Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
39 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – Wi; Ne
Vorlage 685 /IX.L.
Datum: 01.03.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
08.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim nach § 17 Schulgesetz
NRW ab dem Schuljahr 2013/2014
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule an
den Standorten Blankenheim und Nettersheim nach § 17 Schulgesetz NRW vorzubereiten.
Begründung:
Am 09. Februar 2012 hat ein weiteres Gespräch bei der Bezirksregierung unter Beteiligung der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim stattgefunden. Dabei wurden
die Voraussetzungen für die Stellung eines Antrags auf Errichtung einer Gesamtschule besprochen.
Mit der Schulaufsicht wurde die Aufteilung der Jahrgänge 5 bis 10 (Sekundarstufe I)
am Standort Blankenheim und Jahrgänge 11 bis 13 (Sekundarstufe II) am Standort
Nettersheim erörtert und begründet. Die Bezirksregierung nannte keine Einwände,
die Beschulung in dieser Form zu gestatten.
Die bisherigen Gespräche mit den Eltern, sowohl in Blankenheim als auch in Nettersheim, signalisieren, dass diese Aufteilung Sinn macht und den Start der neuen
Gesamtschule unterstützten wird.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister