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Beschlussvorlage (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hier: Antrag der UNA-Fraktion vom 05.12.2011)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
62 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
09.12.11, 18:00
Aktualisiert
09.12.11, 18:00
Beschlussvorlage (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
hier: Antrag der UNA-Fraktion vom 05.12.2011) Beschlussvorlage (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
hier: Antrag der UNA-Fraktion vom 05.12.2011)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 633 /IX.L. Datum: 06.12.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hier: Antrag der UNA-Fraktion vom 05.12.2011 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Antrag der UNA-Fraktion vom 05.12.2011 Nein 2 Begründung: Die UNA-Fraktion im Gemeinderat beantragt mit dem beigefügten Schreiben vom 05.12.2011 die Änderung des § 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim. Die Satzung hat derzeit im § 4 Abs. 9 folgenden Wortlaut: „Die Gebühr beträgt jährlich je m3 Schmutzwasser 3,38 €. Zur Berechnung der Gebühren ist jedoch mindestens bei nachweislichem Verbrauch eine Abwassermenge von monatlich 3 cbm zugrunde zu legen; hierbei wird der Monat, in dem der Wassermesser erstmalig eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat berechnet.“ Der Antrag der UNA-Fraktion ist darauf gerichtet, die den Gebührenberechnungen zugrunde liegende Mindest-Abwassermenge von derzeit 3 cbm/Monat abzusenken. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Änderungsvorschlag zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister