Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
39 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – Wi; Ne
Vorlage 689 /IX.L.
Datum: 01.03..2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
08.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Hauptschulen Blankenheim und Nettersheim sowie Realschule Blankenheim
hier: Organisatorischer Zusammenschluss mit einer zu konzipierenden Gesamtschule nach §§ 81 und 83 SchulG NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für den organisatorischen Zusammenschluss der bestehenden Hauptschule Nettersheim mit der
zu konzipierenden Gesamtschule nach §§ 81 und 83 SchulG NRW zu treffen.
Begründung:
Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW beschließt der Schulträger u. a. über die Errichtung,
die Änderung und die Auflösung einer Schule. Nach § 83 SchulG NRW muss der
Schulträger ebenfalls über den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen
zur Sicherung eines wohnortnahen und differenzierten Bildungsangebotes die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Sofern die Gesamtschule mit dem Schuljahr 2013/2014 an den Start geht, ist die
Hauptschule Nettersheim aufzulösen. Gleiches gilt für die Hauptschule und Realschule Blankenheim. An diesen Schulen wird dann nicht mehr eingeschult, so dass
sie auslaufende Schulen sind.
gez. Pracht
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Bürgermeister