Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
39 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – Wi; Ne
Vorlage 690 /IX.L.
Datum: 01.03..2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
08.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gründung eines Schulzweckverbandes der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim zur Errichtung und zum Betrieb einer Gesamtschule mit den Standorten
Blankenheim und Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) des Landes NRW,
des § 78 Abs. 8 des Schulgesetzes (SchulG) für das Land NRW sowie der §§ 1 und
4 bis 21 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes NRW
(GKG) beschließt der Gemeinderat die Bildung eines Schulzweckverbandes Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim im organisatorischen Verbund mit der Gemeinde Blankenheim und beauftragt den Bürgermeister, die entsprechenden Vorbereitungen für einen Satzungsbeschluss zu erarbeiten und das nach § GKG notwendige Genehmigungsverfahren vorbereitend einzuleiten.
Begründung:
Die Gründung eines Schulzweckverbandes der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim zur Errichtung und zum Betrieb der neu zu errichtenden Gesamtschule bietet sich an, der dann auch rechtlich die Trägerschaft über die neue Schule an den
Standorten Blankenheim und Nettersheim wahrnimmt.
gez. Pracht
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Bürgermeister