Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.08.2009
- Der Bürgermeister Az: 20-30-50
Nr. der Ratsdrucksache: 1656
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.09.2009
Rat
23.09.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Festsetzung der Höchstgrenze der Kredite zur Liquiditätssicherung
(Kassenkreditsatzung) der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2009
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Mies
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1656
1. Sachverhalt:
Nach dem kommunalen Haushaltsrecht ist zwischen der Aufnahme von Krediten zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Umschuldungen (§ 86 GO NRW)
und der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (§ 89 GO NRW) zu unterscheiden. Die
Kredite zur Liquiditätssicherung sind von der Stadt zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen
aufgenommene Kassenmittel. Sie dienen ausschließlich zur Sicherung der Liquidität der
Stadtkasse. Kredite zur Liquiditätssicherung werden im Haushaltsplan nicht veranschlagt und
gelten damit auch nicht als haushaltsmäßige Einzahlungen.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird grundsätzlich in § 5 der
Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr festgesetzt. Die Stadt kann zur rechtzeitigen Leistung
ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu diesem Höchstbetrag in Anspruch
nehmen. Die Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen
Haushaltssatzung (§ 89 GO NRW). Der Kredit wird jedoch tatsächlich nur in der Höhe in Anspruch
genommen, wie ihn die Stadt unmittelbar benötigt.
Die Stadt Bad Münstereifel befindet sich seit Erlass der Haushaltssperre vom 30.06.2009 im
Status der vorläufigen Haushaltsführung. Die Erstellung einer Nachtragssatzung ist erforderlich.
Die Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 10.03.2009 ist nicht genehmigungsfähig. Infolge
der fehlenden aufsichtsbehördlichen Genehmigung ist eine Bekanntmachung der
Nachtragshaushaltssatzung nicht möglich und die Nachtragshaushaltssatzung erlangt keine
Rechtskraft. Hiervon ist auch die Festsetzung der Kredite zur Liquiditätssicherung betroffen.
Insofern bedarf die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt des Erlasses einer Satzung
über
die
Festsetzung
der
Höchstgrenze
der
Kredite
zur
Liquiditätssicherung
(Kassenkreditsatzung).
Um bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2010 die Liquidität der Stadt sicherzustellen, ist
ein Höchstbetrag von 15.000.000 € in der Kassenkreditsatzung erforderlich.
Die Kassenkreditsatzung ist als Anlage beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Der Erlass einer Kassenkreditsatzung in Form einer Einzelsatzung leitet sich aus den §§ 7, 41 und
89 GO NRW ab. Nach Ratsbeschluss und anschließender öffentlicher Bekanntmachung erlangt
die Kassenkreditsatzung formal Rechtskraft. Eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist
nicht erforderlich.
Die Kassenkreditsatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft, auch wenn sie erst nach
Beginn des Haushaltsjahres bekannt gemacht werden kann. In diesem Falle erwirbt sie kraft
Gesetzes rückwirkende Kraft.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die permanente Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung ist eine Folge der strukturellen
Unausgeglichenheit des städtischen Haushalts. Künftige Generationen werden so in ihren
Gestaltungsspielräumen eingeengt.
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 1656
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt den Erlass der als Anlage vorgelegten Satzung
über die Festsetzung der Höchstgrenze der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkreditsatzung)
der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2009.