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Antrag (Antrag bzgl. Farbmarkierungen an der Einmündung Balkhausener Straße /Ellernstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
472 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Antrag (Antrag bzgl. Farbmarkierungen an der Einmündung Balkhausener Straße /Ellernstraße) Antrag (Antrag bzgl. Farbmarkierungen an der Einmündung Balkhausener Straße /Ellernstraße) Antrag (Antrag bzgl. Farbmarkierungen an der Einmündung Balkhausener Straße /Ellernstraße)

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STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erflstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDdl CDUFraktion ~ Fraktion o ~ 0 o F.D.P.Fraktion Fraktion BÜNDNI.S 90 I DIEGRUNE 0 StV • Vt/1If an die zuständigen Ausschüsse weiter. öffentlich A 7/,,;1133 ....< ".J- . ~,,~ Amt: - 65BeschIAusf.: • i, :::~,'3iT:,~,~?, .:~ .. ~ ,;,-:? :) ::." 'i :~} ,-;::: ' f.':: .-' .. -:; '; .;',". : ~ " Betreff:' .::' ": -, - . - '-- ";~Aritrag bzgl"Fafbmarkieruiigeman Ellernstraße .'"'<'.' .-",' ,,-, ,-IOn -?"':"'"~"I~'<>' ,\,·.~.,-,.l 181 Unterschrift des Budgetverantwortlichen ~ .. ~~Ci ";" ::;;,t: :.,: ':~ .f,,:" : ,-:. ,~,!!-:~,-. ".'. der ,;",'. Keine j Straße I -:«::7' s-: ,. ., . , ,'__ .•-t.~:'F.~.:" " .. , ,< Stelltiilghi:l'hme der Verwaltung: . i ; Auswirkungen: rS~rÄ~'tia'g"';iid ;~~Ele;'chlussfass~ngzugelkhefan' den' Ausschussfüröffentliche Ordnung und Verkehr· • , sjhr)}RQ~.L[i1g Balkhausener ?6~ :-; : Erftstadt, .den"3. Januar 2002 " .• " ,r •.• , . • I?Ät.~m:g.~~9:~,;?'Q;Q?'2i:,) ;rh ~i,,r ! ~i ;I:':).."~/:i':~":~.';;~:i: ,; :i~+h'an z i e IIe '. 'n.,,'""" c:·.I; .~,,-_:.,'r>'.l~c:,6· ~:~.'(:.>;'''I", - 65- .. .. ", ;',' -, ...:.., ,.:,. ,." ~ ~ .Grundsätzlich gilt in Tempo-Sä-Zonen immer die "Rechts-vor-links-Reqelunq" •.solange. diesnicht durch eine entsprechende Verkehrsanordnung nach der StVO anderweitig 'g~r~ge"lli4("::,'_';': ; .Eine zusatZlichei VerdeUtlichung dieser Regelung durch Markierungen auf der Fahrbahn ist bei normalen Sichtverhältnissen im Kreuzungsbereich nicht notwendig und wird von vielen Verkehrsbehörden sogar abgelehnt. .... .. .... ..'" 'bi~'i~;A,r1if~9b~schriebene Unübersichtlichkeit der Straßenkreuzung Balkhausener str'aße'IEllenlsti'i,iße werde ich zusammen mit der zuständigen Polizeibehörde, dem .Ortsvorsteher sowie dem Antragstellerbei einem Ortstermin genauer erörtern. Falls sich hierbei'dieNotWendigkeit der beant~agten Maßnahme ergibt, werde ich diese k'urZtri~tig anordnen und ausführenlassen. , ,;:> •. ' , .. ; ;~ ", ~ Cf ::: f;;::·-~1"·~S.f'ip·":·· .. ~:"<", __ , ,: '" ':\: -; :t;',~",l"~ ·'P:\SZ\ANTRAGE\AF733.WPD i.:; }' i:~'::~ , '-;',",;": ;,,-, _..' . J' '" \'. ,. ?:' , '~/11/~B0l20:43 -.-_. .. 82225953043 HOMMELSHEIM S. 01/01 DietlStllg 27. November 2001 Petrick Morgen Ellernstr.4 50374 Erftsladt Te1.02235172902 P:;/4l33 Stadt Erftstadt Herm Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche RathIUJS I Am Holzdamm 50374 Erftstadt , ANTRAG pmllB GO des Rates der Stadt Ertatadt Betr.: StraBenebtmUndung: Balkhausenentr ~EBern•• Sehr geehrter Herr BQrgermeister Bösche. hiermit beantrage ich, das die rechts vor links Regelung. der Stra8eneinmtlmlung Balkhausenerstr. - Ellernstr. durcb Farbmarlcicrungen besonders deutlich gekennzeichnet wird. , BegrOndung; Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Balkhausenemr. (Kurvenbereich) ist diese Stelle besonders getllbrlich. VieJenDank Mit freundlichen GI11ßen )? Y.,-r- ~~~k-~ CDU-Fraktion Patrick Morgen '. ,.1 ., . ;. I .i !: T :3J13S Z8Gtt '!ii:£ZZ& (.l~6"OW ","f..l,\td 6£ J8t T 8-,iirN-si··· --- Anlage 1 zum A 7/1733 Antrag bzgl. Fahrbahnmarkierung an der Einmündung Balkhausener Straße/Eliernstraße zur Kennzeichnung der Rechts-vor- links-Regelung Am 16.01.2002 hat ein Ortstermin zur Beurteilung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Balkhausener Straße/Eliemstraße mit dem Antragsteller, der Kreispolizeibehörde sowie der Verwaltung stattgefunden. • Die Kreispolizeibehörde lehnt eine zusätzliche Kennzeichnung der vorgeschriebenen Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung durch eine Markierung auf der Fahrbahn ab. Sie begründet dies mit einer ausreichend vorhandenen Übersicht im Kreuzungsbereich. Ein Unfallschwerpunkt, durch den eine entsprechende Maßnahme gleichfalls begründet werden könnte, liegt an dieser Stelle nicht vor. Mit der Kenntlichmachung dieses Kreuzungsbereiches würde im Stadtgebiet ein Präzedenzfall geschaffen, der unter Umständen zu einer Vielzahl von entsprechenden Maßnahmen führt. Der Eigenbetrieb Straßen kann sich der Auffassung der Kreispolizeibehörde anschließen. /' (Bösche) • P:\SZlANTRÄGE\A 1733A.WPD