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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2012 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
68 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
27.01.12, 11:17
Aktualisiert
31.01.12, 12:40
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2012 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2012 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2012 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2012 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 649 /IX.L. Datum: 16.01.2012 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 31.01.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 07.02.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2012 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Entwurf Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan Nein 2 Beschlussvorschlag: Rat beschließt die Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2012 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Begründung: Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 78 Absatz 2 GO NW enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend). Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 GemHVO aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss. Dem Haushaltsplan sind beizufügen 1. der Vorbericht, 2. der Stellenplan, 3 die Bilanz des Vorvorjahres, 4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, 5 eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, 6. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, 7. eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt, 8. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch die Beschlussfassungen Ende letzten Jahres bzw. im Februar dieses Jahres vor) 9. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf die Gemeinde nicht zu) 10. in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. 3 Der Haushaltsentwurf 2012 steht erneut unter den zunehmend schwerer werdenden Bedingungen des Kommunalen Finanzausgleichs. Wie bereits in 2011 hat sich unter Berücksichtigung einer zunehmenden Gewichtung des Soziallastenansatzes die Tendenz zu einer weiteren Schwächung der Finanzbasis für den ländlichen Raum fortgesetzt. Die Auskömmlichkeit der finanziellen Grundausstattung der Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist weiterhin nicht erreicht. Es droht in kommenden Jahren auch in der Region weiteren Kommunen die Haushaltssicherung bzw. ein Nothaushalt. Es sind nur noch wenige Kommunen in der Lage ohne quasi „dauerhafte“ Liquiditätskredite ihre laufende Verwaltungstätigkeit zu finanzieren. Die zunehmende Verschuldung der Kommunen schränkt zunehmend die Handlungsmöglichkeiten kommender Generationen ein. Auch die Gemeinde Nettersheim wird nach zahlreichen Jahren der Schuldentilgung und der Nichtinanspruchnahme von Kassenkrediten das Haushaltsjahr 2012 nach aktueller Prognose unterjährig nicht ohne die Aufnahme von Liquiditätskrediten finanzieren können. Das mit knapp 1,7 Mio. Euro an liquiden Mitteln begonnene Haushaltsjahr wird auf der Basis der aktuellen Plandaten diesen Liquiditätsbestand in 2012 in voller Höhe aufzehren und mit einem negativen Saldo das Jahr beenden. Die Sicherung der permanenten Zahlungsfähigkeit der Gemeinde wird in naher Zukunft eine zunehmende Anstrengung erfordern und ohne Neuverschuldung nicht möglich sein. Zur Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeiten ist die weitere Veräußerung von gemeindlichem Grundvermögen vorgesehen, so dass hierdurch zusätzliche Liquidität erreicht wird. Es darf hierbei jedoch nicht zu einem zu hohen Eigenkapitalverzehr kommen. Je nach tatsächlicher Entwicklung der Haushaltswirtschaft wird sich die Gemeinde zu gegebener Zeit über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen wie z. B. durch eine restriktive Vorgehensweise hinsichtlich der Investitions- bzw. Sanierungsmaßnahmen per Aussprache von Haushaltssperrvermerken Gedanken machen müssen. Zur weiteren Erläuterung der aktuell ermittelten Plandaten für das Haushaltsjahr 2012 mit dem beigefügten Planentwurf wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushalt verwiesen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das geforderte Ergebnis des Vorvorjahres aufgrund des noch ungeprüften Jahresrechnungsergebnisses 2010 und noch einhergehender Korrekturen als vorläufig anzusehen ist. Es wird hier zudem durch die endgültigen Jahresabschlussbuchungen noch zu Verschiebungen in den einzelnen Teilergebnis- und –finanzrechnungen kommen. Stellenplan: Zu den Anlagen der Haushaltssatzung gehört neben dem Haushaltsplan unter anderem auch der Stellenplan. Dieser hat gemäß § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiter (Tariflich-Beschäftigte) auszuweisen. Der Stellenplan 2012 weist die Gesamtstellen einschl. der Eigenbetriebe aus. Hiernach ergeben sich 89,4 Stellen, somit 2,3 Stellen mehr im Vergleich zum Vorjahr. Hiervon sind 4,0 Stellen temporär im Rahmen von Förderprojekten und Einsatz von Arbeitnehmern im investiven Bereich vorgesehen. 4 Im Bereich der Beamten weist der Stellenplan 8,3 Stellen aus. Eine Stelle im mittleren Dienst ist weiterhin wegen Beurlaubung, eine weitere Stelle im gehobenen nichttechnischen Dienst seit Dez. 2009 nicht besetzt. Gegenüber 2011 ist eine A 12-Stelle entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten mehr ausgewiesen (bisher A 11). Im Bereich der Tariflich-Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter, Erzieherinnen, Bauhofmitarbeiter, Forstwirte- und Reinigungs-/Servicepersonal) ergeben sich nachfolgende Veränderungen: 2,0 Stellen im Verwaltungsbereich (1 Stelle Entgeltgruppe 10, 1 Stelle Entgeltgruppe 9 – bis 31.12.2011 Stammpersonal – jedoch abgeordnet i.R. Mitarbeit Job-Center) werden, da zwischenzeitlich eine Personalübernahme durch den Kreis Euskirchen zum 01.01.2012 erfolgte, zur Besetzung der Stelle einer Fachkraft für Touristik (Eifel-Präventiv) und einer Mitarbeiterin zur Akquise und Abwicklung von EU-Förderprojekten vorgesehen. 1,0 Stelle (Entgeltgruppe 10) wird aktuell – wie bisher - für eine mögliche Nachbesetzung vorgehalten (bisheriger Stelleninhaber auf Dauer berentet). 1,0 Stelle mehr ergibt sich aufgrund von Vollzeitstellen des therapeutischen Personals in der integrativen Kindertagesstätte in Zingsheim von bisher jeweils 19,5 Teilzeit. Für den Bauhofbereich sind zusätzlich 3,0 Stellen vorgesehen, wobei jedoch 2,0 Stellen wg. zeitl. Befristung mit einem „kw-Vermerk“ versehen sind (Einsatz u. a. i. R. investiver Maßnahmen bzw. Förderung Agentur. Eine weitere Stelle ist ab Mitte d. Jahres im Hinblick auf die Besetzung einer Schulhausmeisterstelle vorsorglich berücksichtigt.) Beim Reinigungs- u. Servicepersonal ist ein Stellenabbau im Rahmen der Vergabe von Reinigungsarbeiten von weiteren 1,5 Stellen vorgesehen. Im Rahmen von Elternzeit, Beurlaubung wg. Erziehung, Pflege, sind aktuell 4,5 Stellen nicht besetzt. In 1 Personalfall steht voraussichtlich ab Februar d.J. eine Teilzeitbeschäftigung (0,3 Stelle) an. Für 4,3 ausgewiesene Stellen wurden Alterszeitvereinbarungen abgeschlossen, die in den nächsten Jahren zu Stellenkürzungen führen (kw.-Vermerke). Im Bereich der Nachwuchskräfte sind insgesamt 5,0 Stellen ausgewiesen. Zum 01.09.2011 wurde eine Ausbildungsstelle für den Verwaltungsbereich (Verwaltungsfachangestellte) neu besetzt. Im Hinblick auf eine kontinuierliche Personalbesetzung mit Verwaltungsfachkräften ist zum 01.09.2012 die Einstellung von 2 weiteren Ausbildungskräften vorgesehen. Für den Kindergartenbereich ist weiterhin eine Stelle zur Besetzung mit einer Berufspraktikantin berücksichtigt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister