Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
50 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Br -
Vorlage 698 /IX.L.
Datum: 06.03.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.03.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.03.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung im Bereich Rosenthalstraße, Nettersheim
hier: Projektvorstellung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
x Ja
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, der angedachten baulichen Entwicklung im Bereich
Rosenthalstraße in Nettersheim zuzustimmen.
Begründung:
Im Rahmen des Masterplanes Nettersheim ist vorgesehen, auf einer Teilfläche des
ehemaligen Bauhofgeländes im Bereich Ecke Klosterstraße/Rosenthalstraße eine
Platzfläche anzulegen (s. Vorlage 694). Für die verbleibende gemeindliche Restfläche entlang der Rosenthalstraße hat nunmehr eine Architektengruppe aus Aachen
bei der Gemeinde angefragt, ob diese Flächen zur Errichtung von Seniorenwohnhäusern seitens der Gemeinde veräußert werden könnte. Für die Interessenten ist
von Bedeutung, das sich die Grundstücke direkt im Ort befinden und eine gewisse
Nähe beispielsweise zu Geschäften, Kirche und Bahnhof haben. Laut Auskunft der
Interessenten hat man sich letztlich nach mehreren Besichtigungen im Raum Aachen und der Eifel für Nettersheim eintschieden.
In Gesprächen mit der Gemeinde wurde das Projekt vorgestellt und erörtert. Die Architektengruppe möchte 8 Doppelhaushälften in 2 Bauabschnitten auf den Flächen
Flur 5 Nr. 154 und Flur 5 Nr. 155 errichten. Jede Haushälfte verfügt über ca. 70 m²
Wohnfläche einen Stellplatz und ein kleines Gartenstück. Es ist daran gedacht, die
Haushälften überwiegend an ältere Menschen, die sich noch selbst verpflegen und
versorgen können, zu veräußern. Aufgrund dessen ist eine direkte Anbindung zur
Nahversorgung wichtig. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, die Haushälften auch an
jüngere Menschen, die für die Zukunft planen zu veräußern. Die Planung basiert auf
einem Grundmodell, wobei jedoch auch individuelle Ergänzungen und Änderungen
möglich sein werden.
Die angedachte Bauentwicklung im Bereich der Rosenthalstraße ist für den Zentralort Nettersheim sicherlich von besonderer Bedeutung, da hierdurch die Nahversorgung im Ort gestärkt wird, desweiteren wäre die Art und Nutzung der einzelnen Objekte sicherlich ein Vorzeigeprojekt, für ein positives „Leben im Alter“.
Die Grundstücke liegen innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim
und sind im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen, so dass
die Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen kann.
Die Architektengruppe wird das Gesamtprojekt in der Sitzung des Fachausschusses
erläutern, so dass im Anschluss hieran ggf. weitere Details erörtert werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister