Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
07.10.16, 13:19
Aktualisiert
07.10.16, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 17. Sitzung des Stadtrates
vom 13.09.2016
Drucksachen-Nummer: 410.16
TOP 7.1
Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung
"Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Lage des Plangebietes
Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt:
im Westen durch die Golzheimer Straße
im Norden durch die Broichstraße
im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße
im Süden durch das Buirer Fließ
Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr.
4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt.
Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen Voigtplatz
und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4.
Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan (Anlage zur Vorlage), der
Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch zu
gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden
Rechtsvorschriften zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.09.2016
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