Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
63 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 625 /IX.L.
Datum: 21.11.2011
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
06.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr
2012
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Gebührenbedarfsberechnung
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2012 und setzt auf dieser Grundlage
die Gebühren 2012 wir folgt fest:
a)
b)
Die Schmutzwassergebühr wird um 27 Cent erhöht und damit ab 01.01.2012
auf 3,65 €/cbm Frischwasserbezug festgesetzt
Die Niederschlagswassergebühr bleibt wie in den Vorjahren unverändert und
wird damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150 qm
300 qm
600 qm
900 qm
1.200 qm
1.500 qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2012 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes einen
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) von 0,68 € /qm
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) von 1,03 €/qm
festzusetzen.
Begründung:
Zum 01.01.2009 hat die Gemeinde Nettersheim die getrennte Schmutz- und Niederschlagswassergebühr eingeführt.
Bereits in Vorlage 617 wurde auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2010 dargelegt, dass in Anbetracht der in den letzten Jahren stetig sinkenden Abwassermenge
(Rückgang der Einwohnerzahlen und sparsamerer Wasserverbrauch) eine Gebührenanpassung unumgänglich ist.
Auch das nach derzeitigem Stand zu erwartende Jahresergebnis 2011 zeigt einen
erneuten nicht unerheblichen Jahresfehlbetrag.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse und die vor allem steigenden Zinsaufwendungen
zur Sicherung der Liquidität und der Darlehen im Zuge der Investitionen der letzten
Jahre im Bereich der Fremdwasserproblematik lassen auch für 2012 keine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Eigenbetriebes erwarten, so
dass eine Gebührenanpassung unumgänglich ist.
Dies bestätigt sich anhand der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung, aus der
hervorgeht, dass eine Anhebung der Schmutzwassergebühr um 27 Cent auf 3,65
€/cbm erforderlich ist.
_____gez. Pracht_______
Bürgermeister