Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
18.05.17, 13:17
Aktualisiert
18.05.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 25.04.2017
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11.
Mitteilungen
Herr Spürck erläutert, dass er ursprünglich beabsichtigt habe, eine Mitteilung zum Thema
Stadtwerke zu geben. Da aber inzwischen ein Antrag der Fraktion „Die Linke“ zu diesem Thema
vorliegt, werde er zu diesem Tagesordnungspunkt Informationen geben.
Herr Schwister erklärt zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Maastrichter Straße,
dass inzwischen die Bekanntmachung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vorliege, aus dem hervorgehe, dass die
Kolpingstadt Kerpen für den Abbruch des Gebäudes Maastrichter Straße und für
Quartiersmanagement eine Fördersumme in Höhe von 2,23 Mio € erhält.
Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln wird der Förderbescheid erst nach der Landtagswahl,
voraussichtlich nach den Sommerferien, verschickt. Mit diesem Förderbescheid erhält die
Kolpingstadt Kerpen auch Prüfbemerkungen der Bezirksregierung, aus denen hervorgeht,
welche Kosten aus dem Förderantrag bewilligt wurden, bzw. welche Kosten nicht
zuwendungsfähig sind.
Mit einer Beantragung eines sog. „vorzeitigen Maßnahmenbeginns“ kann mit dem Abriss des
Gebäudes auch schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Hierzu werden
in Kürze Gespräche mit der Bezirksregierung geführt.
Mit der grundsätzlichen Anerkennung des ISEK Maastrichter Straße muss nun jedes Jahr
(aufbauend auf dem „Gesamtkonzept ISEK“) ein Förderantrag für die Maßnahmen, die im
Folgejahr durchgeführt werden sollen, gestellt werden.
Parallel erstellt die Kolpingstadt Kerpen zurzeit einen Förderantrag aus dem Programm
„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ für den Neubau des
Begegnungszentrums. Abgabetermin ist der 03.05.2017. Die Förderquote beträgt 90%.