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Beschlussvorlage (Regiebetrieb Abfall hier: Gebührenentwicklung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
47 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Regiebetrieb Abfall
hier: Gebührenentwicklung) Beschlussvorlage (Regiebetrieb Abfall
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hier: Gebührenentwicklung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 754 /IX.L. Datum: 06.06.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Regiebetrieb Abfall hier: Gebührenentwicklung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Gebührenentwicklung im Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Die Abfallentsorgung wurde zum 01.01.2008 in Eigenregie umgestellt. Somit ist die Gemeinde Nettersheim seitdem die einzige Kommune im Kreis Euskirchen, die die Abfallentsorgung in Eigenregie durchführt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist festzustellen, dass sich die Umstellung der Abfallentsorgung in Eigenregie bewährt hat. Der Service für die Bürgerinnen und Bürger ist durchweg zufriedenstellend. Darüber hinaus hat die Umstellung auch wirtschaftliche Vorteile mit sich gebracht. War im Jahr 2007 noch ein Defizit in Höhe von rund 111.000,00 Euro zu verzeichnen, kann der Gebührenhaushalt seit dem Jahre 2008 ausgeglichen gestaltet werden. Durch die Umstellung der Abfallentsorgung konnten somit Gebührenerhöhungen verhindert werden. Die wirtschaftlichen Vorteile sind vor allem auf folgende Umstände zurückzuführen. Optimierung der Betriebsabläufe Keine Umsatzsteuerpflicht Eigene Papiervermarktung PPK-Vereinbarungen mit den Systembetreibern nach Verpackungsverordnung Zielgerichtete Abfallberatung Weiterhin ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Gebühren für die Restmülltonne im kreisweiten Vergleich als günstig bezeichnet werden können. Hierzu werden in der Fachausschusssitzung weitgehende Erläuterungen ergehen. Bei der Müllentsorgung besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anschluss- und Benutzungszwang. Für den Biomüll lassen die Rechtsvorschriften jedoch Ausnahmen zu. Eine Eigenkompostierung wird ermöglicht. Die Eigenkompostierung wurde in der Gemeinde Nettersheim seit jeher durch eine gezielte Abfallberatung gefördert. Weiterhin wird die Eigenkompostierung durch den Verkauf von Kompostern unterstützt. Dies hat zur Folge, dass die Anschlussquote im Gemeindegebiet sehr niedrig ist und lediglich bei 25 % (rund 660 Tonnen bei 2756 angeschlossenen Grundstücken) liegt. Die Anschlussquoten in benachbarten Kommunen liegen bei bis zu 80 %. Die niedrige Anschlussquote ist ursächlich dafür, dass die Gebühren für die Biomüllabfuhr im kreisweiten Vergleich im oberen Bereich liegen. So z. B. muss in manchen Straßenzügen nur eine Biotonne abgefahren werden. Damit die Bürgerinnen und Bürgern jedoch auch zukünftig einer möglichst geringen Gebührenbelastung ausgesetzt sind, sollte keine Erhöhung der Anschlussquote angestrebt und die Eigenkompostierung weiterhin gefördert werden. Hierzu sind wieder 3 zeitnah gezielte Abfallberatungen mit besonderen Angeboten (Ein Komposter gratis bei Abmeldung der Biotonne) vorgesehen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister