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Antrag (Antrag 421/2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Antrag (Antrag 421/2011) Antrag (Antrag 421/2011)

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Inhalt der Datei

FD·P www.fdp-erftstadt.de FDP-Fraktion - Magdalenenweg o 12 A - 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister .'" Dr. Franz-Georg Rips Am Holzdamm 1 . \ ... +- 370105 104 r-~~~~---L __L--+__~ o ~~TA.D!.E~~!~!:;'~~~ _ 1 50374 Erftstadt 11. SEP, ZUf' 14 Magdalenenweg 12 A Tel.: 02235/953516 Fax: 02235/953517 e-mail: he.hille@fdp-erftstadt.de Liberales Zentrum Bonner Straße 15 Tel.: 02235-74858 ~! 20 co__ --~ ~11ftstadt, den 19.09.2011 •• --'---'---- Antrag Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele bei der Änderung des BP 55 A Klosengartenstraße Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Rates zur Beratung und Beschlussfassung Gremien des zu. Beschlussvorschlag: Zur Sicherung der mit dem Beschluss verfolgten planerischen Veränderungssperre über die Änderung des BP 55 A Ziele wird für das Gebiet des Bebauungsplans eine gemäß §§ 14 ff BauGB beschlossen. Begründung: Im vergangenen Betreiber Jahr hat der Bürgermeister der Eventhalle einen Anspruch beantragten Baugenehmigung dem Rat erklärt, auf die Erteilung dass der der von ihm habe. Unter Hinweis auf die Bindung der Stadt an Recht und Gesetz sowie anderenfalls drohende Schadensersatzansprüche ist die Baugenehmigung am 1.12.2010 noch vor der Beteiligung der Bürger erteilt worden. Nachdem ein betroffener vorgegangen Anlieger gerichtlich ist und das Verwaltungsgericht aufschiebenden gegen die Baugenehmigung Köln die Wiederherstellung der Wirkung der Klage angeordnet hat (Az. 23 L 628/11), gibt es Ratsfraktion begründete Zweifel an den damals erteilten Auskünften des Bürgermeisters. Tatsächlich vermittelt die Entscheidung des Gerichts den Eindruck, dass der politische Wille, durchzusetzen, das der Vorhaben gegen entscheidende die Motor Bedenken bei der der Anlieger Erteilung der Baugenehmigung war. Nach Einschätzung des Gerichts war die Baugenehmigung offensichtlich rechtswidrig. Die genehmigten Bauvorlagen seien teilweise nicht hinreichend bestimmt. So seien die Betriebszeiten in der Baugenehmigung nur rudimentär bzw. überhaupt nicht geregelt. Die Baugenehmigung habe hinsichtlich der Betriebsbeschreibung sogar Fragezeichen der Stadt enthalten, die in einer Baugenehmigung nicht zu suchen hätten. Das Verwaltungsgericht deutet an, dass die Baugenehmigung hinsichtlich der Betriebszeitenregelung eine Art "Etikettenschwindel" beinhalten könnte. Besonders kritisiert hat das Verwaltungsgericht auch das von dem Betreiber beigebrachte Lärmgutachten, weil es keinen Zuschlag für Parkplätze an Diskotheken enthielt. Auf diesen Mangel hatten die Anwohner schon frühzeitig hingewiesen. Durch die Veränderungssperre soll die Erreichung des mit der Planänderung verfolgten Planungsziels gesichert werden, Vergnügungsstätten in dem Baugebiet auszuschließen. Insbesondere soll verhindert werden, dass Bürgermeister und Verwaltung erneut versuchen, ohne Beteiligung des Rates vollendete Fakten zu schaffen. Dazu besteht umso mehr Anlass, als bei der Bearbeitung des Änderungsverfahrens bisher keine Fortschritte erkennbar sind. MitfrtdJi Dr. Ha - ua Hille Fraktionsvorsitzender