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Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit hier: Sanierung und Unterhaltung von Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Sanierung und Unterhaltung von Sportanlagen in der Gemeinde 
         Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Sanierung und Unterhaltung von Sportanlagen in der Gemeinde 
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hier: Sanierung und Unterhaltung von Sportanlagen in der Gemeinde 
         Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 692 /IX.L. Datum: 21.02.2012 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 08.03.2012 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Sport und Gesundheit hier: Sanierung und Unterhaltung von Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim – wie in der Begründung dargestellt – mit Unterstützung der Sportvereine durchzuführen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.10.2011 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 540): Der Gemeinderat beschließt, Unterhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen an den Sportplätzen in der Gemeinde Nettersheim – wie in der Begründung dargestellt – mit Unterstützung der Sportvereine durchzuführen. Weiterhin wird beschlossen, die zukünftige Nutzungsform des Kleinspielfeldes in Nettersheim nochmals eingehend mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim abzustimmen und hierbei kostengünstige Sanierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sofern eine Finanzierung der Vorhaben im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze nicht möglich ist, sind im Haushaltsplan 2012 entsprechende Mittel zu Veranschlagen. Im Haushaltsplan 2012 wurden zur Finanzierung von nachhaltigen Verbesserungsund Sanierungsmaßnahmen auf den Sportplätzen 50.000,00 Euro veranschlagt (siehe Investitionsliste mit Begründung, Seiten 8 ff Haushaltsplan). Darüber hinaus haben zwischenzeitlich weitergehende Gespräche mit den Sportvereinen stattgefunden. Neben den in Vorlage 540 aufgeführten Maßnahmen stellt sich der Bedarf bzw. die Situation derzeit wie folgt dar: 1. Rasensportplätze in Tondorf und Frohngau Beide Rasensportplätze wurden zum wiederholten Male von Wildschweinen heimgesucht. Über die Problematik wurde bereits in vorherigen Sitzungen informiert (siehe u. a. Vorlagen 470 und 540). Zum Schutz vor weiteren Schäden wird derzeit durch die Forstabteilung am Sportplatz in Tondorf ein Wildgatter errichtet. Am Sportplatz in Frohngau gestaltet sich die Situation schwieriger, da aufgrund der unmittelbar vorbeiführenden Teerstraße keine durchgehende Einzäunung hergestellt werden kann. Zum Schutz vor weiteren Wildschäden sollen daher dort Geruchsmittel ausgelegt werden. Unabhängig hiervon bleibt festzuhalten, dass beide Rasensportflächen nachhaltig geschädigt wurden. Aufgrund der Wildschäden sind breitflächige Unebenheiten entstanden, die durch punktuelle Ausbesserungsmaßnahmen nicht behoben werden können und die zum Teil den Spiel- und Trainingsbetrieb gefährden. Um zukünftig auch weiterhin einen geordneten Spielbetrieb sowie einen angemessenen Qualitätsstandart sicherstellen zu können, sollten daher beide Rasensportflächen einer Gesamtsanierung unterzogen werden. Hierzu hat eine Abstimmung mit einem anerkannten Fachunternehmen stattgefunden. Folgendes Sanierungsverfahren wurde vorgeschlagen: 3 Vertikutieren (Anritzen der Grasnarbe zur Beseitigung von Mulch und Moos) Aerifizieren (Förderung der Durchlüftung durch 400 Löcher pro qm, 6 cm tief) Lava-Sand Gemisch aufbringen Sportplatzfläche abschleifen Pfropfen aufsammeln (siehe Aerifizieren) Düngung 6 Wochen Erholungsphase (Sportplatz für den Spielbetrieb sperren) Nach der Durchführung dieses Sanierungsverfahrens sind die Wildschäden bzw. die Unebenheiten beseitigt. Das Sanierungsverfahren wurde den zuständigen Sportvereinen vorgestellt, die eine Umsetzung sehr befürworten würden. Um den Spielbetrieb jedoch aufrecht halten zu können, ist eine gleichzeitige Sanierung beider Sportplätze nicht möglich. Daher wurde abgestimmt, dass nach Möglichkeit in diesem Frühjahr zuerst der Sportplatz in Tondorf überarbeitet werden soll. Hinsichtlich der Auftragsvergabe sowie der zu erwartenden Kosten wird auf Vorlage 693 verwiesen. 2. Ehemaliger Sportplatz Engelgau Sowohl bei der SG Erfthöhen 98 als auch bei der SG Sportfreunde 69 reichen die Platzkapazitäten derzeit kaum aus, um den Bedarf (Trainings- und Spielbetrieb) der gemeldeten Fußballmannschaften decken zu können. Daher wurde bereits bei Nachbarkommunen angefragt, ob die Möglichkeit besteht, dortige Sportplätze mit nutzen zu dürfen. Die Anfragen blieben jedoch bisher ohne Erfolg. Aus diesem Grund wird derzeit in Betracht gezogen, den ehemaligen Sportplatz in Engelgau auch wieder für den Fußballsport zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat bereits eine erste Abstimmung mit dem derzeitigen Nutzer, dem Reit- und Fahrverein Nettersheim, stattgefunden, der gegen eine kombinierte Nutzung keine Einwände erhoben hat. Weiterhin hat eine Überprüfung vor Ort ergeben, dass der ehemalige Sportplatz in seinem jetzigen Zustand zumindest für den Trainingsbetrieb geeignet wäre. Denkbar wäre auch, die Flutlichtanlage wieder zu aktivieren, wodurch die Platzanlage auch während der Winterzeit genutzt werden könnte, was erheblich zur Entlastung der Sportplätze in Nettersheim und Zingsheim beitragen würde. In Kürze sind weitergehende Abstimmungen mit den genannten Sportvereinen sowie dem Reit- und Fahrverein Nettersheim vor Ort angedacht. Sofern hierbei ein gemeinsames Nutzungskonzept abgestimmt werden kann, soll die Platzfläche zeitnah wieder für den Fußballsport zur Verfügung stehen. Notwendige Materialbeschaffungen insbesondere für die Wiederinbetriebnahme der Flutlichtanlage sollen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen bzw. im Rahmen von Preisanfragen an den Billigst bietenden vergeben werden. Die Arbeitsausführung kann in Eigenleistung des gemeindlichen Bauhofes erfolgen. 3. Kleinspielfeld Nettersheim Hinsichtlich obiger Angelegenheit hat nochmals ein Gespräch mit dem TC Nettersheim stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass der Tennisclub für eine multifunktionale 4 Nutzung offen ist. Ein weiterer Tennisplatz (1/3 des Kleinspielfeldes), der ggf. auch bei schlechter Witterung genutzt werden könnte, wäre wünschenswert. Um möglichst alle Interessen berücksichtigen und um ein bedarfsgerechtes Nutzungskonzept entwickeln zu können, werden neben dem TC Nettersheim die SG Sportfreunde 69, die Hauptschule Nettersheim, das Familienzentrum und das Jugendgästehaus an den weiteren Entwicklungs- und Nutzungsüberlegungen beteiligt. Weiterhin ist angedacht, die Angelegenheit auch im Rahmen „Eifel präventiv“ zu thematisieren. Spätestens bis Ende des Jahres soll ein neues Nutzungskonzept vorliegen. Zur Verbesserung der Gesamtsituation sind bereits in diesem Frühjahr Aufräumarbeiten durchzuführen und der Randbewuchs zurückzuschneiden. 4. Sportlerheim Zingsheim Die Deckenabhängung in den Duschen musste entfernt werden, da diese durch und durch mit Schimmel befallen war. Der Schimmelbefall ist auf eine unzureichende Belüftung zurückzuführen. Die SG Blau-Weiß 69 möchte die notwendigen Sanierungsmaßnahmen (Verbesserung der Belüftungssituation, neuer Deckenaufbau) in Eigenleistung durchführen. Hinsichtlich der notwendigen Materialbeschaffungen hat die Spielgemeinschaft die Gemeinde Nettersheim um eine finanzielle Unterstützung gebeten. Da es sich um eine substanzerhaltende Maßnahme handelt, wurde zugesagt, den Materialkostenanteil zu übernehmen, der bei etwa 1.000,00 Euro liegen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister