Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
425 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:
V 7/
11'fS'
Amt: - 65An den
BeschIAusf.:
Rat
- 65 -
Datum: 07.01.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Werksausschuss
Betrifft:
Straßen
9. Änderung der Friedhofsatzung
Finanzielle
Auswirkungen:
181
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30. Januar 2002
Keine
/!5~~
Beschlussentwurf:
Folgende Änderung des § 16 der Friedhofssatzung wird beschlossen.
•
§ 16
Wahlgrabstätten
1.
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die erst im Todesfalle für die Dauer
der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden und an denen ein Nutzungsrecht
verliehen wird. Die Dauer des Nutzungsrechtes richtet sich nach § 11 (Ruhezeit). Bei
Erstverkauf muss das Benutzungsrecht die Ruhefrist um mindestens fünf Jahre überschreiten.
Der Rest des § 16 bleibt unverändert.
Begründung:
Mit der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung bezüglich Verlängerung des Nutzungsrechtes
bei Erstankauf um fünf Jahre ist es erforderlich, auch die Ausführungen des § 16 der Friedhofssatzung bezüglich Wahlgrabstätten anzupassen.
Die Verlängerung der Nutzungszeit von Wahlgräbem um fünf Jahre ist aufgrund eines Urteils
des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich (siehe hierzu auch die Begründung zur V 7/1746,
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung, Punkt 2).
~
P:\SZ\VORLAGEN\V6500012.008
,j,,>,.
I -~-'-'--'.
k1f~ß6'-··l
Blatt
Anl"qe
~
~
f2~M"?l
"d,ut~,:
"
B/all '
I Eigerib'etrieb'Straßen ErftstadtBetriebszweig
Werksausschuss
"_
YU
....
Friedhöfe
",',
A
Z'f
"/
I.
,,'c'
r
J
Straßen vom 14.02.2002
1.
Anfrage zu V 7/1745 und V 7/1746 Neufassung
Friedhofsgebührensatzung
Stellungnahme
und Änderung
der Friedhofssatzung
und
An!Clge
-1'.
[2if~2~J
der Verwaltung:
Blutl
•
Da die Grundlagen der Kalkulation stark voneinander abweichen können, ist der
Gebührenvergleich mit anderen Kommunen problematisch.
Die Gebühren fur ein Reihengrab lagen 1998 zwischen 1543 DM ( Bocholt ) und 4170 DM
(Bochurn ). FOr ein Wahlgrab lagen die Gebühren zwischen 1928 DM (Bocholt) und 7494 DM
( Heme) Ein Urnenreihengrab kostete in Leverkusen 768 DM und in DOsseldorf 3020 DM.
Quelle: GebOhrenvergleich 1998 Aeternitas
Wohl kaum eine andere Kommune der Größe Erftstadts unterMIt 15 verschiedene Friedhöfe.
der umliegenden
Gebührenvergleich
Städte:
WG
€
fr~~;~~~TL~~47
IErftsU003"',
!Frei:henr'·"
939 €
1.211 €
;Eu!;ki"'ci~l!lt
jBe!"9hEtim:'~';
!HÜrtlji,."";":
iBriihi'c ••
639
381
1.011
398
380
:§..'';~'
IKehJ~n:~~r't,:
1.155
1.279
1.456
1.073
1,389
2.106
1.528
1.027
€
€
€
€
€
Die Städte Hürth und Brühl kalkulieren
Erdaushub
UWG
€
€
€
€
€
€
€
€
481 €
533 €
728€
664€
800€
627€
457 €
283 €
462€
462 €
492€
608 €
448€
396€
429 €
650 €
urnenaush,
97€
97 €
186€
296 €
64€
198€
197 €
301 €
Halle,
190€
190 €
189€
178 €
182 €
141 €
166€
216 €
z.Z. neu.
2.
Anfrage zu A 7/1722, Antrag
•
Stellungnahme
bzgl. Anlegung
von sog. Rasengräbern
der Verwaltung:
Rasengraber mit der Möglichkeit, einen kleinen Gabstein zu versetzen, werden in den
umliegenden Kommunen nicht angeboten. Teilweise wird der Begriff Rasengrab fOr anonyme
GrabsteIlen verwandt Eine Nachfrage für Rasengräber war in den letzten Jahren weder
seitens der Borger noch der Bestalter vorhanden.
In Erftstadt werden jahrlieh ca.10 anonyme GrabsteIlen verkauft, wobei die dafür ausgewiesene
Friedhofsflache für die nächsten 5 Jahre ausreichend sein wird.
Die Kalkulation der Gebühren fOr Rasengräber orientiert sich an der vorhandenen Kalkulation
fUr anonyme GrabsteIlen, wobei ein Zuschlag von 10% für Handarbeiten ( Rasenschnitt an den
Grabsteinen, wegräumen von Blumenschmuck) angemessen sein dürfte.
GebOhrenhöhe somit:
Erorasengraj):;+~;L'
Urnen' rase' ng'ra' b'
~.~~-"f "_:"'t-~4>">'':;:~;1yr-4;-:<"
-
~.•
-
'r~";
-,2002,: '931€'~'2003;:"03i€'T1
·>!~-'-,/~-4.d>''''IT:2;'",.?·->'-,
.423€-"7.002003'",468€"'j
~ ,. ",,"',,'_-''''d._~_--f,"
J' ",' 'f"',;:,:"
2002'
"-~',
.j, ......
_.
d'
,.~~~
zu
~;;'"
/'
'""i,":
/'f.
..•..,., _
".,
_._,.,,,,,,
.: /
Yt;
t-i.;;-/$6"'i
" /Z:"
'
'"")
!L~~~J
DjQ'n
810il
"", ..=
'..
~ ....
<~,... ~ .....~
~'.7f[0·t'!.':~'e1
Ii!i1Eiien~!itriel)i$t(a~n;EiiftS~(jti;Bjt~i~ijs'zWeigFnejillöfe
.'"
,
Werksausschuss
Straßen vom 14.02.2002
1.
Anfrage zu V 7/1745 und V 7/1746 Neufassung
Friedhofsgebahrensalzung
Stellungnahme
und Änderung
der Friedhofssalzung
und
Ar!:",,'
~:'J
Lt~Q2'N..J
~""~'_' . .".' .....
der Verwaltung:
, , , " ..... ,,'
; ...', .s...'",--,,1
.'
Da die Grundlagen der Kalkulation stark voneinander abweichen können, ist der
GebOhrenvergleich mit anderen Kommunen problematisch.
Die Gebühren für ein Reihengrab lagen 1998 zwischen 1543 DM ( Bachalt ) und 4170 DM
( Bochum ). Für ein Wahlgrab lagen die Gebühren zwischen 1928 DM ( Bachalt ) und 7494 DM
( Heme) Ein Urnenreihengrab kostete in Leverkusen 768 DM und in Dusseldorf 3020 DM.
Quelle: GebOhrenvergleich 1998 Aeternitas
Wohl kaum eine andere Kommune der Größe Erftstadts unterhält 15 verschiedene Friedhöfe.
Gebahrenvergleich
der umliegenden
':,:,!l~'"
~!~?J;":!;~~:';~~1i',
'
\~~!'~~93r~
jEiftSt:2003f~;,
847€
939€
1.211 €
639€
381€
1011 €
398 €
380€
~~~F~~bl]:(;
Euskirctlen::;
......';':l.~~'''.~,;::.;;-
:Be!'9lieirfi:.f.';'
:'HÜ'ltil'7:1
:Biilil
i'K;;o~~+
i--~'
Städte:
hWG
UWG
1.155€
1.279 €
1456 €
1.073 €
1.389 €
2.106€
1.528 €
1.027 €
Die Städte Harth und Brühl kalkulieren
481 €
533€
728€
664€
800 €
627 €
457 €
283€
Erdaushub
462€
462€
492 €
608€
448€
396 €
429€
650€
Urnenaush.
97 €
97€
186€
296€
64€
198 €
197 €
301€
Halle
190€
190€
l89€
178 €
182 €
141 €
166 €
216€
z.z. neu.
2.
Anfrage zu A 7/1722, Antrag bzgl. Anlegung
•
Stellungnahme
von sog. Rasengräbern
der Verwaltung:
Rasengräber mit der Möglichkeit. einen kleinen Gabstein zu versetzen, werden in den
umliegenden Kommunen nicht angeboten. Teilweise wirdder Begriff Rasengrab für anonyme
GrabsteIlen verwandt. Eine Nachfrage für Rasengräber war in den letzten Jahren weder
seitens der Bürger noch der Bestaller vorhanden.
In Erftstadt werden jährlich ca.10 anonyme GrabsteIlen verkauft, wobei die dafür ausgewiesene
Friedhofsflache für die nächsten 5 Jahre ausreichend sein wird.
Die Kalkulation der Gebühren für Rasengräber orientiert sich an der vorhandenen Kalkulation
für anonyme GrabsteIlen, wobei ein Zuschlag von 10% für Handarbeiten ( Rasenschnill an den
Grabsteinen, wegräumen von Blumenschmuck) angemessen sein dürfte.
Gebührenhöhe somit:
• "..>'>.:
'e;"