Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 762 /IX.L.
Datum: 06.06.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Hochwasserschutzmaßnahmen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Zusammenhang mit möglichen Maßnahmen zur
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zunächst vordringlich Maßnahmen zum
Hochwasserschutz im Bereich von Erft, Urft und Genfbach durchzuführen.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen auch
Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit betrachtet werden.
Unabhängig hiervon sind in den vergangenen Jahrzehnten innerhalb des Gemeindegebietes im Bereich von Erft, Urft und Genfbach Hochwasserereignisse aufgetreten,
die seitens der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen aufgenommen und
in Übersichtskarten kartiert wurden. Diese Berichte wurden der Bezirksregierung
Köln zur Verfügung gestellt, die diese Ereignisse in Hochwassergefahrenkarten aufgenommen hat. Entsprechend der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sind
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten bis Ende 2013 zu erstellen.
Die Entwürfe für Urft und Olef sind zwischenzeitlich erstellt und werden am
12.06.2012 im Rahmen eines Gesprächstermins mit den beteiligten Kommunen abgestimmt. Über das Ergebnis kann in der Fachausschusssitzung berichtet werden.
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie muss es daher ein besonderes Anliegen der Gemeinde sein, dass in diesem Zusammenhang in erster
Linie Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durchgeführt werden.
Im Rahmen der Erneuerung des Brückenbauwerkes der Deutschen Bundesbahn
über die Urft im Bereich zwischen „Auf der Aerk“ und Kirmesplatz wurde seitens der
Unteren Wasserbehörde in Abstimmung mit der Gemeinde bezüglich Hochwasserschutz erklärt, dass das neue Brückenbauwerk hinsichtlich des derzeitigen Querschnitts zukünftig weder verkleinert noch vergrößert werden darf, damit durch die
Baumaßnahme keine Nachteile für Anlieger vor oder hinter dem Brückenbauwerk
hinsichtlich Hochwasser entstehen. Dies soll auch nochmals rechnerisch gegenüber
der Unteren Wasserbehörde nachgewiesen werden.
3
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls beabsichtigt, dass das von der Deutschen
Bundesbahn zu beauftragende Büro auch rechnerisch für die Gemeinde nachweist,
ob und ggf. welche Maßnahmen im Bereich der Rosenthalstraße (Genfbach), wo
zukünftig Seniorenhäuser entstehen sollen, zum Hochwasserschutz erforderlich
werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister