Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (9. Änderung der Friedhofsatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
425 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (9. Änderung der Friedhofsatzung) Beschlussvorlage (9. Änderung der Friedhofsatzung) Beschlussvorlage (9. Änderung der Friedhofsatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 425 kB

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: V 7/ 11'fS' Amt: - 65An den BeschIAusf.: Rat - 65 - Datum: 07.01.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Werksausschuss Betrifft: Straßen 9. Änderung der Friedhofsatzung Finanzielle Auswirkungen: 181 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30. Januar 2002 Keine /!5~~ Beschlussentwurf: Folgende Änderung des § 16 der Friedhofssatzung wird beschlossen. • § 16 Wahlgrabstätten 1. Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden und an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird. Die Dauer des Nutzungsrechtes richtet sich nach § 11 (Ruhezeit). Bei Erstverkauf muss das Benutzungsrecht die Ruhefrist um mindestens fünf Jahre überschreiten. Der Rest des § 16 bleibt unverändert. Begründung: Mit der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung bezüglich Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Erstankauf um fünf Jahre ist es erforderlich, auch die Ausführungen des § 16 der Friedhofssatzung bezüglich Wahlgrabstätten anzupassen. Die Verlängerung der Nutzungszeit von Wahlgräbem um fünf Jahre ist aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich (siehe hierzu auch die Begründung zur V 7/1746, Neufassung der Friedhofsgebührensatzung, Punkt 2). ~ P:\SZ\VORLAGEN\V6500012.008 ,j,,>,. I -~-'-'--'. k1f~ß6'-··l Blatt Anl"qe ~ ~ f2~M"?l "d,ut~,: " B/all ' I Eigerib'etrieb'Straßen ErftstadtBetriebszweig Werksausschuss "_ YU .... Friedhöfe ",', A Z'f "/ I. ,,'c' r J Straßen vom 14.02.2002 1. Anfrage zu V 7/1745 und V 7/1746 Neufassung Friedhofsgebührensatzung Stellungnahme und Änderung der Friedhofssatzung und An!Clge -1'. [2if~2~J der Verwaltung: Blutl • Da die Grundlagen der Kalkulation stark voneinander abweichen können, ist der Gebührenvergleich mit anderen Kommunen problematisch. Die Gebühren fur ein Reihengrab lagen 1998 zwischen 1543 DM ( Bocholt ) und 4170 DM (Bochurn ). FOr ein Wahlgrab lagen die Gebühren zwischen 1928 DM (Bocholt) und 7494 DM ( Heme) Ein Urnenreihengrab kostete in Leverkusen 768 DM und in DOsseldorf 3020 DM. Quelle: GebOhrenvergleich 1998 Aeternitas Wohl kaum eine andere Kommune der Größe Erftstadts unterMIt 15 verschiedene Friedhöfe. der umliegenden Gebührenvergleich Städte: WG € fr~~;~~~TL~~47 IErftsU003"', !Frei:henr'·" 939 € 1.211 € ;Eu!;ki"'ci~l!lt jBe!"9hEtim:'~'; !HÜrtlji,."";": iBriihi'c •• 639 381 1.011 398 380 :§..'';~' IKehJ~n:~~r't,: 1.155 1.279 1.456 1.073 1,389 2.106 1.528 1.027 € € € € € Die Städte Hürth und Brühl kalkulieren Erdaushub UWG € € € € € € € € 481 € 533 € 728€ 664€ 800€ 627€ 457 € 283 € 462€ 462 € 492€ 608 € 448€ 396€ 429 € 650 € urnenaush, 97€ 97 € 186€ 296 € 64€ 198€ 197 € 301 € Halle, 190€ 190 € 189€ 178 € 182 € 141 € 166€ 216 € z.Z. neu. 2. Anfrage zu A 7/1722, Antrag • Stellungnahme bzgl. Anlegung von sog. Rasengräbern der Verwaltung: Rasengraber mit der Möglichkeit, einen kleinen Gabstein zu versetzen, werden in den umliegenden Kommunen nicht angeboten. Teilweise wird der Begriff Rasengrab fOr anonyme GrabsteIlen verwandt Eine Nachfrage für Rasengräber war in den letzten Jahren weder seitens der Borger noch der Bestalter vorhanden. In Erftstadt werden jahrlieh ca.10 anonyme GrabsteIlen verkauft, wobei die dafür ausgewiesene Friedhofsflache für die nächsten 5 Jahre ausreichend sein wird. Die Kalkulation der Gebühren fOr Rasengräber orientiert sich an der vorhandenen Kalkulation fUr anonyme GrabsteIlen, wobei ein Zuschlag von 10% für Handarbeiten ( Rasenschnitt an den Grabsteinen, wegräumen von Blumenschmuck) angemessen sein dürfte. GebOhrenhöhe somit: Erorasengraj):;+~;L' Urnen' rase' ng'ra' b' ~.~~-"f "_:"'t-~4>">'':;:~;1yr-4;-:<" - ~.• - 'r~"; -,2002,: '931€'~'2003;:"03i€'T1 ·>!~-'-,/~-4.d>''''IT:2;'",.?·->'-, .423€-"7.002003'",468€"'j ~ ,. ",,"',,'_-''''d._~_--f," J' ",' 'f"',;:,:" 2002' "-~', .j, ...... _. d' ,.~~~ zu ~;;'" /' '""i,": /'f. ..•..,., _ "., _._,.,,,,,, .: / Yt; t-i.;;-/$6"'i " /Z:" ' '"") !L~~~J DjQ'n 810il "", ..= '.. ~ .... <~,... ~ .....~ ~'.7f[0·t'!.':~'e1 Ii!i1Eiien~!itriel)i$t(a~n;EiiftS~(jti;Bjt~i~ijs'zWeigFnejillöfe .'" , Werksausschuss Straßen vom 14.02.2002 1. Anfrage zu V 7/1745 und V 7/1746 Neufassung Friedhofsgebahrensalzung Stellungnahme und Änderung der Friedhofssalzung und Ar!:",,' ~:'J Lt~Q2'N..J ~""~'_' . .".' ..... der Verwaltung: , , , " ..... ,,' ; ...', .s...'",--,,1 .' Da die Grundlagen der Kalkulation stark voneinander abweichen können, ist der GebOhrenvergleich mit anderen Kommunen problematisch. Die Gebühren für ein Reihengrab lagen 1998 zwischen 1543 DM ( Bachalt ) und 4170 DM ( Bochum ). Für ein Wahlgrab lagen die Gebühren zwischen 1928 DM ( Bachalt ) und 7494 DM ( Heme) Ein Urnenreihengrab kostete in Leverkusen 768 DM und in Dusseldorf 3020 DM. Quelle: GebOhrenvergleich 1998 Aeternitas Wohl kaum eine andere Kommune der Größe Erftstadts unterhält 15 verschiedene Friedhöfe. Gebahrenvergleich der umliegenden ':,:,!l~'" ~!~?J;":!;~~:';~~1i', ' \~~!'~~93r~ jEiftSt:2003f~;, 847€ 939€ 1.211 € 639€ 381€ 1011 € 398 € 380€ ~~~F~~bl]:(; Euskirctlen::; ......';':l.~~'''.~,;::.;;- :Be!'9lieirfi:.f.';' :'HÜ'ltil'7:1 :Biilil i'K;;o~~+ i--~' Städte: hWG UWG 1.155€ 1.279 € 1456 € 1.073 € 1.389 € 2.106€ 1.528 € 1.027 € Die Städte Harth und Brühl kalkulieren 481 € 533€ 728€ 664€ 800 € 627 € 457 € 283€ Erdaushub 462€ 462€ 492 € 608€ 448€ 396 € 429€ 650€ Urnenaush. 97 € 97€ 186€ 296€ 64€ 198 € 197 € 301€ Halle 190€ 190€ l89€ 178 € 182 € 141 € 166 € 216€ z.z. neu. 2. Anfrage zu A 7/1722, Antrag bzgl. Anlegung • Stellungnahme von sog. Rasengräbern der Verwaltung: Rasengräber mit der Möglichkeit. einen kleinen Gabstein zu versetzen, werden in den umliegenden Kommunen nicht angeboten. Teilweise wirdder Begriff Rasengrab für anonyme GrabsteIlen verwandt. Eine Nachfrage für Rasengräber war in den letzten Jahren weder seitens der Bürger noch der Bestaller vorhanden. In Erftstadt werden jährlich ca.10 anonyme GrabsteIlen verkauft, wobei die dafür ausgewiesene Friedhofsflache für die nächsten 5 Jahre ausreichend sein wird. Die Kalkulation der Gebühren für Rasengräber orientiert sich an der vorhandenen Kalkulation für anonyme GrabsteIlen, wobei ein Zuschlag von 10% für Handarbeiten ( Rasenschnill an den Grabsteinen, wegräumen von Blumenschmuck) angemessen sein dürfte. Gebührenhöhe somit: • "..>'>.: 'e;"