Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
10.01.12, 18:00
Aktualisiert
10.01.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 639 /IX.L.
Datum: 19.12.2011
Erweiterung
Tischvorlage
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.12.2011
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich und beschließt, für eine Kastanie auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Parzellennummer 257 eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Parzellennummer 257 befinden
sich zwei Kastanien, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Der Grundstückseigentümer hat für beide Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung beantragt, da er Bruchgefahren und somit Gefahren für die sich auf
dem Grundstück befindliche Kapelle befürchtet.
Da beide Bäume, die mittlerweile ein Alter von rund 70 Jahren haben, zum historischen und ortsbildprägenden Baumbestand gehören, wurde eine fachmännische
Untersuchung veranlasst.
Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Krone der Kastanie rechts neben der Kapelle bereits zu zwei Drittel abgestorben ist. Ursächlich hierfür ist ein Pilzbefall, der in
der Fachsprache Verticillium-Welke genannt wird. Der Pilzbefall ist bereits so weit
fortgeschritten, dass ein komplettes Absterben des Baumes nicht mehr verhindert
werden kann. Weiterhin können Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden.
Die Kastanie links neben der Kapelle ist dagegen gesund. Zur Förderung der Entwicklung des Baumes sind die Beseitigung des starken Efeu-Bewuchses sowie eine
Kronenpflege angeraten.
Das Untersuchungsergebnis wurde mit dem Antragsteller besprochen und erörtert.
Dieser hat daraufhin den Antrag für die linke, gesunde Kastanie zurückgenommen.
Weiterhin hat er sich mit einem dauerhaften Erhalt sowie den vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen einverstanden erklärt.
3
Da ein weiteres Absterben der rechten Kastanie nicht verhindert werden kann, sollte
für diesen Baum eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Zur Vermeidung von Bruchgefahren wird der Antragsteller diesen Baum kurzfristig entfernen.
Der Antragsteller ist weiterhin bereit, als Ersatz eine neue Kastanie auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Nr. 257 zu pflanzen.
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Bürgermeister