Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
64 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II
Vorlage 617 /IX.L.
Datum: 21.11.2011
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
06.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2010
hier: Eigenbetrieb Abwasser
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja GUV 2010 und Bilanz 2010
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den vom Werkleiter vorgelegten Jahresabschluss des
Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2010 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG
und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW.
Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 38.947,02 € auf
neue Rechnung des Jahres 2011 vorzutragen und in den folgenden Jahren möglichst eine Deckung zu erreichen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2010 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Bonn, hat in der Zeit von September bis Mitte November die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung
der Eigenbetriebsverordnung NW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und
der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden mit
dieser Vorlage zu.
a) Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz:
Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beträgt im
Jahre 2010 insgesamt 38.947,02 €; dieser resultiert allein in Höhe von 36.888,46 €
aus periodenfremden Aufwendungen. Hierbei handelt es sich um Korrekturen im Bereich der Niederschlagswassergebühren.
Der Rat der Gemeinde hat auf der Basis des OVG-Urteils mit Beschluss vom
22.12.2009 die Gebührensätze rückwirkend ab dem 01.01.2009 neu festgelegt und
eine getrennte Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr eingeführt.
Im Jahre 2010 zeigte sich bei weiterhin gesunkenem Wasserverbrauch und damit
geringerer Abwassermenge – begründet in einem bewussteren Umgang mit der
Ressource Trinkwasser und vor dem Hintergrund der Auswirkungen des demografischen Wandels – ein um rd. 16.000 € gesunkenes Gebührenaufkommen bei den
Kanalvollanschlussgebühren. Hinzu kommt zudem, dass sich im Laufe der zweiten
Jahreshälfte 2010 aufgrund von seitens Abgabenpflichtigen beantragten Flächenüberprüfungen als Basis der pauschalierten Niederschlagswassergebühr Korrekturen
ergeben haben, die sich in rückwirkenden Korrekturen auch für das Jahr der Einführung 2009 niederschlugen, so dass hiermit in 2010 periodenfremde Aufwendungen
in Höhe von rd. 36.890,00 € einhergingen und sich zudem auch das Gebührenaufkommen für 2010 um rd. 25.000 € geringer als ursprünglich prognostiziert darstellt.
Ohne die vorstehenden periodenfremden Aufwendungen hätte der Jahresverlust bei
lediglich rd. 1.580,00 € gelegen.
3
Stand Allgemeine Rücklage zum
31.12.2009
Verlustvortrag 2009
Verlustvortrag 2010
297.032,39 €
34.991,78 €
38.947,02 €
b) Gebührenbedarf
Ohne die periodenfremden Aufwendungen aufgrund der Flächenkorrekturen im Bereich der Niederschlagswassergebühr hätte der Jahresverlust nur bei rd. 1.580,00 €
gelegen, so dass wie geplant ein annähernd ausgeglichenes Ergebnis erzielt worden
wäre.
Insgesamt kann die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs Abwasser als noch einigermaßen zufriedenstellend bezeichnet werden, wobei der zunehmende Rückgang
des Wasserverbrauchs und damit der Abwassermenge (Stichworte: sparsamer Umgang mit der Ressource Trinkwasser und demografischer Wandel) und der Rückgang der Einwohnerzahlen zu einer
Gebührenanpassung führen muss.
Der Rückgang der Einwohnerzahl in der Gemeinde Nettersheim bedeutet, dass die
Lasten der kommunalen Betriebe von weniger Menschen zu tragen sind. Lebten zum
31.12.2005 noch 7.916 Einwohner in der Gemeinde ist die Einwohnerzahl zum
31.12.2010 auf nunmehr 7.605 gesunken. Zum Ende der 90er Jahre bis Anfang
2000 hat sich die Einwohnerzahl konstant vergrößert, während sich zwischenzeitlich
der demografische Wandel und die damit zusammenhängenden Auswirkungen zunehmend in der Gemeinde Nettersheim und damit auch im Eigenbetrieb Abwasser
niederschlagen. Weniger Menschen verbrauchen automatisch auch weniger
Brauchwasser, so dass sich damit einhergehend die Abwassermenge verringert.
Der Verbrauchsrückgang von Wasser aufgrund des demografischen Wandels wird
noch verstärkt durch Wasser sparendes Verhalten in den Haushalten und den zunehmenden Einsatz von Wassereffizienztechnologien sowohl im Gewerbe als auch
in den Haushalten. Zurückgehende Nutzerzahlen für die Wasserver- als auch die
Abwasserentsorgung und damit zurückgehende (Ab-) Wassermengen werden bei
den derzeitigen Tarifstrukturen in Deutschland zurückgehende Einnahmen bedeuten.
Aufgrund des sehr hohen Fixkostenanteils können die Kosten jedoch nur in geringem Umfang reduziert werden.
Hinsichtlich der Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 wird auf
Vorlage 625 verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister