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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide; Einstellung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide;
Einstellung des Verfahrens) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide;
Einstellung des Verfahrens) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide;
Einstellung des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 397 /IX.L. Z.1 Datum: 07.03.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 27.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Änderung des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide; Einstellung des Verfahrens x Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Ja Nein Ja Nein Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabeseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden: Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden: Deckungsvorschlag Anlagen: Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide, einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 26.08.2008 aufzuheben. Begründung: In seiner Sitzung am 26.08.2008 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen, das Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 202, das im Bebauungsplan L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide, bisher als „Gewerbegebiet“ (GE) ausgewiesen ist, künftig als „Mischgebiet“ (MI) festzusetzen und hierzu das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes L 1 einzuleiten. Es ist darüber hinaus vorgesehen, das Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungspläne der Innenentwicklung – durchzuführen. Auf die Ausführungen der Informationsvorlage Nr. 250 vom 28.06.2010 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Das Verfahren zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes L 1 wurde eingeleitet und erfolgte in der Zeit vom 13.12.2010 – 13.01.2011. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 22.02.2011 über die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen die entsprechend der Vorlage Nr. 397/IX.L empfohlenen Beschlüsse gefasst. Er hat darüber hinaus in gleicher Sitzung die Verwaltung beauftragt, „mit dem Eigentümer bzw. Insolvenzverwalter Verhandlungen dahingehend zu führen, dass künftig eine dem Gewerbegebiet aber auch der gegenüberliegenden Bebauung zuträgliche Nutzungsart entsteht. Bis zur Entscheidung über die endgültige Nutzung des Gebäudes sollte beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen eine Duldung der derzeitigen Nutzung erreicht werden.“ Zwischenzeitlich haben Gespräche mit den angrenzenden Gewerbebetrieben stattgefunden, jedoch konnten die Bedenken nicht ausgeräumt werden. Insbesondere die künftige Entwicklung des angrenzenden Gewerbes würde durch die Zulassung 3 einer wohnbaulichen Nutzung erheblich eingeschränkt, denn sowohl Betriebsabläufe durch Mehrschichtarbeit, Fahrbewegungen durch Mitarbeiter bei Schichtwechsel, Anlieferungen und Abtransporte sowie Rangierarbeiten tragen erheblich dazu bei, dass die Geräuschentwicklung ein Wohnen beeinträchtigt und ggf. gesundheitliche Auswirkungen auf die Bewohner nach sich ziehen könnten. Der Insolvenzverwalter seinerseits hat der Gemeinde mitgeteilt, dass eine Vermarktung des Gebäudes als Büro- und Geschäftsgebäude nicht gewünscht wird und hält weiterhin an einer Umwandlung des Grundstückes Auf der Heide 10 in Zingsheim in ein Mischgebiet fest. Mit dem Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen wurde Abstimmung dahingehend erzielt, dass bis zur Entscheidung über die Nutzung des Gebäudes das Wohnen zunächst weiterhin geduldet wird. Abschließend wird folgende Abwägung vorgenommen: Den Bedenken der Gewerbetreibenden sollte stattgegeben werden, damit eine Entwicklung der Betriebe weiterhin uneingeschränkt möglich ist. Selbst bauliche Maßnahmen und zusätzliche Dämmung von Fenstern, Einschränkung der überbaubaren Flächen auf den Gebäudegrundriss oder Anlegung eines Walles entlang der Grundstücksgrenze in Richtung der Gewerbebetriebe am Objekt Auf der Heide 10 in Zingsheim können letztendlich nicht ausschließen, dass eine Beeinträchtigung der Bewohner durch Lärm wie oben beschrieben erfolgt. Es wird daher vorgeschlagen, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide, einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 26.08.2008 aufzuheben. Zur Information sei mitgeteilt, dass ein Eigentumswechsel im Rahmen des anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens zwischenzeitlich stattgefunden hat. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister