Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 692 /IX.L.
Datum: 21.02.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
08.03.2012
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Sanierung und Unterhaltung von Sportanlagen in der Gemeinde
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den
Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim – wie in der Begründung dargestellt –
mit Unterstützung der Sportvereine durchzuführen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.10.2011 folgenden Beschluss gefasst
(siehe Vorlage 540):
Der Gemeinderat beschließt, Unterhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen
an den Sportplätzen in der Gemeinde Nettersheim – wie in der Begründung
dargestellt – mit Unterstützung der Sportvereine durchzuführen. Weiterhin wird
beschlossen, die zukünftige Nutzungsform des Kleinspielfeldes in Nettersheim
nochmals eingehend mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim abzustimmen und hierbei kostengünstige Sanierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Sofern eine Finanzierung der Vorhaben im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze nicht möglich ist, sind im Haushaltsplan 2012 entsprechende Mittel zu Veranschlagen.
Im Haushaltsplan 2012 wurden zur Finanzierung von nachhaltigen Verbesserungsund Sanierungsmaßnahmen auf den Sportplätzen 50.000,00 Euro veranschlagt (siehe Investitionsliste mit Begründung, Seiten 8 ff Haushaltsplan). Darüber hinaus haben zwischenzeitlich weitergehende Gespräche mit den Sportvereinen stattgefunden. Neben den in Vorlage 540 aufgeführten Maßnahmen stellt sich der Bedarf bzw.
die Situation derzeit wie folgt dar:
1.
Rasensportplätze in Tondorf und Frohngau
Beide Rasensportplätze wurden zum wiederholten Male von Wildschweinen heimgesucht. Über die Problematik wurde bereits in vorherigen Sitzungen informiert (siehe
u. a. Vorlagen 470 und 540).
Zum Schutz vor weiteren Schäden wird derzeit durch die Forstabteilung am Sportplatz in Tondorf ein Wildgatter errichtet. Am Sportplatz in Frohngau gestaltet sich die
Situation schwieriger, da aufgrund der unmittelbar vorbeiführenden Teerstraße keine
durchgehende Einzäunung hergestellt werden kann. Zum Schutz vor weiteren Wildschäden sollen daher dort Geruchsmittel ausgelegt werden.
Unabhängig hiervon bleibt festzuhalten, dass beide Rasensportflächen nachhaltig
geschädigt wurden. Aufgrund der Wildschäden sind breitflächige Unebenheiten entstanden, die durch punktuelle Ausbesserungsmaßnahmen nicht behoben werden
können und die zum Teil den Spiel- und Trainingsbetrieb gefährden.
Um zukünftig auch weiterhin einen geordneten Spielbetrieb sowie einen angemessenen Qualitätsstandart sicherstellen zu können, sollten daher beide Rasensportflächen einer Gesamtsanierung unterzogen werden.
Hierzu hat eine Abstimmung mit einem anerkannten Fachunternehmen stattgefunden. Folgendes Sanierungsverfahren wurde vorgeschlagen:
3
Vertikutieren (Anritzen der Grasnarbe zur Beseitigung von Mulch und Moos)
Aerifizieren (Förderung der Durchlüftung durch 400 Löcher pro qm, 6 cm tief)
Lava-Sand Gemisch aufbringen
Sportplatzfläche abschleifen
Pfropfen aufsammeln (siehe Aerifizieren)
Düngung
6 Wochen Erholungsphase (Sportplatz für den Spielbetrieb sperren)
Nach der Durchführung dieses Sanierungsverfahrens sind die Wildschäden bzw. die
Unebenheiten beseitigt. Das Sanierungsverfahren wurde den zuständigen Sportvereinen vorgestellt, die eine Umsetzung sehr befürworten würden. Um den Spielbetrieb
jedoch aufrecht halten zu können, ist eine gleichzeitige Sanierung beider Sportplätze
nicht möglich. Daher wurde abgestimmt, dass nach Möglichkeit in diesem Frühjahr
zuerst der Sportplatz in Tondorf überarbeitet werden soll. Hinsichtlich der Auftragsvergabe sowie der zu erwartenden Kosten wird auf Vorlage 693 verwiesen.
2.
Ehemaliger Sportplatz Engelgau
Sowohl bei der SG Erfthöhen 98 als auch bei der SG Sportfreunde 69 reichen die
Platzkapazitäten derzeit kaum aus, um den Bedarf (Trainings- und Spielbetrieb) der
gemeldeten Fußballmannschaften decken zu können. Daher wurde bereits bei
Nachbarkommunen angefragt, ob die Möglichkeit besteht, dortige Sportplätze mit
nutzen zu dürfen. Die Anfragen blieben jedoch bisher ohne Erfolg.
Aus diesem Grund wird derzeit in Betracht gezogen, den ehemaligen Sportplatz in
Engelgau auch wieder für den Fußballsport zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hat bereits eine erste Abstimmung mit dem derzeitigen Nutzer, dem Reit- und
Fahrverein Nettersheim, stattgefunden, der gegen eine kombinierte Nutzung keine
Einwände erhoben hat.
Weiterhin hat eine Überprüfung vor Ort ergeben, dass der ehemalige Sportplatz in
seinem jetzigen Zustand zumindest für den Trainingsbetrieb geeignet wäre. Denkbar
wäre auch, die Flutlichtanlage wieder zu aktivieren, wodurch die Platzanlage auch
während der Winterzeit genutzt werden könnte, was erheblich zur Entlastung der
Sportplätze in Nettersheim und Zingsheim beitragen würde.
In Kürze sind weitergehende Abstimmungen mit den genannten Sportvereinen sowie
dem Reit- und Fahrverein Nettersheim vor Ort angedacht. Sofern hierbei ein gemeinsames Nutzungskonzept abgestimmt werden kann, soll die Platzfläche zeitnah
wieder für den Fußballsport zur Verfügung stehen. Notwendige Materialbeschaffungen insbesondere für die Wiederinbetriebnahme der Flutlichtanlage sollen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen bzw. im Rahmen von Preisanfragen an den
Billigst bietenden vergeben werden. Die Arbeitsausführung kann in Eigenleistung des
gemeindlichen Bauhofes erfolgen.
3.
Kleinspielfeld Nettersheim
Hinsichtlich obiger Angelegenheit hat nochmals ein Gespräch mit dem TC Nettersheim stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass der Tennisclub für eine multifunktionale
4
Nutzung offen ist. Ein weiterer Tennisplatz (1/3 des Kleinspielfeldes), der ggf. auch
bei schlechter Witterung genutzt werden könnte, wäre wünschenswert.
Um möglichst alle Interessen berücksichtigen und um ein bedarfsgerechtes Nutzungskonzept entwickeln zu können, werden neben dem TC Nettersheim die SG
Sportfreunde 69, die Hauptschule Nettersheim, das Familienzentrum und das Jugendgästehaus an den weiteren Entwicklungs- und Nutzungsüberlegungen beteiligt.
Weiterhin ist angedacht, die Angelegenheit auch im Rahmen „Eifel präventiv“ zu
thematisieren.
Spätestens bis Ende des Jahres soll ein neues Nutzungskonzept vorliegen.
Zur Verbesserung der Gesamtsituation sind bereits in diesem Frühjahr Aufräumarbeiten durchzuführen und der Randbewuchs zurückzuschneiden.
4.
Sportlerheim Zingsheim
Die Deckenabhängung in den Duschen musste entfernt werden, da diese durch und
durch mit Schimmel befallen war. Der Schimmelbefall ist auf eine unzureichende
Belüftung zurückzuführen.
Die SG Blau-Weiß 69 möchte die notwendigen Sanierungsmaßnahmen (Verbesserung der Belüftungssituation, neuer Deckenaufbau) in Eigenleistung durchführen.
Hinsichtlich der notwendigen Materialbeschaffungen hat die Spielgemeinschaft die
Gemeinde Nettersheim um eine finanzielle Unterstützung gebeten.
Da es sich um eine substanzerhaltende Maßnahme handelt, wurde zugesagt, den
Materialkostenanteil zu übernehmen, der bei etwa 1.000,00 Euro liegen wird.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister