Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.09.2009
- Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2009
Nr. der Ratsdrucksache: 1658/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
23.09.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den
gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1658/Z-1
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2009 ist der
Verwaltungsvorlage mehrheitlich zugestimmt worden. In Ergänzung der Ratsdrucksache
wurde durch den Kämmerer ausgeführt, dass der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung
infolge der ebenfalls am 21.09.2009 beschlossenen überplanmäßigen Ausgaben gemäß
RD 1668 und RD 1674 sowie mit Blick auf die nach der 1. Proberechnung zum GFG 2010
im Jahr 2010 erheblich zurückgehenden Schlüsselzuweisungen in einer weiteren
Veränderungsliste für die Ratssitzung noch fortgeschrieben wird. Diese Ergänzung
(Anlage 1) wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Als Anlage 2 ist der aktualisierte Gersamtergebnisplan und aktualisierte Gesamtfinanzplan
beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe RD 1658
3. Finanzielle Auswirkungen
Der zu prognostizierende Jahresfehlbetrag wird die gesetzlich definierte Schwelle, unterhalb derer
ein Haushalt noch genehmigungsfähig ist, erheblich überschreiten. Die Defizitverschlechterung im
laufenden Jahr und die dauerhafte und deutliche Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des §
76 Abs. 1 GO machen deutlich, dass die Verpflichtung zu einer auf die dauerhafte
Leistungsfähigkeit der Stadt ausgerichteten Haushaltswirtschaft derzeit nicht eingehalten werden
kann.
Planjahr
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem. fortgeschr.
Anfangsstand
Anfangsstand
allgemeine Rücklage
Verringerung
Stand allgemeine
Rücklage
HHPlan 2009
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
jew. z. 31.12.
nachrichtlich
vorläufiges Jahresergebnis 2007 und
Prognose 2008
2007
2008
-900.000,00 €
-2.700.000,00 €
-900.000,00 €
-2.700.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0
0,00
94.195.829,56 €
2009
2010
2011
2012
-7.741.086,00 €
-10.389.265,00 €
-7.569.802,00 €
-7.510.198,00 €
-2.380.946,91 €
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
-5.360.139,09 €
- 10.389.265,00 €
-7.569.802,00 €
-7.510.198,00 €
-5,69
-11,69
-9,65
-10,60
88.835.690,47 €
78.446.425,47 €
70.876.623,47 €
63.366.425,47 €
Da ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen in sachlicher Hinsicht (Verringerung von
Infrastruktur, Absenkung von Standards, Reduzierung von Personalkosten, usw.) die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung nicht
möglich erscheint, unterfällt die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel bis auf Weiteres
dem Nothaushaltsrecht.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe RD 1658
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Siehe RD 1658
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 1658/Z-1
Der Rat beschließt die Nachtragssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2009, sowie das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Münstereifel.
Der Rat stellt gleichzeitig fest, dass der Haushaltsausgleich in dem gem. § 76 Abs, 2 GO NRW
vorgesehenen Zeit nicht erreicht werden wird und die Genehmigungsfähigkeit der
Nachtragssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept nicht gegeben
ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und zur Beratung
vorzulegen.