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Beschlussvorlage (Teichkläranlage Pesch hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 12:10
Aktualisiert
02.12.11, 12:10
Beschlussvorlage (Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich) Beschlussvorlage (Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich) Beschlussvorlage (Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 623 /IX.L. Datum: 21.11.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Teichkläranlage Pesch hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand bezüglich Außerbetriebnahme der Teichkläranlage in Pesch mit Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich zur Kenntnis. Begründung: Der Werksausschuss wurde zuletzt in seiner Sitzung am 08.06.2010 (Vorlage 219) über den Sachstand zum möglichen Anschluss der Teichkläranlage Pesch an die Kläranlage in Arloff-Kirspenich informiert. Hierbei wurde u.a. darauf hingewiesen, dass die Ausführung der Maßnahme bisher daran gescheitert ist, dass die Stadt Bad Münstereifel nicht bereit ist, entsprechend dem Verteilungsschlüssel der Veranlagungsrichtlinien des Erftverbandes die Kosten der neu zu verlegenden Druckleitung von Pesch bis Gilsdorf zu übernehmen. Aufgrund dessen wurde die Situation zwischenzeitlich im Rahmen eines Anhörungstermins bei der Bezirksregierung in Köln unter Beteiligung des Erftverbandes, der Stadt Bad Münstereifel und der Gemeinde erörtert. Hierbei hat die Stadt Bad Münstereifel nochmals zum Ausdruck gebracht, dass sie die Auffassung vertritt, dass es sich bei der Verlegung des Verbindungssammlers von der Teichkläranlage bis zum Anschlusspunkt in der Ortslage Gilsdorf um eine kommunale Aufgabe handelt und nicht um eine Aufgabe des Erftverbandes und somit kostenmäßig über die Gemeinde Nettersheim abzuwickeln ist. Seitens der Bezirksregierung wurde hierzu erklärt, dass die Zuordnung der Abwasserbeseitigungspflicht bei dem Thema „Verbindungssammler“ strittig sei, da im vorliegenden Falle der Sammler keine direkte Verbindung von den aufzugebenden Kläranlagen Pesch und Nöthen zur Kläranlage Kirspenich darstellt. Dieser Aspekt ist nach Auffassung der Bezirksregierung für die weitere rechtliche Bewertung nicht unerheblich. So sei nicht ohne weiteres erkennbar, warum die Verbindungssammler unter die in § 54 Abs. 1 LWG geregelten Verbandspflichten fallen. Aufgrund der vorgenannten Situation hat seitens der Gemeinde ein weiteres Gespräch mit dem Erftverband stattgefunden. Hierbei wurde seitens der Vertreter des Erftverbandes erklärt, dass man nicht beabsichtige, die derzeitigen Verbandsregeln mit dem Ziele zu ändern, dass derartige Sonderfälle unabhängig von den Veranla- 3 gungsrichtlinien durch Kommunen realisiert werden. Der Erftverband hat daher vorgeschlagen, dahingehend eine einvernehmliche Lösung zwischen der Gemeinde Nettersheim und der Stadt Bad Münstereifel zu finden, dass bei dem Verteilungsschlüssel nicht die erweiterte Anschlussgröße von 27.000 Einwohnerwerten der Kläranlage Arloff-Kirspenich sondern die ursprüngliche Gesamtanschlussgröße von rd. 19.000 Einwohnerwerten zugrundegelegt wird, da die erweiterte Anschlussgröße zum heutigen Zeitpunkt ohnehin unrealistisch wäre. Bei dieser Abrechnungsgrundlage würde sich der Umlageschlüssel für die Gemeinde von 3,5 % auf 4,2 % verändern. Mit diesem Umlageschlüssel hätte sich dann zukünftig auch die Gemeinde an Baumaßnahmen des Erftverbandes für die Stadt Bad Münstereifel zu beteiligen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ergibt sich laut Erftverband bei der v.g. Vorgehensweise kein finanzieller Nachteil für die Stadt Bad Münstereifel. Zu vorgenanntem Vorschlag des Erftverbandes hat die Stadt Bad Münstereifel laut Erftverband bisher noch keine Entscheidung getroffen. Diese wäre zunächst abzuwarten, damit im Anschluss hieran eine abschließende Beschlussfassung durch die Gemeinde erfolgt. Ggf. muss die Angelegenheit juristisch durch den Erftverband geklärt werden. Alternativ besteht weiterhin die Anschlussmöglichkeit der Gemeinde bis zur Ortslage Zingsheim mit Anschluss an die Kläranlage Nettersheim-Urft. Nach groben Kostenschätzungen stellt diese Alternative jedoch nicht die wirtschaftlichere Lösung dar. Die weiteren Gespräche und die abschließende Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel bzw. des Erftverbandes sind abzuwarten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister