Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Hochwasserschutzmaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Hochwasserschutzmaßnahmen) Beschlussvorlage (Hochwasserschutzmaßnahmen) Beschlussvorlage (Hochwasserschutzmaßnahmen)

öffnen download melden Dateigröße: 52 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 762 /IX.L. Datum: 06.06.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Hochwasserschutzmaßnahmen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Zusammenhang mit möglichen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zunächst vordringlich Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich von Erft, Urft und Genfbach durchzuführen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit betrachtet werden. Unabhängig hiervon sind in den vergangenen Jahrzehnten innerhalb des Gemeindegebietes im Bereich von Erft, Urft und Genfbach Hochwasserereignisse aufgetreten, die seitens der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen aufgenommen und in Übersichtskarten kartiert wurden. Diese Berichte wurden der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellt, die diese Ereignisse in Hochwassergefahrenkarten aufgenommen hat. Entsprechend der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sind Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten bis Ende 2013 zu erstellen. Die Entwürfe für Urft und Olef sind zwischenzeitlich erstellt und werden am 12.06.2012 im Rahmen eines Gesprächstermins mit den beteiligten Kommunen abgestimmt. Über das Ergebnis kann in der Fachausschusssitzung berichtet werden. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie muss es daher ein besonderes Anliegen der Gemeinde sein, dass in diesem Zusammenhang in erster Linie Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden. Im Rahmen der Erneuerung des Brückenbauwerkes der Deutschen Bundesbahn über die Urft im Bereich zwischen „Auf der Aerk“ und Kirmesplatz wurde seitens der Unteren Wasserbehörde in Abstimmung mit der Gemeinde bezüglich Hochwasserschutz erklärt, dass das neue Brückenbauwerk hinsichtlich des derzeitigen Querschnitts zukünftig weder verkleinert noch vergrößert werden darf, damit durch die Baumaßnahme keine Nachteile für Anlieger vor oder hinter dem Brückenbauwerk hinsichtlich Hochwasser entstehen. Dies soll auch nochmals rechnerisch gegenüber der Unteren Wasserbehörde nachgewiesen werden. 3 In diesem Zusammenhang ist ebenfalls beabsichtigt, dass das von der Deutschen Bundesbahn zu beauftragende Büro auch rechnerisch für die Gemeinde nachweist, ob und ggf. welche Maßnahmen im Bereich der Rosenthalstraße (Genfbach), wo zukünftig Seniorenhäuser entstehen sollen, zum Hochwasserschutz erforderlich werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister