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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 499 /IX.L. Z.1)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.03.12, 13:22
Aktualisiert
09.03.12, 13:22

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM KREIS EUSKIRCHEN 49. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Bereich Holzmülheim-Erftquelle Teil 1: Begründung Teil 2: Umweltbericht Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 1: 1.0 Städtebauliche Begründung Rechtsgrundlagen Grundlage für Inhalt und Verfahren zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 272). 2.0 Rahmenbedingungen 2.1 Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung Der Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den nördlichen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Holzmülheim, Flur 6, Flurstück Nr. 159. Der Änderungsbereich befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Erftquelle. Auf dem Grundstück befindet sich eine Schutzhütte mit Toilettenanlage. Östlich angrenzend schließt eine Wohnbebauung an. Im Süden des Grundstückes befinden sich ein Spielplatz sowie ein Parkplatz, der von der Erftstraße erreicht wird. 2.2 Regionalplan Der Ortsteil Holzmülheim ist im gültigen Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich bei Holzmülheim nach der Definition der Landesplanung um einen sogenannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung von Holzmülheim ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung abzustellen. 2.3 Flächennutzungsplan Das Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 6, Flurstück 159 ist im wirksamen Flächennutzungsplan bis zu einer Tiefe von rd. 50 m parallel zur Erftstraße als Gemischte Baufläche dargestellt. Der nördliche Bereich ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. 2.4 Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Nr. 32a „Nettersheim“. Der Landschaftsplan trifft für Änderungsbereich im Wesentlichen die Festsetzung Landschaft1 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sschutzgebiet 2.2-6 „Fliessgewässer und Auen“. Der südliche Teil unterliegt dem temporären Landschaftsschutz Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Flächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen. Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Bauleitplans treten mit dessen Rechtsverbindlichkeit widersprechende Darstellungen gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW und Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Plan nicht widersprochen hat. Entsprechendes gilt für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch. Nordwestlich angrenzend erstreckt sich das Naturschutzgebiet 2.116 „Die Hardt-westlich Holzmülheim“, welches von der Planung aber nicht tangiert wird. 3.0 Anlass und Ziel der Planung Auf dem Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 6, Nr. 159 wurde 1982 die Errichtung einer Schutzhütte an der Erftquelle bauordnungsrechtlich genehmigt. Im Jahr 1985 wurde eine Toilettenanlage genehmigt und angebaut. Die Vereinsgemeinschaft Holzmülheim möchte nunmehr aufgrund der ständig steigenden Frequentierung der Quell-Anlage und auch der Nutzung der Hütte durch Touristen, Wanderer und Radfahrer zusätzlich eine offene Unterstellmöglichkeit an der westlichen Gebäudeseite anbauen. Die baulichen Anlagen sowie der geplante Anbau liegen innerhalb der als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellten Fläche. Um das Vorhaben zu realisieren, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird die 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung (Ergänzungssatzung) durchgeführt. 4.0 Darstellung der 49. Änderung Die Änderung sieht die Darstellung von bisher „Grünfläche: Zweckbestimmung Spielplatz“ in “Gemischte Baufläche - M -“ in einem Umfang von ca. 700 qm vor. Mit der beabsichtigten Änderung soll planungsrechtlich die Erweiterung der vorhandenen Schutzhütte an der Erftquelle ermöglicht werden. 2 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes 5.0 Planungsfaktoren 5.1 Erschließung Der Änderungsbereich bzw. das Flurstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 6, Nr. 159 ist über die Erftstraße erschlossen. 5.2 Wasserversorgung, Entwässerung, Niederschlagswasserbeseitigung Eine Wasserversorgung ist vorhanden. Die Entwässerung ist ebenfalls gesichert. 6.0 Auswirkungen der 49. Flächennutzungsplanänderung 6.1 Auswirkungen auf die städtebauliche Situation Die 49. Flächennutzungsplanänderung in Verbindung mit der 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung für den Ortsteil Holzmülheim lässt keine wesentliche Veränderung für die in der Nachbarschaft lebenden und arbeitenden Menschen erwarten. 6.2 Umweltauswirkungen Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen werden im Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) dargestellt. 3 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2: 1.0 Umweltbericht Anlass und Aufgabenstellung Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG –Bau) in der seit 20.07.2004 geltenden Fassung ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet: - Mensch (incl. menschlicher Gesundheit) Pflanzen und Tiere Boden / Wasser Klima / Luft Landschaftsbild / Erholung Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge. Grundlagen und Methodik In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen umweltfachlichen Ziele aufgeführt, die hinsichtlich der Schutzgüter für den Flächennutzungsplan von Bedeutung sind. Fachgesetze / -Richtlinien BauGB Umweltrelevante Ziele Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz). Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden 4 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes Fachgesetze / -Richtlinien Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft Landschaftsgesetz NordrheinWestfalen (LG-NRW) Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" Teil 1 "Berechnungsverfahren" Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 1999 Umweltrelevante Ziele Städtebauliche Eingriffsregelung. Arten- und Biotopschutz. Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts. Zu berücksichtigten sind insbesondere: Auswirkungen auf die Qualität von Ober-flächengewässern und das Grundwasser. Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser. Überschwemmungsschutz. Die DIN 18005 enthält Orientierungswerte zur Beurteilung von Geräuschimmissionen für städtebauliche Planungen. Die BBodSchV enthält Prüfwerte zur Beurteilung von Bodenbelastungen und Nutzungsverträglichkeiten. 2.0 Inhalt und Ziele der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes Mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer offenen Unterstellmöglichkeit an der vorhandenen Schutzhütte an der Erftquelle geschaffen werden. 3.0 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale 3.1 Schutzgüter 3.1.1 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt Bestand Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die gesunden Wohnund Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Plangebietes. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen: die Arbeits- Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, 5 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes - die Erholungsfunktion. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Holzmülheim. Östlich angrenzend sind Wohnnutzungen vorhanden. Für die Erholungsfunktion der Bevölkerung hat der Bereich Bedeutung, aufgrund der dort befindlichen Erftquelle. Auswirkungen durch Umsetzung der Planung Durch die geplante Unterstellmöglichkeit für Wanderer, Radfahrer etc. wird die Aufenthaltsqualität verbessert. 3.1.2 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt Schutzgebiete Der Planänderungsbereich liegt nicht in einem Naturschutzgebiet. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete werden von der beabsichtigten Planung nicht beeinträchtigt. Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Nr. 32a „Nettersheim“. Der Landschaftsplan trifft die Festsetzung Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 „Fliessgewässer und Auen“. Nordwestlich angrenzend erstreckt sich das Naturschutzgebiet 2.116 „Die Hardt-westlich Holzmülheim“. Arten- und Biotopschutz Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und 29.07.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Im Zuge dieser Prüfung, bezogen auf die bestehenden naturräumlichen und ökologischen Gegebenheiten, wurden die Informationen aus der Landschaftsinformationssammlung @linfos des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Abteilung Naturschutzinformationen ausgewertet. Danach liegt das Plangebiet in der der naturräumlichen Haupteinheit 276 - Kalkeifel, Großlandschaft: Eifel-Siebengebirge. 6 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes Innerhalb des Auskunftssystems werden die folgenden Themenbereiche abgebildet: FFH-Gebiete VSG-Gebiete Naturschutzgebiete Biotopkataster Fundorte Pflanzen Planungsrelevante Arten § 62-Biotope Biotoptypen Alleen-Kataster GeoschOb GSN (LEP) LSG Zielartenkartierung Stillgewässer Vegetationsaufnahme Vegetationstypen Innerhalb des Plangebietes liegt nach den Aussagen des Informationssystems das schutzwürdige Biotop BK-5406-036 „Erftquelle“. Objektbeschreibung: Hydrologisch-hydrogeologisch wertvoll als stark schüttende Karstquelle. Restvegetation des Hainmieren-Erlen-Eschenwaldes ohne besondere Arten. Quellfassung der Erftquelle ist ästhetisch wenig befriedigend gestaltet, in Beton gefasst. In unmittelbarer Nähe Kinderspielplatz, Grillhütte und Sportplatz. Maßnahmen: Herrichtung der Umgebung der Quelle in naturnaher Form. Schutzziel: Schutz und Erhalt von Quellbereichen Bewertung: lokale Bedeutung / stark beeinträchtigt / Situation unverändert Hinweise auf planungsrelevante Arten liegen für den Änderungsbereich nicht vor. Für das nordwestlich angrenzende Naturschutzgebiet / schutzwürdige Biotope werden folgenden Aussagen getroffen: Objektbeschreibung: Rotbuchenhochwald als Hangwald auf mitteldevonischem Kalk in Südlage, ausgebildet als Orchideen-Buchenwald (starkes Baumholz), zum Teil auch mit höherem Eichenanteil. Die Strauchschicht ist mäßig, die Krautschicht dagegen sehr gut entwickelt und 7 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes artenreich. Der Hang ist stark geneigt bis steil. Im SW des Gebietes liegt der offen gelassene Teil eines Kalksteinbruches mit einer ca. 10 m hohen nur wenig mit Gebüsch bewachsenen Steilwand. Auf dem Blockschutt am Fuße des Hanges hat sich Gebüsch aus Salweide, Esche, Weißdorn, Rosen und Besenginster angesiedelt. In der Krautschicht dominiert Huflattich. Das Plateau unterhalb des Hanges ist von einem Magerrasen besiedelt. Stellenweise - besonders am Hang zur Straße - finden sich ruderale Elemente. Möglicherweise ist auf dem Plateau mit fremdem Erdreich aufgeschüttet worden, da ansonsten verstärkt kalkliebende Arten vorhanden sein müssten. Kleinflächige Kalkmagerrasen finden sich oberhalb am Steinbruchrand als Unterwuchs lichter wärmeliebender Gebüsche. Die offenen Bereiche des NSG sind reich an Schmetterlingen, Hautflüglern und Heuschrecken. Eine faunistische Erhebung wird empfohlen. Eine Erweiterung des Steinbruchbetriebes auf die Hangwaldpartien sollte ausgeschlossen werden. Schutzziel: Schutz und Erhalt eines offen gelassenen Kalksteinbruchgeländes. Erhaltung eines artenreichen Buchenwaldes auf Kalk. Bewertung: regionale Bedeutung / mäßig beeinträchtigt Innerhalb des Naturschutzgebietes sind planungsrelevante Arten kartiert. Diese werden von der Planung jedoch nicht tangiert. Erfassung und Bewertung der Biotoptypen Der von der Änderung bzw. zukünftigen Bebauung betroffene Bereich ist als Grünfläche (Rasen) genutzt. Auswirkungen durch Umsetzung der Planung Der Änderungsbereich befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Erftquelle und ist mit einer Schutzhütte mit Toilettenanlage bebaut. Im Süden des Grundstückes Nr. 159 befinden sich ein Spielplatz sowie ein Parkplatz, der von der Erftstraße erreicht wird. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Erweiterung der Schutzhütte, um einen offenen Schutzunterstand wird nach Rechtskraft der Flächennutzungsplanänderung und der Ortslagenabrundungssatzung nach § 34 BauGB beurteilt. Die Bebauung der bisherigen Außenbereichsflächen stellt Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Da das geplante Vorhaben eine zusätzliche Überbauung und Versiegelung von nur ca. 30 qm umfasst, wird auf eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung verzichtet. Der zu erwartende Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wird durch die Anpflanzung von standortgerechten Einzelbäumen inner- 8 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes halb des Plangebietes, in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, kompensiert. 3.1.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Bestand und Bedeutung / Empfindlichkeit Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind nach dem vorliegenden Stand des Katasters nicht bekannt. Auswirkungen auf den Boden durch Umsetzung des Vorhabens: Durch die zusätzlich zu erwartende Versiegelung ist der Verlust von gewachsenen und belebten Böden zu erwarten, die dem Naturhaushalt mit all ihren Funktionen wie Vegetationsstandort, Lebensraum für Bodenlebewesen, Filtervermögen und Ertragsfähigkeit vollständig verloren gehen. Aufgrund des geringen Umfangs der Versiegelung ist die Beeinträchtigung jedoch sehr gering. 3.1.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Schutzgebietsausweisungen, Gewässer Der Plangeltungsbereich liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder in einem nach Landeswasserrecht festgesetztem Heilquellenschutzgebiet. Nördlich angrenzend befindet sich die Erftquelle. Westlich des Gebietes verläuft der Kuhbach, der sich mit der Erftquelle vereinigt und ab der Quelle den Namen Erft trägt. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Umsetzung des Vorhabens Mit der vorliegenden Planung und der damit verbundenen zusätzlichen Versiegelung wird eine geringfügige Erhöhung des Oberflächenabflusses und Verringerung der Grundwasserneubildungsrate vorbereitet. Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind jedoch aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereiches nicht zu erwarten. Der Quellbereich wird von der vorliegenden Planung nicht tangiert. Ein Heranrücken von Bebauung an den Uferbereich wird im Rahmen der Aufstellung der Ergänzungssatzung ausgeschlossen. 3.1.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft Bestand Der Eifelraum ist geprägt durch ein Mittelgebirgs-Klima. Neben dem sommerlichen Niederschlagsmaximum gibt es im Mittelgebirgsraum ein zweites Maximum in den Wintermonaten, wenn meist durch lebhafte Winde aus westlichen Richtungen atlantische Luftmassen herangeführt werden. Die vorherrschende Windrichtung ist West und Südwest. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 700 und 750 mm/Jahr, das mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur bei 7,5 bis 8,0° C. 9 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine erheblichen zusätzlichen Auswirkungen zu erwarten, die sich negativ auf die klimatischen Verhältnisse im Bereich der Ortslage Holzmülheim auswirken könnten. 3.1.3 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bestand Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Denkmalpflege Innerhalb des Geltungsbereichs sowie im näheren Umfeld sind keine denkmalgeschützten Gebäude vorhanden. Bodendenkmalpflege Es liegt keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler für den Untersuchungsbereich vor. Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung (§§ 15 und 16 DSchG) wird hingewiesen. 3.7 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die Versiegelung von Flächen hat nicht nur den Verlust des Bodens an sich, sondern auch der hiermit verbundenen Funktionen wie z.B. als Lebensraum für Tiere- und Pflanzen oder als regulierendes Element des Wasserhaushaltes und Klimas zur Folge. Die zu erwartenden negativen Auswirkungen werden durch externe Ausgleichsmaßnahmen abgemildert und letztlich ausgeglichen werden. Diese werden im Rahmen der Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung bestimmt. 4.0 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes 4.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Mit der Planung sind die unter Ziffer 3 ermittelten Umweltauswirkungen verbunden. 10 Gemeinde Nettersheim, 49. Änderung des Flächennutzungsplanes 4.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ohne das vorliegende Vorhaben würde der Planbereich auch weiterhin entsprechend der aktuellen Nutzung genutzt werden. 4.3 Begründung zum Standort und Standortalternativen Mit der vorliegenden Planung soll der Anbau eines offenen Unterstandes, angrenzend an die vorhandene Schutzhütte planungsrechtlich ermöglicht werden. Standortalternativen stehen nicht zur Verfügung. . 5.0 Zusätzliche Angaben 5.1 Verwendete technische Verfahren bei der Umweltprüfung Es wurden keine Untersuchungen und Fachgutachten im Rahmen der Umweltprüfung angefertigt. 5.2 Überwachung / Monitoring Die Gemeinde Nettersheim überprüft im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Umsetzung der Planungsabsichten im festgesetzten Rahmen. 5.3 Zusammenfassung Mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer offenen Unterstellmöglichkeit an der vorhandenen Schutzhütte an der Erftquelle geschaffen werden. Insgesamt ist eine zusätzliche Versiegelung von ca. 30 qm geplant. Erhebliche Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter sind durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Aufgestellt: 09.11.2011 Planungsbüro Ursula Lanzerath Euskirchen 11