Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
62 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
09.12.11, 18:00
Aktualisiert
09.12.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 633 /IX.L.
Datum: 06.12.2011
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
06.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.12.2011
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
hier: Antrag der UNA-Fraktion vom 05.12.2011
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Antrag der UNA-Fraktion vom 05.12.2011
Nein
2
Begründung:
Die UNA-Fraktion im Gemeinderat beantragt mit dem beigefügten Schreiben vom
05.12.2011 die Änderung des § 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim.
Die Satzung hat derzeit im § 4 Abs. 9 folgenden Wortlaut:
„Die Gebühr beträgt jährlich je m3 Schmutzwasser 3,38 €.
Zur Berechnung der Gebühren ist jedoch mindestens bei nachweislichem Verbrauch
eine Abwassermenge von monatlich 3 cbm zugrunde zu legen; hierbei wird der Monat, in dem der Wassermesser erstmalig eingebaut oder endgültig ausgebaut wird,
als voller Monat berechnet.“
Der Antrag der UNA-Fraktion ist darauf gerichtet, die den Gebührenberechnungen
zugrunde liegende Mindest-Abwassermenge von derzeit 3 cbm/Monat abzusenken.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Änderungsvorschlag zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister