Daten
Kommune
Kerpen
Größe
79 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
07.10.16, 13:19
Aktualisiert
07.10.16, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 17. Sitzung des Stadtrates
vom 13.09.2016
Drucksachen-Nummer: 469.16
TOP 16.1 Pflegezustand der Außenanlagen städtischer Schulgebäude;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion
Technischer Beigeordneter Joachim Schwister berichtet, dass die Reinigung der Schulhöfe
sowie der Außengelände einer Schule den Hausmeistern obliegt. Der Bauhof ist hierfür nicht
zuständig und kann auch keine Sonderkapazitäten hierfür zur Verfügung stellen.
Hinsichtlich der Anfrage zum Schulzentrum Horrem/Sindorf teilt er mit, dass zum Beginn der
Ferien die Mülleimer abmontiert wurden, da diese alle durch Vandalismus so stark beschädigt
waren, dass sie nicht mehr genutzt werden konnten. Zum Ende der Ferien konnten die neuen
Mülleimer montiert werden.
Insgesamt konnte am Ende der Ferien eine starke Zunahme der Verschmutzung im
Außengelände festgestellt werden. Die Mengen konnten größtenteils von den Hausmeistern
nicht bewältigt werden, da ein Hausmeister krankheitsbedingt ausgefallen war und ein
Hausmeister teilweise Vertretungsdienst in anderen Schulen wahrgenommen hat.
Fakt ist zudem: es ist allgemein eine zunehmende Vermüllung der Schulgelände festzustellen
(insbesondere nach den Wochenenden). Die Hausmeister können teilweise vor Schulbeginn
diesen nicht beiseite räumen. Es bestehen Überlegungen, für größere Gelände (z.B.
Europaschule) Kehrmaschinen zu beschaffen.
Der seitens der SPD-Fraktion erbetene Überblick je städtischer Schule über die konkreten
Reinigungs- und Instandhaltungsprozesse sowie des monatlichen Personalaufwands wird den
Fraktionen mit dieser Niederschrift zur Kenntnis gegeben:
„Die Reinigungs- und Instandhaltungsprozesse werden nach dem Bedarf gesteuert. D.h., der/die
Hausmeister entscheiden/entscheidet eigenständig, in welchem Umfang wann eine Reinigung
der Außenanlagen stattfindet. In der Regel sollen Reinigungen auf jeden Fall nach einem
Wochenende bzw. bei Vorliegen besonders gravierender Verunreinigungen durchgeführt
werden.
Hierfür ist jedoch kein generelles Zeitbudget vorgesehen. Dies bedeutet im Gegenzug, dass
Arbeiten, die eine vorrangige Priorität haben (z.B. defekte Heizung, defekte Glasscheibe)
vorrangig abgewickelt werden. Dann werden die Reinigungsarbeiten im Außenbereich
zurückgestellt.“
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.09.2016
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