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Beschlussvorlage (Antrag der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim nach § 17 Schulgesetz NRW ab dem Schuljahr 2013/2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
39 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
07.03.12, 09:08
Aktualisiert
07.03.12, 09:08
Beschlussvorlage (Antrag der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim nach § 17 Schulgesetz NRW ab dem Schuljahr 2013/2014) Beschlussvorlage (Antrag der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim nach § 17 Schulgesetz NRW ab dem Schuljahr 2013/2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – Wi; Ne Vorlage 685 /IX.L. Datum: 01.03.2012 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 08.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim nach § 17 Schulgesetz NRW ab dem Schuljahr 2013/2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule an den Standorten Blankenheim und Nettersheim nach § 17 Schulgesetz NRW vorzubereiten. Begründung: Am 09. Februar 2012 hat ein weiteres Gespräch bei der Bezirksregierung unter Beteiligung der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim stattgefunden. Dabei wurden die Voraussetzungen für die Stellung eines Antrags auf Errichtung einer Gesamtschule besprochen. Mit der Schulaufsicht wurde die Aufteilung der Jahrgänge 5 bis 10 (Sekundarstufe I) am Standort Blankenheim und Jahrgänge 11 bis 13 (Sekundarstufe II) am Standort Nettersheim erörtert und begründet. Die Bezirksregierung nannte keine Einwände, die Beschulung in dieser Form zu gestatten. Die bisherigen Gespräche mit den Eltern, sowohl in Blankenheim als auch in Nettersheim, signalisieren, dass diese Aufteilung Sinn macht und den Start der neuen Gesamtschule unterstützten wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister