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Beschlussvorlage (Abschluss von Beschulungsvereinbarungen mit benachbarten Schulträgern)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Vorlage 688 /IX.L. Datum: 01.03.2012 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 08.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abschluss von Beschulungsvereinbarungen mit benachbarten Schulträgern Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den benachbarten Schulträgern Gespräche zu führen mit dem Ziel, Beschulungsvereinbarungen abzuschließen. Begründung: Die Schulentwicklungsplanung zur Errichtung einer Gesamtschule erfolgt gemeinsam mit der Gemeinde Blankenheim. Im Rahmen der Gespräche mit den benachbarten Schulträgern ist auch eine Abstimmung zu treffen, ob bei der Planung der Gesamtschule Kinder von benachbarten Gemeinden berücksichtigt werden können. Hierfür sind sogenannte Beschulungsvereinbarungen abzuschließen. Die Kinder der Nachbarkommune zählen dann als eigene SchülerInnen für die neu zu errichtende Schule. Die Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Schulwahlfreiheit der Eltern. Angestrebt wird eine derartige Vereinbarung mit der Gemeinde Dahlem, die bereits eine schriftliche Anfrage der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim vorliegen hat. Auch weitere Nachbarkommunen können eine derartige Vereinbarung mit Blankenheim und Nettersheim abschließen, so wie auch Blankenheim und Nettersheim eine Beschulungsvereinbarung z. B. für eine neu zu errichtende Sekundarschule in einer Nachbarkommune abschließen könnte. Für die neu zu errichtende Gesamtschule sind zum Start wenigstens 100 Anmeldungen aus den am Gesamtschulprojekt beteiligten Kommunen bzw. aus den Gemeinden, mit denen eine Beschulungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, erforderlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister 3