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Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
46 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
09.12.11, 18:00
Aktualisiert
09.12.11, 18:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 579 /IX.L. Informationsvorlage Datum: 07.12.2011 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstandsbericht zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie zur Kenntnis. Sachverhalt: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 22.02.2011 (Vorlage 391) über die notwendige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie informiert. Zwischenzeitlich haben zu dem Planungsbereich Obere Rur entsprechende Workshops stattgefunden. Hierbei ist das Gemeindegebiet Nettersheim mit den Teileinzugsgebieten der Urft, des Genfbaches und des Gillesbaches betroffen. Weiterhin haben Workshops für die Planungseinheit Ahr & Kyll, bei der das Gemeindegebiet mit einem kurzen Teilabschnitt des Armutsbaches unterhalb von Tondorf betroffen ist und für die Planungseinheit Erft, mit dem Teilabschnitt des Kuhbachs bei Frohngau und des Wespelbachs bei Pesch stattgefunden. Es wurde anhand von Planunterlagen dargestellt, welche Maßnahmen am jeweiligen Gewässer grundsätzlich denkbar sind, damit diese einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreichen. Dies sind beispielsweise - Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes - Rückbau/Umbau von Verrohrungen/Durchlässen - Rückbau/Ersatz von Uferverbau - Rückbau/Ersatz von Sohlenverbau - Erhaltung/Entwicklung naturnaher Sohl-/Uferstrukturen - Todholz belassen/einbringen - Aufweitung des Gerinnes - Extensivierung/Aufgabe der Nutzung - Erhalt/Entwicklung von lebensraumtypischer Ufervegetation - Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze 3 Bei der vorgenannten Auflistung handelt es sich um Maßnahmenvorschläge, die letztlich nur realisierbar sind, wenn die örtlichen Gegebenheiten sowie die Grundstücksverhältnisse dies zulassen. Im Rahmen der durchgeführten Workshops sowie vorgelegter Stellungnahme der Gemeinde konnten zwischenzeitlich bereits eine Vielzahl von zunächst vorgeschlagenen Maßnahmen an einzelnen Gewässerabschnitten als für nicht realisierbar bzw. notwendig gestrichen werden. Des Weiteren hat die Gemeinde inzwischen ein Gespräch mit Vertretern des Wasserverbandes Eifel-Rur für den Teilabschnitt der Oberen Rur geführt. Hierbei kam zum Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aufgrund von Ortsbegehungen, sondern anhand von Luftbildaufnahmen ermittelt wurden. Aufgrund dessen konnte auf mehreren Teilabschnitten aufgezeigt werden, dass angedachte Maßnahmen tatsächlich in der Örtlichkeit bereits in der Vergangenheit an den Gewässern realisiert wurden. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass es nicht Sinn der möglichen Maßnahmen sein kann, dass hierdurch zukünftig anderweitige Entwicklungen beeinträchtigt oder aufgrund der ausgewiesenen besonderen Wertigkeit mit überhöhten Kosten durch Gemeinde, Anlieger oder Bürger realisiert werden müssen. Durch die jeweiligen Gremien wird derzeit im Bezug auf die einzelnen Kommunen ein Maßnahmenkatalog mit Kostenrahmen und Priorität erstellt, welcher dann vor der jeweiligen Abschlussveranstaltung mit der Gemeinde abgestimmt werden soll. Unabhängig hiervon wird die Gemeinde zu der Vorgehensweise und möglicher nicht zu vertretender Kostenentwicklungen Kontakt mit dem Kreis Euskirchen aufnehmen. Sobald ein abschließender Maßnahmenkatalog für das Gemeindegebiet vorliegt, sollte dieser im Fachausschuss vorgestellt und erörtert werden. Durchzuführende Maßnahmen werden nach derzeitigem Förderprogramm mit 80 % bezuschusst und sind bis spätestens 2027 je nach Priorität zu realisieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister