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Beschlusstext (77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
07.10.16, 13:19
Aktualisiert
07.10.16, 13:19
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AUSZUG aus der 17. Sitzung des Stadtrates vom 13.09.2016 Drucksachen-Nummer: 343.16 TOP 7.2 77. Änderung des Flächennutzungsplans "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf - Aufstellungsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen:    die Aufstellung der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf, er umfasst die Parzellen 709, 365 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf, er wird begrenzt: - im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken. Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 2 ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen, der derzeit Grünfläche überlagert durch die Zweckbestimmungen „Spielplatz“ und „Parkplatz“ - darstellt, zu ändern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.09.2016 Seite 2