Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 11:17
Aktualisiert
27.01.12, 11:17
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012)

öffnen download melden Dateigröße: 59 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 644 /IX.L. Datum: 13.01.2012 An den Werksausschuss Sitzungstag: 31.01.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 31.01.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 07.02.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2012 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation die Verbrauchsgebühr weiterhin bei 1,29 €/cbm (netto) zu belassen. Desweiteren beschließt der Rat, auch die Grundgebühr für Hauswasserzähler wie nachstehend dargelegt unverändert zu lassen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 cbm/Stunde 12 cbm/Stunde 20 cbm/Stunde 30 cbm/Stunde 50 – 80 cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 5,85 € 14,04 € 23,40 € 35,10 € 58,50 € Begründung: Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplanes 2011 wurde die Gebührenkalkulation der Wassergebühren auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung dahingehend angepasst, dass – vor allem vor dem Hintergrund rückläufiger Einwohnerzahlen und damit einhergehendem rückläufigem Wasserverbrauch - die Berücksichtigung der Fixkosten bei der Ermittlung der Grundgebühr auf 33 % der Kosten festgelegt wurde. Damit verbunden erfolgte zum 01.01.2011 eine Erhöhung der Grundgebühr bei gleichzeitiger Reduzierung der Verbrauchsgebühr. Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2012 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 256.000 cbm die derzeit erhobenen Gebührenhöhen weiterhin auskömmlich sind und damit eine Gebührenänderung nicht erforderlich ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister