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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Cr Vorlage 628 /IX.L. Datum: 21.11.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr von derzeit 60,00 Euro pro MW/h zum 01.01.2012 auf 65,00 Euro pro MW/h anzuheben sowie die Grund- und Verbrauchsgebühr in ihrer jetzigen Höhe unverändert zu belassen. Begründung: Im Hinblick auf das kommende Wirtschaftsjahr wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet. Demnach ist festzustellen, dass die Verbrauchsgebühr in Höhe von derzeit 60,00 Euro pro MW/h nicht mehr kostendeckend ist und daher zum 01.01.2012 auf 65,00 Euro pro MW/h angehoben werden sollte. Grundgebühren und Bereitstellungsgebühren sind in etwa kostendeckend, weshalb eine Änderung dieser Gebührensätze zurzeit nicht erforderlich ist. Die vorgeschlagene Erhöhung bewegt sich im Rahmen des bundesweiten Trends, wonach für Fernwärmenetze durchschnittliche Preiserhöhungen in Höhe von rund 7 % prognostiziert werden. Bei der Wärmeerzeugung mit den fossilen Brennstoffen Gas und Öl werden Preiserhöhungen von über 20 % erwartet. Der Wärmepreis pro MW/h beträgt derzeit bei Gas 81,00 Euro und bei Öl 94,00 Euro. Durch die Installation des zweiten Hackschnitzelkessels in der Nahwärmezentrale in Nettersheim Ende 2009/Anfang 2010 konnte der Gasverbrauch wieder stark zurückgeführt werden. Weiterhin war es hierdurch insgesamt möglich, bei der Wärmeerzeugung wieder den angestrebten Materialeinsatz von etwa 90 % Hackschnitzel und 10 % Gas/Öl zu erreichen. Dies hat zur Folge, dass zum einen die Verteuerungen auf dem Gas-/Ölmarkt nur unwesentliche Auswirkungen auf den Eigenbetrieb haben und zum anderen die Ansätze (Gas/Öl) im Vergleich zu den Vorjahren gesenkt werden können. 3 Demgegenüber sind jedoch steigende Preise bei der Beschaffung von Hackschnitzeln über den Holzenergiehof zu verzeichnen. In den vergangenen Jahren konnte der Preis in Höhe von 17,00 pro srm dauerhaft konstant gehalten werden. Aufgrund steigernder Holzpreise ist eine Anhebung des Hackschnitzelpreises um 3,00 Euro pro srm auf insgesamt 20,00 Euro pro srm jedoch unumgänglich. Der Hackschnitzelbedarf liegt im Wirtschaftsjahr 2012 voraussichtlich bei 6.700,00 srm. Durch die Netzerweiterung im Bereich Schulstraße/Neustraße/Steinfelder Straße ist eine Erhöhung des Abschreibungsansatzes notwendig. Da die Maßnahme jedoch über das Konjunkturpaket II der Bundesregierung finanziert wurde, hat die Erhöhung keine negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan, da die eingesetzten Fördermittel während der Nutzungsdauer parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst werden. Die vertraglich vereinbarte Leasingrate bleibt im Wirtschaftsjahr 2012 unverändert und ist in dieser Höhe noch bis zum Jahre 2020 festgeschrieben. 2020 sinkt die Leasingrate auf 43.000,00 Euro. Ab 2024 sind keine Leasingraten mehr zu entrichten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister