Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
01.06.12, 12:26
Aktualisiert
01.06.12, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 579 /IX.L. Z.2
Datum: 15.05.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
05.06.2012
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
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Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie fasst der Gemeinderat
den nachfolgenden Beschluss:
1. Die im Umsetzungsfahrplan angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der
Gewässergüte im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie werden zur Kenntnis genommen. Eine Freigabe der Maßnahmen des Umsetzungsfahrplanes gegenüber der Fachbehörde erfolgt jedoch derzeit nicht.
2. Eine verbindliche Durchführung von Maßnahmen, die teilweise bis zum Jahre
2027 vorgesehen sind, kann zur Zeit nicht erfolgen, weil über diesen langen Zeitraum nicht vorhersehbar ist, dass eine Landesförderung für alle Maßnahmen
möglich sein wird.
3. Aus dem Umsetzungsfahrplan werden zunächst bis zum Jahre 2018 konkrete,
noch zu benennende Einzelmaßnahmen umgesetzt, wobei gleichzeitig zu prüfen
ist, wie die jeweilige Maßnahme möglichst kostengünstig durchgeführt werden
kann.
4. Diese Absichtserklärung geht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass das
Land NRW in ausreichender Weise allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung
stellt, so dass auf der Grundlage von Förderprogrammen des Landes die Maßnahmen mit mindestens 80 % gefördert werden. Bei dem verbleibenden Eigenanteil von höchstens 20 % muss sichergestellt werden können, dass dieser durch
Spenden oder Ersatzgelder für Eingriffe in Natur und Landschaft erbracht werden
kann, so dass nach Möglichkeit allgemeine Haushaltsmittel nicht benötigt werden.
5. Gleichzeitig stehen die ausgewählten Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass die
dafür benötigten Grundstücke auch verfügbar gemacht werden können, weil anderenfalls eine Umsetzung der konkreten Maßnahmen nicht möglich ist.
3
Begründung:
Der Rat hat zuletzt in seiner Sitzung am 27.03.2012 nachstehenden Beschluss gefasst:
„Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstandsbericht zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie zur Kenntnis. Darüber hinaus wird beschlossen, die Planziele zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für Urft, Erft und Ahr derzeit nicht
freizugeben, den Städte- und Gemeindebund NRW sowie die Kommunale Abwasserberatung NRW (KUA) am Verfahren zu beteiligen. Weiterhin wird die Verwaltung
beauftragt, interkommunal mit dem Ziel vorzugehen, eine Entschärfung der Situation
zu erreichen.“
Zwischenzeitlich
haben
weitere
Gespräche
zur
Umsetzung
der
EU-
Wasserrahmenrichtlinie bei der Bezirksregierung Köln und zuletzt am 14.05.2012
unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln, der Unteren Wasserbehörde, den Wasserverbänden und den betroffenen Städten und Gemeinden des Kreises
Euskirchenmit juristischer Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes NRW
stattgefunden. Hierbei wurde nochmals zum Ausdruck gebracht, dass die Umsetzung der angedachten Maßnahmen aufgrund der finanziellen Belastung der einzelnen Kommunen in dieser Größenordnung nicht realisiert werden kann. Letztlich wurde auch herausgestellt, dass die im Umsetzungsfahrplan konkret vorgesehenen
Maßnahmen im Hinblick auf die Kosten, aber auch hinsichtlich der Sinnhaftigkeit
noch einmal im Rahmen einer Gewässerbegehung einer Überprüfung bedürfen. Seitens der Gemeinde ist daher vorgesehen, in Kürze mit dem Wasserverband Eifel-Rur
unter Beteiligung des mit der Aufstellung des Umsetzungsfahrplanes beauftragten
Büros eine Begehung für den Bereich der Gewässer Urft, Genfbach und Gillesbach
durchzuführen. Für den Bereich der Planungseinheit Ahr und Kyll ist im Gemeindegebiet lediglich eine kleinere Entfichtungsmaßnahme vorgesehen. Die Planungseinheit der Erft wird unmittelbar durch den Erftverband abgewickelt, wobei hier auch
nochmals zum Ausdruck gebracht wurde, dass lediglich die unbedingt notwendigen
und sinnhaften Maßnahmen zur Ausführung kommen können. Im Rahmen des Gespräches wurde deutlich, dass die Maßnahmekosten auch erheblich verringert werden können, wenn z. B. Maßnahmen an Gewässern durchgeführt werden und das
Gewässer dann einer eigendynamischen Entwicklung überlassen wird.
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In Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund wurde daher im Rahmen des
Gespräches am 14.05.2012 vereinbart, dass der Rat den Umsetzungsfahrplan der
geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte zur Kenntnis nimmt.
Eine Freigabe der Unterlagen gegenüber der Bezirksregierung Köln jedoch weiterhin
nicht erfolgt. Andererseits bestand Einvernehmen, dass nur sinnhafte und finanzierbare Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte durchgeführt werden. Aufgrund dessen wurde vereinbart, dass die einzelnen Kommunen zunächst derartige
Maßnahmen zur Realisierung bis zum Jahre 2018 vorschlagen werden. Hierbei sollte
darauf geachtet werden, dass insbesondere Maßnahmen zunächst in Umsetzung
gegeben werden, die sowohl dem Hochwasserschutz als auch der Verbesserung der
Gewässergüte dienen, weil Hochwasserschutzmaßnahmen, die zugleich zu einer
Verbesserung der Gewässergüte führen auch für die Bevölkerung nachvollziehbar
sind.
Bei dem verbleibenden Eigenanteil von höchstens 20 % muss sichergestellt werden
können, dass dieser ggf. durch Spenden oder durch Ersatzgelder für Eingriffe in Natur und Landschaft erbracht werden kann, so dass nach Möglichkeit allgemeine
Haushaltsmittel nicht benötigt werden.
Der vorgenannte Beschlussvorschlag soll in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund von allen beteiligten Kommunen gefasst werden, so dass dann auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen veranlasst werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister