Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
39 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 622 /IX.L.
Datum: 21.11.2011
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
06.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2011
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
vorläufiges Jahresergebnis 2011
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den aktuellen Zwischenbericht des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2011 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach derzeitigen Erkenntnissen zeigt sich zum Jahresabschluss 31.12.2011 des Eigenbetriebes Biowärme ein Jahresfehlbetrag von rd. 6.600 Euro. Überwiegend begründen lässt sich diese Abweichung gegenüber dem planmäßig kalkulierten Jahresüberschuss von rd. 1.900 Euro in wesentlich geringeren Umsatzerlösen, da der
Anschluss zusätzlicher Haushalte bzw. Gebäude im Zusammenhang mit der Erweiterung des Nahverbundes Nettersheim sich verzögerte und hierdurch die planmäßig
kalkulierten Verbrauchserlöse in 2011 leider noch nicht erzielt werden konnten. Zudem wurden die Umsatzerlöse für Großabnehmer mit Planerstellung zu hoch kalkuliert. Auf der Aufwandsseite steht diesem Minderertrag zwar durch den Einsatz des
leistungsstarken neuen Holzkessels im Nahwärmenetz in Nettersheim ein wesentlich
verringerter Aufwand für den Bezug von Fremdbrennstoffen gegenüber allerdings
auch ein Mehraufwand im Bereich der Prüfungskosten für den Jahresabschluss und
der Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der rechtlichen und bilanziellen Aufarbeitung der Umwandlung und Vermögensübertragung von der seinerzeitigen Biowärme GmbH auf den Eigenbetrieb Biowärme.
In Anbetracht des erneuten Fehlbetrages ist zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Lage des Eigenbetriebs eine moderate Anpassung der Verbrauchsgebühr ( siehe
hierzu Vorlage 628) unumgänglich.
gez. Pracht
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Bürgermeister