Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
22.03.17, 18:19
Aktualisiert
22.03.17, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 14. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses
vom 09.02.2017
Drucksachen-Nummer: 35.17
TOP 6.1
Haushalt 2017 für die Produkte Feuerwehr, Brandschutzdienststelle,
Zentralwerkstatt, integrierte Leitstelle, Notfallrettung und Notarzteinsatzwesen
Antrag der SPD Fraktion vom 12.01.2017 zur Bereitstellung von Budget im Haushalt 2017 für die
geplante Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses Sindorf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss stimmt zu, einen Ansatz für Planungskosten für die
Erweiterung des Feuerwehr-Gerätehauses Sindorf als Merkposten erst in den Haushalt 2018
aufzunehmen.
Antrag der FDP Fraktion vom 17.01.2017 zur Anpassung der Kostenerstattungsansätzen für die
Kreisleitstelle:
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass es zu einer zeitlichen Überschneidung kam. Der Rhein-ErftKreis hat zwischenzeitlich die Mittel für die Kostenerstattung angepasst. Die in deckungsgleicher
Höhe geänderten Haushaltsansätze sind Bestandteil der Veränderungsliste zum
Haushaltsplanentwurf 2017.
Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.2017 zur Erhöhung Zuschuss zu Gemeinschaftsveranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr
Die Verwaltung teilt mit, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt und diese im
Haushaltssicherungskonzept nicht befürwortet werden können.
Herr Bielan beantragt – in Erweiterung zum ursprünglichem Antrag - eine Zuschusserhöhung in
reduzierter Höhe (statt 2,00 € nun 1,00 €)
Der Antrag der SPD-Fraktion wird mit 9 Gegenstimmen (7 CDU, 2 Bündnis 90/Die Grünen)
abgelehnt.
1.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und
dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig, die Haushaltsmittel gemäß
Haushaltsplanentwurf unter Berücksichtigung der Veränderungsliste bereitzustellen.
2.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Verabschiedung des
Haushaltes 2017 im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Neuund Ersatzbeschaffungen entsprechend der Vergaberichtlinien der Kolpingstadt Kerpen
auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter des Vergaberechts den Auftrag zu
erteilen.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 09.02.2017
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