Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
FD·P
www.fdp-erftstadt.de
FDP-Fraktion
- Magdalenenweg
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12 A - 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister .'"
Dr. Franz-Georg Rips
Am Holzdamm 1
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370105 104
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50374 Erftstadt
11. SEP, ZUf'
14
Magdalenenweg 12 A
Tel.: 02235/953516
Fax: 02235/953517
e-mail:
he.hille@fdp-erftstadt.de
Liberales Zentrum
Bonner Straße 15
Tel.: 02235-74858
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~11ftstadt, den 19.09.2011
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Antrag
Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele bei der Änderung
des BP 55 A Klosengartenstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden
Antrag den zuständigen
Rates zur Beratung und Beschlussfassung
Gremien
des
zu.
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung
der mit dem Beschluss
verfolgten planerischen
Veränderungssperre
über die Änderung
des BP 55 A
Ziele wird für das Gebiet des Bebauungsplans
eine
gemäß §§ 14 ff BauGB beschlossen.
Begründung:
Im vergangenen
Betreiber
Jahr hat der Bürgermeister
der Eventhalle
einen Anspruch
beantragten Baugenehmigung
dem Rat erklärt,
auf die Erteilung
dass der
der von ihm
habe. Unter Hinweis auf die Bindung der Stadt
an Recht und Gesetz sowie anderenfalls drohende Schadensersatzansprüche
ist die Baugenehmigung
am 1.12.2010 noch vor der Beteiligung der Bürger
erteilt worden.
Nachdem
ein betroffener
vorgegangen
Anlieger
gerichtlich
ist und das Verwaltungsgericht
aufschiebenden
gegen die Baugenehmigung
Köln die Wiederherstellung
der
Wirkung der Klage angeordnet hat (Az. 23 L 628/11), gibt es
Ratsfraktion
begründete Zweifel an den damals erteilten Auskünften des Bürgermeisters.
Tatsächlich vermittelt die Entscheidung des Gerichts den Eindruck, dass der
politische Wille,
durchzusetzen,
das
der
Vorhaben
gegen
entscheidende
die
Motor
Bedenken
bei
der
der
Anlieger
Erteilung
der
Baugenehmigung war.
Nach Einschätzung des Gerichts war die Baugenehmigung offensichtlich
rechtswidrig. Die genehmigten Bauvorlagen seien teilweise nicht hinreichend
bestimmt. So seien die Betriebszeiten in der Baugenehmigung nur rudimentär
bzw. überhaupt nicht geregelt. Die Baugenehmigung habe hinsichtlich der
Betriebsbeschreibung sogar Fragezeichen der Stadt enthalten, die in einer
Baugenehmigung nicht zu suchen hätten.
Das Verwaltungsgericht deutet an, dass die Baugenehmigung hinsichtlich der
Betriebszeitenregelung eine Art "Etikettenschwindel" beinhalten könnte.
Besonders kritisiert hat das Verwaltungsgericht auch das von dem Betreiber
beigebrachte Lärmgutachten, weil es keinen Zuschlag für Parkplätze an
Diskotheken enthielt. Auf diesen Mangel hatten die Anwohner schon frühzeitig
hingewiesen.
Durch die Veränderungssperre soll die Erreichung des mit der Planänderung
verfolgten Planungsziels gesichert werden, Vergnügungsstätten in dem
Baugebiet auszuschließen.
Insbesondere soll verhindert werden, dass
Bürgermeister und Verwaltung erneut versuchen, ohne Beteiligung des Rates
vollendete Fakten zu schaffen. Dazu besteht umso mehr Anlass, als bei der
Bearbeitung des Änderungsverfahrens bisher keine Fortschritte erkennbar
sind.
MitfrtdJi
Dr. Ha - ua Hille
Fraktionsvorsitzender