Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
07.10.16, 13:19
Aktualisiert
07.10.16, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 17. Sitzung des Stadtrates
vom 13.09.2016
Drucksachen-Nummer: 343.16
TOP 7.2
77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf - Aufstellungsbeschluss
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt
Kerpen:
die Aufstellung der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte
Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen
Bereich des Stadtteils Sindorf, er umfasst die Parzellen 709, 365 in der Flur 18, Gemarkung
Sindorf, er wird begrenzt:
-
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße
und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken.
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 2
ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage), der Bestandteil dieses
Beschlusses, ist zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3
Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage
zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der
gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen, der derzeit Grünfläche überlagert durch die Zweckbestimmungen „Spielplatz“ und „Parkplatz“ - darstellt, zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.09.2016
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