Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
62 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – La/Be
Vorlage 642 /IX.L.
Datum: 07.03.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Städtebauförderungsmaßnahme "Platzgestaltung Ortsmitte - Steinfelder Straße";
Vorstellung der Ausführungsplanung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
x Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Ausführungsplanung zur Neugestaltung der Platzfläche im
Bereich der Ortsmitte – Steinfelder Straße in Nettersheim – zuzustimmen. Des weiteren beschließt der Rat, den Auftrag für die Bauarbeiten nach erfolgter öffentlicher
Ausschreibung und Submission per Dringlichkeitsbeschluss zu vergeben.
Begründung:
Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 05.10.2010 beschlossen, auf der Grundlage
des vorliegenden Planungskonzeptes die Neugestaltung des Teilbereiches der Steinfelder Straße in Nettersheim nach Vorlage des Bewilligungsbescheides zu realisieren. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, beim Kreis Euskirchen den Antrag zu stellen, die Steinfelder Straße ab Bahnhofstraße bis zum Abzweig der Zufahrt zur L 206
zukünftig von der bisherigen Kreisstraße zur Gemeindestraße abzustufen und im
Gegenzug die Bahnhofstraße ab Steinfelder Straße bis zur L 206 von bisheriger
Gemeindestraße zur Kreisstraße aufzustufen.
Des weiteren wurde bei einer Bereisung des Fachausschusses am 07.09.2010 die
Maßnahme seitens des Planungsbüros den Ausschussmitgliedern vorgestellt.
Gemäß Bewilligungsbescheide stehen für die Maßnahme 411.793,00 Euro zur Verfügung. Hierauf erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 247.075,80 Euro.
Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurde die Maßnahme am 08.11.2011 der Bevölkerung in Nettersheim vorgestellt. Im Ergebnis war festzustellen, dass die Gestaltungsmaßnahme seitens der Anwesenden befürwortet und eine Bereicherung für die
Ortsmitte Nettersheim darstellen wird. Hauptdiskussionspunkt war letztlich die Parksituation, zum einen in der Steinfelder Straße, aber auch innerhalb der gesamten
Ortslage. Nachdem das Verfahren zur Aufstufung der Bahnhofstraße zur Kreisstraße
und zur Abstufung der Steinfelder Straße zur Gemeindestraße zwischenzeitlich seitens des Kreises Euskirchen abgeschlossen ist, soll der Ausbaubereich der Steinfelder Straße zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden, so dass
dieser nur mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden darf und ein Parken nur
zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen mit einem Aufenthalt von ca. 3 Minuten genutzt werden darf, wobei das Parken auf der Fahrbahnfläche erfolgen soll.
Es bestand Einvernehmen, dass zukünftig erreicht werden muss, dass die angrenzenden Parkplätze im Bereich der Steinfelder Straße sowie Bahnhofstraße nicht
mehr durch Langzeitparker genutzt werden, sondern dass hierfür die Parkplätze an
der Urft (Kirmesplatz) oder Zutendaalplatz zur Verfügung stehen. Hierdurch würden
die Parkplätze Steinfelder Straße und Bahnhofstraße dann für Kurzzeitparker bei-
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spielsweise bis 2 Stunden frei. Eine weitere Verbesserung der Situation wird sich
sicherlich auch nach Errichtung der Park- and Ride-Anlage im Bereich des Bahnhofsgeländes ergeben.
Die vorgenannte Situation soll im Rahmen der Erstellung des Info-Leit-Systems mit
untersucht und ein entsprechendes Parkleitsystem aufgestellt werden. Damit in Zukunft eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, sind sicherlich entsprechende
Hinweise auf den jeweiligen Parkplätzen erforderlich und ggf. auch Kontrollen notwendig.
Zwischenzeitlich liegt der Gemeinde die Ausführungsplanung für den Teilbereich
Steinfelder Straße vor, auf dessen Grundlage nunmehr die Ausschreibung vorbereitet werden soll, damit im Mai/Juni dieses Jahres mit den Bauarbeiten begonnen werden kann und diese spätestens im September/Oktober abgeschlossen sind.
Die Ausführungsplanung geht im Fahrbahnbereich von einem Betonsteinpflaster
„Collano Scuro“ aus, welches im Fischgrätverband mit den Maßen 22,5 x 15 x 10 cm
verlegt werden soll. Die angrenzenden Nebenanlagen sollen im gleichen Material im
unregelmäßigen Reihenverband gestaltet werden, jedoch mit drei verschiedenen
Größen mit 22,5 x 15 x 10, 15 x 15 x 10, 11,2 x 15 x 10 cm. Der Ausbauanfang sowie Ausbauende im Bereich der Fahrbahn werden auf einem kurzen Teilstück mit
dem gleichen Pflaster, jedoch farblich abgesetzt, hergestellt, damit der Verkehrsteilnehmer neben der Beschilderung erkennt, dass eine besondere Zone zu durchfahren ist.
Hinsichtlich der Entwässerung des Teilbereiches ist es nunmehr möglich, dass anstelle der ursprünglich angedachten Kastenrinne beidseitig eine dreizeilige Rinne im
Halbsteinverband mit dem gleichen Pflaster der Fahrbahn, jedoch farblich abgesetzt,
verlegt werden kann.
Im Bereich der Nebenanlagen sollen punktuell, je nach örtlicher Gegebenheit, Sitzpoller sowie Absperrpoller aufgestellt werden.
Im Rahmen der Anpflanzung weiterer Einzelbäume entlang der Ausbaustrecke soll
im Bereich von zwei Einzelbäumen eine Rundbank errichtet werden. Darüber hinaus
sind weitere Sitzbänke angedacht, wobei bei den Sitzgelegenheiten die Sitzfläche in
Hartholz vorgesehen ist.
Die Beleuchtung entlang der Ausbaustrecke soll durch weitere Einzelleuchten in
gleicher Materialart wie die bereits vorhandenen ergänzt werden. Darüber hinaus
sollen die Geschäftshäuser zusätzlich durch Bodenstrahler angestrahlt werden.
Weitere Einzelheiten können in der Fachausschusssitzung anhand der vorliegenden
Ausführungsplanung erläutert werden. Die angrenzenden Grundstückseigentümer
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bzw. Mieter entlang der Ausbaustrecke sollen bei Einzelgesprächen am 15.03.2012
vor Ort im Detail nochmals über die Maßnahme informiert werden.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist im Haushaltsplan 2012 berücksichtigt.
Nach öffentlicher Ausschreibung und Vorlage des Submissionsergebnisses sollte die
Maßnahme per Dringlichkeitsbeschluss vergeben werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister