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Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012; hier: Beratung und Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.09.2009 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2009 Nr. der Ratsdrucksache: 1658/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 23.09.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept 2009 - 2012; hier: Beratung und Beschlussfassung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1658/Z-1 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2009 ist der Verwaltungsvorlage mehrheitlich zugestimmt worden. In Ergänzung der Ratsdrucksache wurde durch den Kämmerer ausgeführt, dass der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung infolge der ebenfalls am 21.09.2009 beschlossenen überplanmäßigen Ausgaben gemäß RD 1668 und RD 1674 sowie mit Blick auf die nach der 1. Proberechnung zum GFG 2010 im Jahr 2010 erheblich zurückgehenden Schlüsselzuweisungen in einer weiteren Veränderungsliste für die Ratssitzung noch fortgeschrieben wird. Diese Ergänzung (Anlage 1) wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt. Als Anlage 2 ist der aktualisierte Gersamtergebnisplan und aktualisierte Gesamtfinanzplan beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Siehe RD 1658 3. Finanzielle Auswirkungen Der zu prognostizierende Jahresfehlbetrag wird die gesetzlich definierte Schwelle, unterhalb derer ein Haushalt noch genehmigungsfähig ist, erheblich überschreiten. Die Defizitverschlechterung im laufenden Jahr und die dauerhafte und deutliche Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des § 76 Abs. 1 GO machen deutlich, dass die Verpflichtung zu einer auf die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt ausgerichteten Haushaltswirtschaft derzeit nicht eingehalten werden kann. Planjahr Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. fortgeschr. Anfangsstand Anfangsstand allgemeine Rücklage Verringerung Stand allgemeine Rücklage HHPlan 2009 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % jew. z. 31.12. nachrichtlich vorläufiges Jahresergebnis 2007 und Prognose 2008 2007 2008 -900.000,00 € -2.700.000,00 € -900.000,00 € -2.700.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0 0,00 94.195.829,56 € 2009 2010 2011 2012 -7.741.086,00 € -10.389.265,00 € -7.569.802,00 € -7.510.198,00 € -2.380.946,91 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht -5.360.139,09 € - 10.389.265,00 € -7.569.802,00 € -7.510.198,00 € -5,69 -11,69 -9,65 -10,60 88.835.690,47 € 78.446.425,47 € 70.876.623,47 € 63.366.425,47 € Da ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen in sachlicher Hinsicht (Verringerung von Infrastruktur, Absenkung von Standards, Reduzierung von Personalkosten, usw.) die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung nicht möglich erscheint, unterfällt die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel bis auf Weiteres dem Nothaushaltsrecht. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe RD 1658 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe RD 1658 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 1658/Z-1 Der Rat beschließt die Nachtragssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, sowie das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bad Münstereifel. Der Rat stellt gleichzeitig fest, dass der Haushaltsausgleich in dem gem. § 76 Abs, 2 GO NRW vorgesehenen Zeit nicht erreicht werden wird und die Genehmigungsfähigkeit der Nachtragssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept nicht gegeben ist. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und zur Beratung vorzulegen.