Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.07.16, 13:17
Aktualisiert
15.07.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 28.06.2016
Drucksachen-Nummer: 337.16
TOP 1.
Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen
Herr Spürck führt ins Thema ein und beschreibt die bisherige Vorgehensweise bei der
Standortsuche.
Herr Mackeprang und Herr Comacchio erläutern die aktuelle Vorlage inklusive der
Ergänzungsvorlage. Es wird dargelegt, dass die geäußerten Bedenken und Anregungen aus der
Bürgerschaft weitgehend Berücksichtigung gefunden haben.
Den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wird nach einstimmiger Zustimmung des Haupt- und
Finanzausschusses Gelegenheit gegeben, sich erneut in der Sache zu äußern.
Unter Berücksichtigung der von den Bürgerinnen und Bürgern in den
Bürgerinformationsveranstaltungen am 10.06. in Brüggen, am 13.06. in Sindorf und am
14.06.2016 in Blatzheim geäußerten Anregungen und Bedenken und hierbei einschließend auch
die Anregungen und Bedenken, die von den Bürgerinnen und Bürgern als unmittelbar betroffene
Anwohnerinnen und Anwohner in entsprechenden Schreiben und Stellungnahmen sowie in der
Sitzung des Integrationsrates am 15.06. und in dem spontan am 20.06.2016 stattgefundenen
Anwohnertreffen an der Grün – und Spielfläche zwischen Naumburger – und Augsburger Straße
geäußert worden sind, fasst der Haupt-– und Finanzausschusses folgende
Beschlussempfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen:
An den in der Anlage 1 näher gekennzeichneten Standorten „Friedhofsweg in Brüggen“, „Peters
Mühle in Blatzheim“ und „Augsburger Straße in Sindorf“ werden dauerhafte Wohnstandorte für
die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen und diese sollen nach Art, Maß, Umfang und
Gestaltung im Wesentlichen dort so ausgeführt werden, wie es die ebenfalls in der Anlage 1
enthalten Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln beispielhaft vorsehen.
In den geplanten Flüchtlingshäusern an den vorgesehen Standorten Friedhofsweg in Brüggen,
Augsburger Straße in Sindorf und Peters Mühle in Blatzheim sollen vorrangig nur Familien
untergebracht werden.
Die bislang in den Häusern angedachte Maximalbelegung soll nicht umgesetzt werden. Je nach
Bedarf und Umständen soll eine dem Umfeld angepasste und verträgliche Belegung erfolgen.
Hierüber soll vor der Erstbelegung der Häuser nochmals gesondert in den zuständigen
politischen Vertretungsgremien beraten und entschieden werden. Vor diesem Hintergrund soll
auch auf den ursprünglich geplanten Ausbau des Dachgeschosses am projektierten
Flüchtlingshaus Peters Mühle in Blatzheim verzichtet werden.
Zur Erhaltung der Grün – und Spielfläche zwischen der Augsburger Straße und der Naumburger
Straße im Ortsteil Sindorf soll der dort geplante Baukörper, der bislang auf der Grünfläche zur
Naumburger Straße hin platziert war, auf die gegenüberliegende Parkplatzfläche an der
Augsburger Straße verlagert werden, wobei die dann wegfallenden Parkplätze weitestgehend
durch die Neuanlegung eines Parkstreifens am äußeren Rand der zur Naumburger Straße
liegenden Grün – und Spielfläche ersetzt werden soll (s. Anlage 2). Eine weitere Bebauung der
rund 9.500 qm großen Fläche erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende
Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten, durch den die vorhandene Grün- und Spielfläche
auf Dauer gesichert und über die heutige Beschlusslage hinausgehende Bebauung
ausgeschlossen wird.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Stellplatzsituation im Quartier zu untersuchen und zu
optimieren und zudem zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzung die Ausweisung des
Bereichs Augsburger Straße/Wuppertaler Straße als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“)
rechtlich möglich und verkehrstechnisch sinnvoll ist.
Einstimmiger Beschluss.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.06.2016
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