Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul -
Vorlage 688 /IX.L.
Datum: 01.03.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
08.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abschluss von Beschulungsvereinbarungen mit benachbarten Schulträgern
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den benachbarten Schulträgern Gespräche
zu führen mit dem Ziel, Beschulungsvereinbarungen abzuschließen.
Begründung:
Die Schulentwicklungsplanung zur Errichtung einer Gesamtschule erfolgt gemeinsam mit der Gemeinde Blankenheim. Im Rahmen der Gespräche mit den benachbarten Schulträgern ist auch eine Abstimmung zu treffen, ob bei der Planung der
Gesamtschule Kinder von benachbarten Gemeinden berücksichtigt werden können.
Hierfür sind sogenannte Beschulungsvereinbarungen abzuschließen. Die Kinder der
Nachbarkommune zählen dann als eigene SchülerInnen für die neu zu errichtende
Schule. Die Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Schulwahlfreiheit der Eltern.
Angestrebt wird eine derartige Vereinbarung mit der Gemeinde Dahlem, die bereits
eine schriftliche Anfrage der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim vorliegen
hat. Auch weitere Nachbarkommunen können eine derartige Vereinbarung mit
Blankenheim und Nettersheim abschließen, so wie auch Blankenheim und Nettersheim eine Beschulungsvereinbarung z. B. für eine neu zu errichtende Sekundarschule in einer Nachbarkommune abschließen könnte.
Für die neu zu errichtende Gesamtschule sind zum Start wenigstens 100 Anmeldungen aus den am Gesamtschulprojekt beteiligten Kommunen bzw. aus den Gemeinden, mit denen eine Beschulungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, erforderlich.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister
3