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Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Unterschutzstellung des Bodendenkmals EU 313 - Geschützstellung, V1-Feuerstellung auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11 Unterschutzstellung des Bodendenkmals „Alte Burg“ auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 136, 137, 204, 254 und 255 )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
102 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Unterschutzstellung des Bodendenkmals EU 313 - Geschützstellung, V1-Feuerstellung auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11
Unterschutzstellung des Bodendenkmals „Alte Burg“ auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 136, 137, 204, 254 und 255 ) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Unterschutzstellung des Bodendenkmals EU 313 - Geschützstellung, V1-Feuerstellung auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11
Unterschutzstellung des Bodendenkmals „Alte Burg“ auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 136, 137, 204, 254 und 255 ) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Unterschutzstellung des Bodendenkmals EU 313 - Geschützstellung, V1-Feuerstellung auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11
Unterschutzstellung des Bodendenkmals „Alte Burg“ auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 136, 137, 204, 254 und 255 )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 641 /IX.L. Datum: 09.03.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; a) Unterschutzstellung des Bodendenkmals EU 313 - Geschützstellung, V1Feuerstellung auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11 b) Unterschutzstellung des Bodendenkmals „Alte Burg“ auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 136, 137, 204, 254 und 255 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: x Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) das Bodendenkmal EU 313 - Geschützstellung, V1-Feuerstellung auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11 und b) das Bodendenkmal „Alte Burg“ auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 136, 137, 204, 254 und 255 in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim unter den lfd. Nrn. 184 und 185 gem. § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) einzutragen. Begründung: a) Bodendenkmal EU 313 - Geschützstellung, V1-Feuerstellung auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11 Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, hat im Jahre 2008 ortsfeste Bodendenkmäler in Augenschein genommen. Hierzu gehörte auch das Bodendenkmal EU 313 – Geschützstellung, V1-Feuerstellung – auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11. Die Grundstücke befinden sich beidseitig der K 79 (Falkenberger Straße) in Richtung Hümmel und grenzen nahezu an die Landesgrenze an. Es handelt sich um Waldflächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Nettersheim befinden. Nach Einsichtnahme noch vorhandener Unterlagen aus dem Bauaktenarchiv der Gemeinde Nettersheim hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege zwischenzeitlich eine Beschreibung des Bodendenkmals EU 313 vorgenommen, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Es hat darüber hinaus empfohlen, dieses ortsfeste Bodendenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim einzutragen. Es wird vorgeschlagen, der Empfehlung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege zu folgen und die Eintragung des Bodendenkmals EU 313 - Geschützstellung, V1-Feuerstellung – auf den Grundstücken Gemarkung Tondorf, Flur 6 Nr. 4 und 11 in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim unter der lfd.-Nr. 184 vorzunehmen. 3 Die Öffentlichkeit ist von der Eintragung zu unterrichten, so dass eine entsprechende Bekanntmachung im Gemeindeblatt erfolgen wird. b) Bodendenkmal „Alte Burg“ auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 136, 137, 204, 254 und 255 Im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplanes G 5 (Alte Burg/Auf Bennfeld) in Nettersheim hat des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, die Gemeinde Nettersheim darauf hingewiesen, dass „in diesem Gebiet die Reste einer Burganlage erwartet werden, die als ortsfestes Bodendenkmal nach denkmalrechtlichen Vorgaben zu erhalten und zu sichern sind (§§ 3, 7, 8 und 11 DSchG).“ Die durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vorgenommene Archäologische Bewertung des Bodendenkmals ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die hiervon betroffenen Teilflächen befinden sich auf einer Plateaufläche und sind (entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 5) bewaldet. Sie befinden sich allesamt in Privatbesitz, so dass der Schutz des ortsfesten Bodendenkmals nicht gewährleistet werden kann. Auf die Ausführungen der Vorlage Nr. 581, Z 1/IX.L, Seite 7, Nr. 16, verwiesen. Bevor die Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals „Alte Burg“ in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim erfolgt, ist eine Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, die Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals „Alte Burg“ in Nettersheim auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 136, 137, 204, 254 und 255 in die Denkmalliste der Gemeinde Nettersheim unter der lfd.-Nr. 185 anzustreben und hierzu das Anhörungsverfahren gem. § 28 VwVfG einzuleiten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister