Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
19.03.09, 22:01
Aktualisiert
19.03.09, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.01.2009
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1539
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
11.02.2009
Strukturförderungsausschuss
29.04.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Aussenbereichsflächen
für die Ortslage Maulbach
hier: Antrag auf Erweiterung
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1539
1. Sachverhalt:
Von der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 14, Flurstück 94 wurde ein
Antrag auf Erweiterung der bestehenden Satzung für die Ortslage Maulbach eingereicht.
Die Antragstellerin hat in 2008 einen Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem im
beigefügten Plan gekennzeichneten Standort eingereicht; dieser wurde von der Bauaufsicht
abgelehnt. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche
dargestellt ist und liegt gem. der Satzung im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Die Antragstellerin ist ebenfalls Eigentümerin des Flurstückes 87, das mit einem Wohnhaus und
Nebengebäuden bebaut ist. Dieses Grundstück liegt im Innenbereich und ist über die Ringstraße
erschlossen.
Das beantragte Carport kann an diesem Standort lt. Bauaufsicht nur genehmigt werden, wenn die
Satzung der Stadt entsprechend erweitert wird.
Nach Mitteilung der Antragstellerin besteht auch von der Eigentümerin des ihr benachbarten
Grundstückes Interesse, hier eine Bebauung zu ermöglichen.
Ob es möglich ist, die Satzung hier entsprechend zu erweitern, erscheint fraglich, ggf. ist eine
Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Hier ist eine Abstimmung mit der Bezirksregierung erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht ist es nicht möglich, eine Erweiterung der Satzung lediglich auf die
Parzelle 94 zu begrenzen, der Gesamtbereich ist zu betrachten.
Die öffentliche Wasserleitung und öffentliche Kanalisation (Schmutz- und Regenwasserkanal) sind
Im Wiesengrund, Haus-Nr.12 bis vor das bebaute Flurstück 90 verlegt. Zwar ist die Straße
befestigt, doch werden die techn. Standards für Erschließungsstraßen beim Unterbau und der
Ausbaubreite nicht erfüllt. Die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung der Straße fehlen
vollständig.
Zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wären die Leitungen (Wasser und Kanäle) um
rd. 85 m zu verlängern. Das Niederschlagswasser kann vorbehaltlich der Erteilung
wasserrechtlicher Erlaubnisse in den über die betroffenen Grundstücke verlaufenden Siefen
eingeleitet werden. Der Regenwasserkanal ist für die Straßenoberflächenentwässerung
unverzichtbar.
Damit der Stadt aus der Ermöglichung weiterer Gebäude in diesem Bereich keine Kosten
erwachsen, ist anzustreben, dass Planung und Erschließung auf Kosten der Eigentümer erfolgen.
Bei der Erschließung ist zu berücksichtigen, dass durch die ggf. einseitige Bebauung an der
Straße Im Wiesengrund die Erschließungskosten ohnehin überdurchschnittlich hoch wären.
Deshalb wäre es auch aus Sicht der Erschließung erforderlich, die Flurstücke 82, 96, 97, 94 und
95 in die Planung einzubeziehen.
Erschließung des Carports:
Im Unterschied zur Wohnbebauung sind Carports aufgrund ihrer Zweckbestimmung auf keine
Wasserversorung angewiesen und es fällt nur Regenwasser an, welches im vorliegenden Falle
vorbehaltlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis in den Siefen abgeleitet werden kann.
Die Straße Im Wiesengrund ist soweit befestigt, dass sie mit Kraftfahrzeugen befahren werden
kann, um den auf dem Flurstück 94 geplanten Carport anzusteuern. Trotzdem ist zu
berücksichtigen, dass die Straße – wie in vielen Fällen im Stadtgebiet- die technischen Standards
von Erschließungsstraßen (noch) nicht besitzt. Damit das angestrebte Carport der Stadt keine
Erschließungslast aufbürdet, wird erwartet, dass sich die Eingentümerin zum Straßenausbau vor
ihrem Grundstück verpflichtet, wenn ein Wohnhaus errichtet werden soll oder aus anderen
Gründen, z.B. aus Verkehrssicherheitsgründen, früher Baumaßnahmen an der Straße zu
unternehmen sind. Die Eigentümerin hat vorab dazu ihr grundsätzliches Einverständnis
abgegeben.
Durch dieses Verfahren kann der Weg für die Errichtung des Carports eröffnet werden, ohne sofort
Baumaßnahmen auszulösen. Spätestens im Falle einer konkreten wohnbaulichen Nutzung ist
vertraglich durch die Anlieger die Erschließung zu übernehmen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1539
Da in der Ortslage Maulbach noch Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden sind, ist fraglich, ob
derzeit ein Bedarf für die aufgezeigte Entwicklung besteht.
Sollte der Ausschuss diese für möglich halten, wird die Verwaltung sich mit der Antragstellerin in
Verbindung setzen, damit diese eine verbindliche Erklärung zur Übernahme der Planungskosten
abgibt bzw. einen Stadtplaner entsprechend beauftragt.
Zudem ist von Seiten der Antragstellerin mit den angrenzenden Nachbarn verbindlich abzuklären,
ob diese an einer solchen Planung interessiert sind.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.