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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 19.03.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Bahnhofsgebäude Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
37 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
03.04.12, 09:05
Aktualisiert
03.04.12, 09:05
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 19.03.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Bahnhofsgebäude Nettersheim) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 19.03.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Bahnhofsgebäude Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 715 /IX.L. Datum: 20.03.2012 Tischvorlage An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.03.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion vom 19.03.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Bahnhofsgebäude Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Anfrage der UNA-Fraktion vom 19.03.2012 2 Begründung: Die UNA-Fraktion hat am 19.03.2012 die in der Anlage beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse dem Bürgermeister vorgelegt. Zu den gestellten Fragen ergehen nachfolgende Ausführungen: Unter Verweis auf Vorlage 638 IX. L vom 13.12.2011 wird zur neuerlichen Anfrage der UNA-Fraktion mitgeteilt, dass die in o. Vorlage angekündigte Abstimmung mit dem Fördergeber bisher noch nicht durchgeführt werden konnte. Zur Vorbereitung des notwendigen Abstimmungsgespräches werden derzeit die bestehenden mietvertraglichen Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der Nebenkostenbestimmungen ausgewertet. Nach derzeitigem Sachstand wird davon ausgegangen, dass in der 3. Sitzungsperiode die Fortschreibung des Planungs- und Nutzungskonzeptes abschließend behandelt werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister