Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
07.10.16, 13:19
Aktualisiert
07.10.16, 13:19
Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 107 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 17. Sitzung des Stadtrates vom 13.09.2016 Drucksachen-Nummer: 410.16 TOP 7.1 Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen:   die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Lage des Plangebietes Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt: im Westen durch die Golzheimer Straße im Norden durch die Broichstraße im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße im Süden durch das Buirer Fließ Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt. Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4. Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan (Anlage zur Vorlage), der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.09.2016 Seite 2