1. Kalkulatorische Miete, Instandhaltungs-, Strom-, Gas-, Wasser-, Versicherungsund Reinigungskosten für die Bereitstellung von Räumen für die Fraktionsgeschäftsstelle und für die Durchführung von Fraktionssitzungen
2. Bereitstellung Büromöbel und EDV-Ausstattung (im Turnus der Verwaltung) bzw.
Abschreibungskosten
3. Kosten für Telefon, Telefax und Rechnerzeiten
Der Geldwert dieser Sachleistungen wird in der jährlich dem Haushaltsplan beizufügenden
Anlage ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 08.09.2014
einstimmig
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