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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2010 hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
66 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 11:55
Aktualisiert
02.12.11, 11:55
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2010
hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2010
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hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II Vorlage 618 /IX.L. Datum: 21.11.2011 An den Werksausschuss Sitzungstag: 06.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.12.2011 Gemeinderat Sitzungstag: 20.12.2011 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2010 hier: Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja GUV 2010 und Bilanz 2010 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den vom Werkleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2010 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 162.066,54 € auf neue Rechnung des Jahres 2011 vorzutragen und in den folgenden Jahren möglichst eine Deckung zu erreichen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Gemeindewasserwerks, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2010 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Bonn, hat von September bis Mitte November die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden mit dieser Vorlage zu. a) Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz: Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beträgt im Jahre 2010 insgesamt 162.066,54 €; dieser resultiert allein in Höhe von 109.023,27 € aus einem Anlagenabgang, da im Zuge der Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung in Tondorf und Zingsheim alte Wasserleitungen durch neue ersetzt, so dass der Restbuchwert dieser alten Leitungen ausgebucht wurde. Hierüber wurde bereits im Zuge des Zwischenberichts und der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2011 informiert. Stand Verlustvortrag 2010 Noch vorzutragende Verlust 2010 Stand Verlustvortrag nach Abwicklung des Jahres 2010 74.782,01 € 162.066,54 € 236.848,55 € Mit Aufstellen des Wirtschaftsplans 2010 wurde mit einer angesetzten Wasserverkaufsmenge von 272.000 cbm eine zu optimistische Bezugsgröße zugrunde gelegt, da der tatsächliche Verbrauch lediglich bei rd. 260.000 cbm lag. Die rückläufige Einwohnerzahl der Gemeinde und die übrigen Auswirkungen des demografischen Wandels bewirken letztendlich automatisch ein Absinken des Wasserverbrauchs in den Haushalten und damit verbunden eine Verschlechterung der Ertragslage im Gemeindewasserwerk. 3 Hinsichtlich der Wasserverluste ist zwar eine weitere Reduzierung gelungen, das Ziel, diese auf unter 10 % abzusenken, konnte jedoch noch nicht erreicht werden. Durch den hohen Anlagenabgang von ersetzten Wasserleitungen in Tondorf und Zingsheim im Rahmen der Fremdwasserreduzierungsmaßnahmen stellt sich das Jahresergebnis allerdings besonders schlecht dar, was sich jedoch im Hinblick auf die wegfallenden Abschreibungen für diese Leitungen wiederum in Folgejahren positiv auf die Gesamtabschreibungshöhe im Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk auswirkt. Wie in den Vorjahren zeigt auch erneut das Jahr 2010, dass die weitere Behebung von Leitungsrohrbrüchen und die sukzessive Sanierung bzw. Erneuerung von Leitungsabschnitten die maßgebliche Aufgabe des Gemeindewasserwerkes ist, um den immer noch bestehenden Wasserverlusten weiter entgegenzuwirken. b) Gebührenbedarf Mit Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2011 wurde durch eine angepasste Gebührengestaltung des Gemeindewasserwerks eine Veränderung grundsätzlicher Natur vorgenommen, die erheblich zur Stabilisierung des Eigenbetriebes beiträgt. Das Gemeindewasserwerk hatte bis einschließlich 2010 im Vergleich zu anderen Wasserwerken die mit Abstand niedrigste Grundgebühr. Die zwar in 2010 leicht erhöhte Grundgebühr betrug lediglich 2,95 € pro Monat und lag damit im regionalen Vergleich im absolut untersten Bereich. Grundlage für die Überlegungen zur Veränderung der Grundgebühr waren die Fixkosten, die sich bekanntermaßen nicht mit der Wasserbezugsmenge verändert haben. In Anbetracht des demografischen Wandels und der auf die Verbraucher insgesamt umzulegenden Fixkosten des Gemeindewasserwerks wurde eine derartige Umstellung mit dem Wirtschaftsplan 2011 erforderlich. Die Grundgebühr wurde hierbei auf 5,85 € monatlich erhöht. Gleichzeitig konnte in Anbetracht dieser neuen Konstellation eine Reduzierung der Wasserverbrauchsgebühren vorgenommen werden. Diese wurde von 1,47 € je cbm auf 1,29 € je cbm gesenkt. Anhand des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2011 zeigt sich, dass die vorgenommene Gebührenanpassung zum 01.01.2011 korrekt war, da davon ausgegangen werden kann, dass die Fremdleistungen zu denen insbesondere die Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen im Zusammenhang mit den Hausanschlüssen, Hauptleitungen, Hydranten und Hochbehälter gehören im Kalenderjahr 2011 ff. im Vergleich zu 2010 deutlich niedriger ausfallen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister