Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 11:17
Aktualisiert
27.01.12, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 644 /IX.L.
Datum: 13.01.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
31.01.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
31.01.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
07.02.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2012
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Gebührenbedarfsberechnung
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation die Verbrauchsgebühr weiterhin bei 1,29 €/cbm (netto) zu belassen.
Desweiteren beschließt der Rat, auch die Grundgebühr für Hauswasserzähler wie
nachstehend dargelegt unverändert zu lassen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale Durchflussmenge
5 cbm/Stunde
12 cbm/Stunde
20 cbm/Stunde
30 cbm/Stunde
50 – 80 cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
5,85 €
14,04 €
23,40 €
35,10 €
58,50 €
Begründung:
Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplanes 2011 wurde die Gebührenkalkulation
der Wassergebühren auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung dahingehend
angepasst, dass – vor allem vor dem Hintergrund rückläufiger Einwohnerzahlen und
damit einhergehendem rückläufigem Wasserverbrauch - die Berücksichtigung der
Fixkosten bei der Ermittlung der Grundgebühr auf 33 % der Kosten festgelegt wurde.
Damit verbunden erfolgte zum 01.01.2011 eine Erhöhung der Grundgebühr bei
gleichzeitiger Reduzierung der Verbrauchsgebühr.
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2012 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 256.000 cbm die derzeit erhobenen Gebührenhöhen weiterhin auskömmlich
sind und damit eine Gebührenänderung nicht erforderlich ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister