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Beschlussvorlage (Rotwildbejagungskonzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
24.02.12, 18:00
Aktualisiert
24.02.12, 18:00
Beschlussvorlage (Rotwildbejagungskonzept) Beschlussvorlage (Rotwildbejagungskonzept) Beschlussvorlage (Rotwildbejagungskonzept)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III / FB 1.3 Vorlage 672 /IX.L. Datum: 24.02.2012 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 28.02.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Rotwildbejagungskonzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Erarbeitung eines Rotwildbejagungskonzepts zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Rat hat die Verwaltung auf Empfehlung des zuständigen Fachausschusses in seiner Sitzung am 20.12.2011 beauftragt, Maßnahmen zu erarbeiten, um eine den Anforderungen des Waldes angepasste Wilddichte zu erreichen. Grundlage waren die Feststellungen der Forsteinrichtung für den Gemeindewald 2010. Bereits mit Schreiben vom 18.12.2011 waren die Jagdpächter der gemeindlichen Eigenjagdbezirke durch die Verwaltung unter Hinweis auf § 1 Absatz 2 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes (BJG) eingeladen worden, aktiv in einen Dialog über nachhaltige Maßnahmen der Wildhege zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung und zur Vermeidung von Wildschäden mit der Gemeinde, den jagdlichen Fachberatungsstellen und der Unteren Jagdbehörde einzutreten. Gleichzeitig wurden die südlichen Nachbarkommunen informiert und ihnen die Entwicklung einer gemeindeübergreifenden Strategie vorgeschlagen. Im Kreise der Jagdpächter der gemeindlichen Eigenjagdreviere sowie bei der örtlichen Rotwild – Hegegemeinschaft stieß die gemeindliche Initiative aufgrund der derzeitigen Situation auf Verständnis. Insofern konnte bereits für den 23.02.2012 zu einem ersten Treffen des „runden Tisches Rotwildbejagungskonzept“ eingeladen werden, an dem neben den betroffenen Jagdpächtern auch Vertreter des Landesbetriebs Wald und Holz, der örtlichen Rotwild – Hegegemeinschaft, sowie der Rotwildsachverständige teilnahmen. Dieses Treffen, bei dem die ebenfalls zugeladene Untere Jagdbehörde entschuldigt fehlte, erbrachte folgende, im Grundsatz einvernehmliche Ergebnisse: 1. Aufgrund der Ergebnisse der Forsteinrichtung besteht Einigkeit, dass eine geordnete und vor allem nachhaltige Waldbewirtschaftung nur dann gesichert werden kann, wenn die derzeitigen Rotwildbestände auf ein standortgerechtes, wildbiologisch angepasstes Maß reduziert werden. 2. Die zu hohe Rotwilddichte ist kein lokales, sondern mindestens ein regionales Problem: Mittel- bis langfristig kann eine wirkungsvolle Reduzierung der Bestände nur durch eine flächendeckende, koordinierte Vorgehensweise erreicht werden. Dazu bedarf es einer regelmäßigen, intensiven Abstimmung von Zielen und Maßnahmen zwischen den großen und den örtlichen Rotwild – Hegegemeinschaften unter Einbeziehung (insbesondere der sehr großen und gro- 3 ßen) Privatwaldbesitzer, der Kommunen und der Jagdbehörden (einschließlich Jagdbeirat) bis hin zur Landesebene. 3. Mindestens kurzzeitig, etwa in einem zeitlichen Korridor von zwei bis fünf Jahren, müssen die derzeitigen Abschusszahlen aufrecht erhalten bleiben. Die Abschusspraxis muss über die vorab benannten Akteure vereinheitlicht werden. Dies betrifft nicht nur die zahlenmäßige, sondern auch die jagdstrategische Vorgehensweise. Dem Abschuss von Alttieren in den gesetzlich zulässigen Jagdzeiten, der in den vergangenen Jahren vernachlässigt wurde, kommt hier eine besondere Bedeutung zu. 4. Bezüglich der Fütterungspraxis musste festgestellt werden, dass sich die Hegegemeinschaften zwar auf einheitliche Standards verständigen, diese aber durch die einzelnen Jäger nicht einheitlich eingehalten werden. Schwerpunkt der Problematik liegt hier in der persönlichen Auslegung der tatsächlichen winterlichen Notzeiten. Einige Jagdausübungsberechtigte vertreten zwischenzeitlich die (nachvollziehbare) Auffassung, dass eine Fütterung nur noch dann stattfinden sollte, wenn behördlicherseits eine allgemeine Notzeit festgestellt worden ist. 5. Da erkennbar wurde, dass die notwendigen Ziele nur gemeinschaftlich erreicht werden können, steht die Gemeinde in der Pflicht, erforderlichenfalls im Rahmen bestehender Jagdpachtverhältnisse zu agieren. Zum Zwecke langfristiger Planung gemeinsamer Maßnahmen wurden für das Jahr 2012 bereits weitere Treffen des „runden Tisches“ vereinbart. Einstweilen werden sich die Akteure in den von ihnen vertretenen Gremien und Vereinigungen für eine Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse verwenden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister