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Beschlussvorlage (Entwicklung eines Flow-Trail-Parks im Gebiet der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
40 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22
Beschlussvorlage (Entwicklung eines Flow-Trail-Parks im Gebiet der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Entwicklung eines Flow-Trail-Parks im Gebiet der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul/Mi - Vorlage 667 /IX.L. Datum: 10.02.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung eines Flow-Trail-Parks im Gebiet der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Entwicklungen zum Bau eines Flowtrail-Parks im Gemeindegebiet intensiv planerisch und gestalterisch zu begleiten, um eine mit allen Trägern öffentlicher Belange aber auch mit den bereits existierenden touristischen und sportlichen Einrichtungen und Angeboten im Gemeindegebiet abgstimmte Vorgehensweise zu erreichen. Begründung: Ein Nettersheimer Fahrradteam hat die Anfrage an die Gemeinde Nettersheim gerichtet, zur Belebung des Fahrradtourismusses in Kooperation mit der Gemeinde einen Flowtrail-Park im Gemeindegebiet zu errichten. Flowtrails sind speziell für Mountainbikes angelegte Parkours mit Erlebniselementen, bei denen die Fahrer Geschicklichkeit und Kondition trainieren können. Sie sind als Ergänzung zu den ohnehin vorhandenen Fahrradrouten zu sehen und sind in einem klar abgegrenzten Gebiet vorzusehen. Bei der Festlegung eines geeigneten Geländes ist es unverzichtbar, eine Abstimmung mit den Forstbehörden, den Naturschutzbehörden und dem Tourismus zu erreichen. Um hier bereits von Anfang an eine mit allen maßgeblichen Behörden und Institutionen sowie den touristischen Entwicklungen abgestimmte Vorgehensweise zu erreichen, ist eine Begleitung durch die Kommune ab der Ideenfindungs- und Planungsphase unabdingbar. Es wird daher vorgeschlagen, den Entwicklungsprozess bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Ideenfindung zu begleiten, die Planungen zu koordinieren und die erforderliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und des Tourismusses zu garantieren. Sobald konkrete Planungsunterlagen vorliegen, werden diese dem Rat unverzüglich zur Beschlussfassung vorgelegt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister