Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
26.10.16, 13:17
Aktualisiert
26.10.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 12. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses
vom 06.10.2016
Drucksachen-Nummer: 491.16
TOP 3.
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises Auswirkungen für die Kolpingstadt Kerpen
Die Politik dankt der Feuerwehr sowie dem örtlichen Löschzug für die Ausarbeitung. Herr Krings
bittet auch auf die zügige Umsetzung zu achten.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss
sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen:
1. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung
des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises zustimmend zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans gemäß der
Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 23.06.2016 möglichst bis zum 30.06.2018
umzusetzen.
2. Für das Haushaltsjahr 2017 soll für die erforderlichen Planungs- und Baukosten ein
Haushaltsansatz in Höhe von 600.000 € im Haushaltsplan eingestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Baugenehmigungsverfahren und die Bauplanung
umgehend ab 2017 einzuleiten mit der Zielsetzung der Baufertigstellung bis zum
30.06.2018.
3. Zur Anschaffung der beiden Rettungswagen – einen für die Rettungswache Brüggen
sowie
einen für den Sonder-/ Spitzenbedarf – eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 430.000,- € zu erteilen. Die Verwaltung wird
beauftragt, im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die
Neubeschaffung der beiden Fahrzeuge entsprechend der Vergaberichtlinien der
Kolpingstadt Kerpen umgehend auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter des
Vergaberechts den Auftrag zu erteilen.
4. Im Stellenplan 2018 insgesamt 11 Planstellen mit den Entgeltgruppen EG P8 für die
Besetzung des zusätzlichen Rettungswagens in Kerpen-Brüggen sowie für die
zusätzlichen Desinfektorenaufgaben einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, in
2017 die notwendigen Verfahren für die zeitgerechte Personalgewinnung zum
01.01.2018 durchzuführen.
5. Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach Ziffer 3 wird in
Höhe von 430.000 € ein Teilbetrag der veranschlagten 12,3 Mio. € für den Bau von
Flüchtlingsunterkünften (Geschosswohnungsbau) herangezogen.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 06.10.2016
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