Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Cr
Vorlage 628 /IX.L.
Datum: 21.11.2011
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
06.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für
das Wirtschaftsjahr 2012
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Gebührenbedarfsberechnung
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012 in der beigefügten Fassung. Er
beschließt somit, die Verbrauchsgebühr von derzeit 60,00 Euro pro MW/h zum
01.01.2012 auf 65,00 Euro pro MW/h anzuheben sowie die Grund- und Verbrauchsgebühr in ihrer jetzigen Höhe unverändert zu belassen.
Begründung:
Im Hinblick auf das kommende Wirtschaftsjahr wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.
Demnach ist festzustellen, dass die Verbrauchsgebühr in Höhe von derzeit 60,00
Euro pro MW/h nicht mehr kostendeckend ist und daher zum 01.01.2012 auf 65,00
Euro pro MW/h angehoben werden sollte.
Grundgebühren und Bereitstellungsgebühren sind in etwa kostendeckend, weshalb
eine Änderung dieser Gebührensätze zurzeit nicht erforderlich ist.
Die vorgeschlagene Erhöhung bewegt sich im Rahmen des bundesweiten Trends,
wonach für Fernwärmenetze durchschnittliche Preiserhöhungen in Höhe von rund
7 % prognostiziert werden. Bei der Wärmeerzeugung mit den fossilen Brennstoffen
Gas und Öl werden Preiserhöhungen von über 20 % erwartet. Der Wärmepreis pro
MW/h beträgt derzeit bei Gas 81,00 Euro und bei Öl 94,00 Euro.
Durch die Installation des zweiten Hackschnitzelkessels in der Nahwärmezentrale in
Nettersheim Ende 2009/Anfang 2010 konnte der Gasverbrauch wieder stark zurückgeführt werden. Weiterhin war es hierdurch insgesamt möglich, bei der Wärmeerzeugung wieder den angestrebten Materialeinsatz von etwa 90 % Hackschnitzel und
10 % Gas/Öl zu erreichen. Dies hat zur Folge, dass zum einen die Verteuerungen
auf dem Gas-/Ölmarkt nur unwesentliche Auswirkungen auf den Eigenbetrieb haben
und zum anderen die Ansätze (Gas/Öl) im Vergleich zu den Vorjahren gesenkt werden können.
3
Demgegenüber sind jedoch steigende Preise bei der Beschaffung von Hackschnitzeln über den Holzenergiehof zu verzeichnen. In den vergangenen Jahren konnte
der Preis in Höhe von 17,00 pro srm dauerhaft konstant gehalten werden. Aufgrund
steigernder Holzpreise ist eine Anhebung des Hackschnitzelpreises um 3,00 Euro
pro srm auf insgesamt 20,00 Euro pro srm jedoch unumgänglich. Der Hackschnitzelbedarf liegt im Wirtschaftsjahr 2012 voraussichtlich bei 6.700,00 srm.
Durch die Netzerweiterung im Bereich Schulstraße/Neustraße/Steinfelder Straße ist
eine Erhöhung des Abschreibungsansatzes notwendig. Da die Maßnahme jedoch
über das Konjunkturpaket II der Bundesregierung finanziert wurde, hat die Erhöhung
keine negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan, da die eingesetzten Fördermittel während der Nutzungsdauer parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst werden.
Die vertraglich vereinbarte Leasingrate bleibt im Wirtschaftsjahr 2012 unverändert
und ist in dieser Höhe noch bis zum Jahre 2020 festgeschrieben. 2020 sinkt die Leasingrate auf 43.000,00 Euro. Ab 2024 sind keine Leasingraten mehr zu entrichten.
gez. Pracht
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Bürgermeister