Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
47 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
31.08.12, 18:00
Aktualisiert
31.08.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 793 /IX.L.
Datum: 30.08.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
04.09.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
18.09.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
25.09.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kanaluntersuchungen
a) Teilbereich Jakob-Kneip-Straße in Pesch
b) Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
c) Rohrer Straße in Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasser
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Kanalsysteme in der Jakob-Kneip-Straße (Ortseingang Roderath bis L206) in Pesch, in der Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
sowie in der Rohrer Straße in Tondorf durch einen Fachingenieur untersuchen zu
lassen.
Begründung:
Der Kreis Euskirchen hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er beabsichtigt, folgende
Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen zu sanieren:
Jakob-Kneip-Straße (Ortseingang Roderath bis L 206) in Pesch
Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
Rohrer Straße in Tondorf
Der Kreis Euskirchen könnte der Bezirksregierung Köln kurzfristig Förderanträge vorlegen, wobei nach Einschätzung des Kreises mit einer zeitnahen Bewilligung zu
rechnen ist. Eine Umsetzung wäre dann bis 2014 denkbar.
Sinnvoller Weise sollten die Kanalsysteme in den jeweiligen Straßen mit in die Betrachtungen einbezogen werden.
Zum einen könnten notwendige Erneuerungen im Rahmen der Baumaßnahmen kostengünstiger abgewickelt werden, zum anderen sollte verhindert werden, dass die
neu sanierten Straßen in wenigen Jahren für die Erneuerung der Kanalnetze wieder
komplett aufgebrochen werden müssen. Zudem hat der Kreis Euskirchen eine Anteilsfinanzierung nach OD-Richtlinie in Höhe von 130,00 Euro pro laufenden Meter in
Aussicht gestellt.
Daher ist ein Fachingenieur mit einer Untersuchung der Kanalsysteme zu beauftragen.
3
Eine Erneuerung ist ggf. auch dann in Betracht zu ziehen, wenn das Kanalsystem
noch nicht abgeschrieben, die Notwendigkeit einer Überarbeitung in den kommenden Jahren aber offensichtlich ist.
Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein konkreter Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
unterbreitet. Hierbei werden auch Fördermöglichkeiten im Rahmen des Förderprogramms zur Fremdwasserreduzierung überprüft.
gez. Pracht
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Bürgermeister