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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2012)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
63 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 625 /IX.L. Datum: 21.11.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2012 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2012 und setzt auf dieser Grundlage die Gebühren 2012 wir folgt fest: a) b) Die Schmutzwassergebühr wird um 27 Cent erhöht und damit ab 01.01.2012 auf 3,65 €/cbm Frischwasserbezug festgesetzt Die Niederschlagswassergebühr bleibt wie in den Vorjahren unverändert und wird damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 qm 300 qm 600 qm 900 qm 1.200 qm 1.500 qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2012 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes einen a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) von 0,68 € /qm b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) von 1,03 €/qm festzusetzen. Begründung: Zum 01.01.2009 hat die Gemeinde Nettersheim die getrennte Schmutz- und Niederschlagswassergebühr eingeführt. Bereits in Vorlage 617 wurde auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2010 dargelegt, dass in Anbetracht der in den letzten Jahren stetig sinkenden Abwassermenge (Rückgang der Einwohnerzahlen und sparsamerer Wasserverbrauch) eine Gebührenanpassung unumgänglich ist. Auch das nach derzeitigem Stand zu erwartende Jahresergebnis 2011 zeigt einen erneuten nicht unerheblichen Jahresfehlbetrag. Die Entwicklung der Umsatzerlöse und die vor allem steigenden Zinsaufwendungen zur Sicherung der Liquidität und der Darlehen im Zuge der Investitionen der letzten Jahre im Bereich der Fremdwasserproblematik lassen auch für 2012 keine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Eigenbetriebes erwarten, so dass eine Gebührenanpassung unumgänglich ist. Dies bestätigt sich anhand der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung, aus der hervorgeht, dass eine Anhebung der Schmutzwassergebühr um 27 Cent auf 3,65 €/cbm erforderlich ist. _____gez. Pracht_______ Bürgermeister