Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
24.02.12, 18:00
Aktualisiert
24.02.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III / FB 1.3
Vorlage 672 /IX.L.
Datum: 24.02.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
28.02.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Rotwildbejagungskonzept
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Erarbeitung eines Rotwildbejagungskonzepts
zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Rat hat die Verwaltung auf Empfehlung des zuständigen Fachausschusses in
seiner Sitzung am 20.12.2011 beauftragt, Maßnahmen zu erarbeiten, um eine den
Anforderungen des Waldes angepasste Wilddichte zu erreichen. Grundlage waren
die Feststellungen der Forsteinrichtung für den Gemeindewald 2010.
Bereits mit Schreiben vom 18.12.2011 waren die Jagdpächter der gemeindlichen
Eigenjagdbezirke durch die Verwaltung unter Hinweis auf § 1 Absatz 2 Satz 2 des
Bundesjagdgesetzes (BJG) eingeladen worden, aktiv in einen Dialog über nachhaltige Maßnahmen der Wildhege zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen land-,
forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung und zur Vermeidung von Wildschäden
mit der Gemeinde, den jagdlichen Fachberatungsstellen und der Unteren Jagdbehörde einzutreten. Gleichzeitig wurden die südlichen Nachbarkommunen informiert
und ihnen die Entwicklung einer gemeindeübergreifenden Strategie vorgeschlagen.
Im Kreise der Jagdpächter der gemeindlichen Eigenjagdreviere sowie bei der örtlichen Rotwild – Hegegemeinschaft stieß die gemeindliche Initiative aufgrund der derzeitigen Situation auf Verständnis. Insofern konnte bereits für den 23.02.2012 zu
einem ersten Treffen des „runden Tisches Rotwildbejagungskonzept“ eingeladen
werden, an dem neben den betroffenen Jagdpächtern auch Vertreter des Landesbetriebs Wald und Holz, der örtlichen Rotwild – Hegegemeinschaft, sowie der Rotwildsachverständige teilnahmen. Dieses Treffen, bei dem die ebenfalls zugeladene Untere Jagdbehörde entschuldigt fehlte, erbrachte folgende, im Grundsatz einvernehmliche
Ergebnisse:
1. Aufgrund der Ergebnisse der Forsteinrichtung besteht Einigkeit, dass eine geordnete und vor allem nachhaltige Waldbewirtschaftung nur dann gesichert
werden kann, wenn die derzeitigen Rotwildbestände auf ein standortgerechtes, wildbiologisch angepasstes Maß reduziert werden.
2. Die zu hohe Rotwilddichte ist kein lokales, sondern mindestens ein regionales
Problem: Mittel- bis langfristig kann eine wirkungsvolle Reduzierung der Bestände nur durch eine flächendeckende, koordinierte Vorgehensweise erreicht
werden. Dazu bedarf es einer regelmäßigen, intensiven Abstimmung von Zielen und Maßnahmen zwischen den großen und den örtlichen Rotwild – Hegegemeinschaften unter Einbeziehung (insbesondere der sehr großen und gro-
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ßen) Privatwaldbesitzer, der Kommunen und der Jagdbehörden (einschließlich Jagdbeirat) bis hin zur Landesebene.
3. Mindestens kurzzeitig, etwa in einem zeitlichen Korridor von zwei bis fünf Jahren, müssen die derzeitigen Abschusszahlen aufrecht erhalten bleiben. Die
Abschusspraxis muss über die vorab benannten Akteure vereinheitlicht werden. Dies betrifft nicht nur die zahlenmäßige, sondern auch die jagdstrategische Vorgehensweise. Dem Abschuss von Alttieren in den gesetzlich zulässigen Jagdzeiten, der in den vergangenen Jahren vernachlässigt wurde, kommt
hier eine besondere Bedeutung zu.
4. Bezüglich der Fütterungspraxis musste festgestellt werden, dass sich die Hegegemeinschaften zwar auf einheitliche Standards verständigen, diese aber
durch die einzelnen Jäger nicht einheitlich eingehalten werden. Schwerpunkt
der Problematik liegt hier in der persönlichen Auslegung der tatsächlichen
winterlichen Notzeiten. Einige Jagdausübungsberechtigte vertreten zwischenzeitlich die (nachvollziehbare) Auffassung, dass eine Fütterung nur noch dann
stattfinden sollte, wenn behördlicherseits eine allgemeine Notzeit festgestellt
worden ist.
5. Da erkennbar wurde, dass die notwendigen Ziele nur gemeinschaftlich erreicht werden können, steht die Gemeinde in der Pflicht, erforderlichenfalls im
Rahmen bestehender Jagdpachtverhältnisse zu agieren.
Zum Zwecke langfristiger Planung gemeinsamer Maßnahmen wurden für das Jahr
2012 bereits weitere Treffen des „runden Tisches“ vereinbart.
Einstweilen werden sich die Akteure in den von ihnen vertretenen Gremien und Vereinigungen für eine Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse verwenden.
gez. Pracht
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Bürgermeister