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Beschlussvorlage (Integriertes Klimaschutzkonzept; Weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
82 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22
Beschlussvorlage (Integriertes Klimaschutzkonzept;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – St./M Vorlage 609 /IX.L. Z.2 Datum: 08.03.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes Klimaschutzkonzept; Weitere Vorgehensweise Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten: Anschlussvorhaben für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in den Folgejahren Anlagen: Ja x Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Integrierte Klimaschutzkonzept umzusetzen und hierzu gemeinsam mit der Gemeinde Blankenheim für eine fachlich-inhaltliche Unterstützung im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung die Förderung eines Klimaschutzmanagers für drei Jahre zu beantragen. Des Weiteren beschlossen, die am 21.12.2010 geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen den Gemeinden Blankenheim und Nettersheim für die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für das Folgeprojekt „Klimaschutzmanager“ zu modifizieren und neu abzuschließen. Begründung: Bereits im Jahre 2009 war die Einstellung eines Klimaschutzmanagers durch die Gemeinde Nettersheim angestrebt. Eine entsprechende Information erfolgte in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.09.2009 wie folgt: „Der Bürgermeister schlägt vor, einen Klimamanager auf Dauer von 3 Jahren für die Gemeinde einzustellen. Dieser könne zu 80% gefördert werden. Er werde hierzu erneut berichten. Hierzu besteht Einvernehmen.“ Voraussetzung für die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers ist ein Klimaschutzkonzept, das zwischenzeitlich durch das Wuppertal Insitut für Klima, Umwelt, Energie GmbH erstellt wurde. In diesem Integrierten Klimaschutzkonzept für die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim wird vorgeschlagen, zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes einen Klimaschutzmanager einzustellen und dafür entsprechende Fördermittel im Rahmen der BMU Klimaschutz-Initiative zu beantragen. Denn für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen sind Personalkapazitäten erforderlich. Ein Kernvorschlag im Klimaschutzkonzept ist, dass die Stelle eines Kli- 3 maschutzmanagers eingerichtet werden soll. Die neue Stelle des Klimaschutzmanagers soll die fachlich-inhaltliche Unterstützung zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes leisten. Insbesondere das Controlling, die Öffentlichkeitsarbeit und die zahlreichen Vernetzungsaktivitäten, die im Rahmen einer Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes erforderlich werden, sollen vom Klimaschutzmanager erledigt werden. Das Wuppertal Institut hat im Rahmen seines Gutachtens darauf hingewiesen, dass es eine Förderung durch das Bundesumweltministerium für die Einrichtung des Klimaschutzmanagers geben kann. Seit dem 1. Januar 2012 können für das laufende Jahr wieder Anträge auf Zuschuss für die Schaffung einer solchen Stelle gestellt werden. Gefördert wird die zur Umsetzung des Klimaschutz- bzw. Klimaschutzteilkonzeptes neu einzustellende fachlich-inhaltliche Unterstützung („Klimaschutzmanager“), soweit der Aufgabenumfang eine fachlich-inhaltliche Unterstützung rechtfertigt. Die Zuschusshöhe beträgt 65 % der anfallenden Personalkosten. Nach Bewilligung des Klimaschutzmanagers kann ein Zuschuss für die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme beantragt werden. Der Klimaschutzmanager ist damit wichtige Voraussetzung zur Finanzierung weiterer Klimaschutzaktivitäten in der Gemeinde. Voraussetzung für die Förderung der beratenden Begleitung bei der Umsetzung durch einen Klimaschutzmanager ist, dass ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragsstellers zur Umsetzung des Konzepts und zum Ausbau eines Klimaschutz-Controllings vorliegt. Als wesentliche Grundlage für ein Klimaschutz-Controlling wurde mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts eine Bilanzierung der CO2-Emssionen (bezogen auf das Jahr 2008) vorgenommen. Diese CO2Bilanz ist fortzuschreiben. Die Förderung einer solchen Stelle erfolgt nur, wenn dies der Aufgabenumfang rechtfertigt. Nach den Erfahrungen anderer Antragsteller ist nicht damit zu rechnen, dass eine ganze Stelle für jede Gemeinde bezuschusst wird. Es bietet sich daher an, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. 4 Zuwendungsfähig sind neben den oben dargestellten Personalausgaben in diesem Antrag auch Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür können maximal 20.000 € eingeplant werden. Für die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim wurde seitens des Fördergebers der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung gefordert. Diese Kooperationsvereinbarung wurde am 21.12.2010 geschlossen und endet mit Ende dieses Projektes. Es ist daher erforderlich, dass diese Kooperationsvereinbarung modifiziert und neu abgeschlossen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister