Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
47 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 754 /IX.L.
Datum: 06.06.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Regiebetrieb Abfall
hier: Gebührenentwicklung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Gebührenentwicklung im Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Die Abfallentsorgung wurde zum 01.01.2008 in Eigenregie umgestellt. Somit ist die
Gemeinde Nettersheim seitdem die einzige Kommune im Kreis Euskirchen, die die
Abfallentsorgung in Eigenregie durchführt.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist festzustellen, dass sich die Umstellung der Abfallentsorgung in Eigenregie bewährt hat.
Der Service für die Bürgerinnen und Bürger ist durchweg zufriedenstellend. Darüber
hinaus hat die Umstellung auch wirtschaftliche Vorteile mit sich gebracht. War im
Jahr 2007 noch ein Defizit in Höhe von rund 111.000,00 Euro zu verzeichnen, kann
der Gebührenhaushalt seit dem Jahre 2008 ausgeglichen gestaltet werden. Durch
die Umstellung der Abfallentsorgung konnten somit Gebührenerhöhungen verhindert
werden.
Die wirtschaftlichen Vorteile sind vor allem auf folgende Umstände zurückzuführen.
Optimierung der Betriebsabläufe
Keine Umsatzsteuerpflicht
Eigene Papiervermarktung
PPK-Vereinbarungen mit den Systembetreibern nach Verpackungsverordnung
Zielgerichtete Abfallberatung
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Gebühren für
die Restmülltonne im kreisweiten Vergleich als günstig bezeichnet werden können.
Hierzu werden in der Fachausschusssitzung weitgehende Erläuterungen ergehen.
Bei der Müllentsorgung besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anschluss- und Benutzungszwang. Für den Biomüll lassen die Rechtsvorschriften jedoch Ausnahmen
zu. Eine Eigenkompostierung wird ermöglicht.
Die Eigenkompostierung wurde in der Gemeinde Nettersheim seit jeher durch eine
gezielte Abfallberatung gefördert. Weiterhin wird die Eigenkompostierung durch den
Verkauf von Kompostern unterstützt. Dies hat zur Folge, dass die Anschlussquote im
Gemeindegebiet sehr niedrig ist und lediglich bei 25 % (rund 660 Tonnen bei 2756
angeschlossenen Grundstücken) liegt. Die Anschlussquoten in benachbarten Kommunen liegen bei bis zu 80 %.
Die niedrige Anschlussquote ist ursächlich dafür, dass die Gebühren für die Biomüllabfuhr im kreisweiten Vergleich im oberen Bereich liegen. So z. B. muss in manchen
Straßenzügen nur eine Biotonne abgefahren werden.
Damit die Bürgerinnen und Bürgern jedoch auch zukünftig einer möglichst geringen
Gebührenbelastung ausgesetzt sind, sollte keine Erhöhung der Anschlussquote angestrebt und die Eigenkompostierung weiterhin gefördert werden. Hierzu sind wieder
3
zeitnah gezielte Abfallberatungen mit besonderen Angeboten (Ein Komposter gratis
bei Abmeldung der Biotonne) vorgesehen.
gez. Pracht
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Bürgermeister