Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
06.09.2012
Erstellt
03.09.12, 14:17
Aktualisiert
03.09.12, 14:17
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 771 /IX.L. Z.1
Datum: 31.08.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
06.09.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
06.09.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag der Gemeinde Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim ab dem Schuljahr 2013/14
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim wird 4-zügig geführt.
2. Die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim wird im Ganztag betrieben.
3. Der Standort der Gesamtschule für die Jahrgänge 5 – 10 ist Blankenheim, der
Standort für die Jahrgänge 11 – 13 ist Nettersheim.
4. In der Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim wird beginnend mit dem Jahrgang 5 eine „integrative Lerngruppe“ eingerichtet.
Begründung:
Entsprechend der Beschlusslage im Fachausschuss und Gemeinderat wurden die
Antragsunterlagen zur Errichtung einer Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim Mitte Juli 2012 der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Die Bezirksregierung bittet zur Klarstellung und Rechtssicherheit die o. Beschlüsse
zu fassen.
Am Freitag, 31.08.2012, fand ein Abstimmungsgespräch zum vorliegenden Antrag
bei der Bezirksregierung in Köln statt. Seitens der verantwortlichen Vertreter der Bezirksregierung wurde empfohlen, in der neuen Schule dem Thema „Inklusion“ den
zustehenden wichtigen Stellenwert einzuräumen. Die Beschulung gesundheitlich
beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher wurde bereits in der letzten Sitzungsperiorde thematisiert, übereinstimmend wurde die Auffassung vertreten, die neue
Schule – so die Möglichkeiten eröffnet werden – auch diesbezüglich zukunftsweisend aufzustellen.
Mit der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Gesamtschule wird dem
gebotenen Erfordernis ab Jahrgang 5 entsprechend Rechnung getragen.
gez. Pracht
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Bürgermeister