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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2010 hier: Eigenbetrieb Abwasser)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
64 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2010
hier: Eigenbetrieb Abwasser) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2010
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hier: Eigenbetrieb Abwasser)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II Vorlage 617 /IX.L. Datum: 21.11.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2010 hier: Eigenbetrieb Abwasser Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja GUV 2010 und Bilanz 2010 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den vom Werkleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2010 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 38.947,02 € auf neue Rechnung des Jahres 2011 vorzutragen und in den folgenden Jahren möglichst eine Deckung zu erreichen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2010 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Bonn, hat in der Zeit von September bis Mitte November die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden mit dieser Vorlage zu. a) Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz: Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beträgt im Jahre 2010 insgesamt 38.947,02 €; dieser resultiert allein in Höhe von 36.888,46 € aus periodenfremden Aufwendungen. Hierbei handelt es sich um Korrekturen im Bereich der Niederschlagswassergebühren. Der Rat der Gemeinde hat auf der Basis des OVG-Urteils mit Beschluss vom 22.12.2009 die Gebührensätze rückwirkend ab dem 01.01.2009 neu festgelegt und eine getrennte Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr eingeführt. Im Jahre 2010 zeigte sich bei weiterhin gesunkenem Wasserverbrauch und damit geringerer Abwassermenge – begründet in einem bewussteren Umgang mit der Ressource Trinkwasser und vor dem Hintergrund der Auswirkungen des demografischen Wandels – ein um rd. 16.000 € gesunkenes Gebührenaufkommen bei den Kanalvollanschlussgebühren. Hinzu kommt zudem, dass sich im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2010 aufgrund von seitens Abgabenpflichtigen beantragten Flächenüberprüfungen als Basis der pauschalierten Niederschlagswassergebühr Korrekturen ergeben haben, die sich in rückwirkenden Korrekturen auch für das Jahr der Einführung 2009 niederschlugen, so dass hiermit in 2010 periodenfremde Aufwendungen in Höhe von rd. 36.890,00 € einhergingen und sich zudem auch das Gebührenaufkommen für 2010 um rd. 25.000 € geringer als ursprünglich prognostiziert darstellt. Ohne die vorstehenden periodenfremden Aufwendungen hätte der Jahresverlust bei lediglich rd. 1.580,00 € gelegen. 3 Stand Allgemeine Rücklage zum 31.12.2009 Verlustvortrag 2009 Verlustvortrag 2010 297.032,39 € 34.991,78 € 38.947,02 € b) Gebührenbedarf Ohne die periodenfremden Aufwendungen aufgrund der Flächenkorrekturen im Bereich der Niederschlagswassergebühr hätte der Jahresverlust nur bei rd. 1.580,00 € gelegen, so dass wie geplant ein annähernd ausgeglichenes Ergebnis erzielt worden wäre. Insgesamt kann die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs Abwasser als noch einigermaßen zufriedenstellend bezeichnet werden, wobei der zunehmende Rückgang des Wasserverbrauchs und damit der Abwassermenge (Stichworte: sparsamer Umgang mit der Ressource Trinkwasser und demografischer Wandel) und der Rückgang der Einwohnerzahlen zu einer Gebührenanpassung führen muss. Der Rückgang der Einwohnerzahl in der Gemeinde Nettersheim bedeutet, dass die Lasten der kommunalen Betriebe von weniger Menschen zu tragen sind. Lebten zum 31.12.2005 noch 7.916 Einwohner in der Gemeinde ist die Einwohnerzahl zum 31.12.2010 auf nunmehr 7.605 gesunken. Zum Ende der 90er Jahre bis Anfang 2000 hat sich die Einwohnerzahl konstant vergrößert, während sich zwischenzeitlich der demografische Wandel und die damit zusammenhängenden Auswirkungen zunehmend in der Gemeinde Nettersheim und damit auch im Eigenbetrieb Abwasser niederschlagen. Weniger Menschen verbrauchen automatisch auch weniger Brauchwasser, so dass sich damit einhergehend die Abwassermenge verringert. Der Verbrauchsrückgang von Wasser aufgrund des demografischen Wandels wird noch verstärkt durch Wasser sparendes Verhalten in den Haushalten und den zunehmenden Einsatz von Wassereffizienztechnologien sowohl im Gewerbe als auch in den Haushalten. Zurückgehende Nutzerzahlen für die Wasserver- als auch die Abwasserentsorgung und damit zurückgehende (Ab-) Wassermengen werden bei den derzeitigen Tarifstrukturen in Deutschland zurückgehende Einnahmen bedeuten. Aufgrund des sehr hohen Fixkostenanteils können die Kosten jedoch nur in geringem Umfang reduziert werden. Hinsichtlich der Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 wird auf Vorlage 625 verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister