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Antrag (Der Frauenbeirat spricht sich fur Beibehaltung der Reinigung städtischer Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude etc.) mit bei der Stadt beschäftigten Kräften aus.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
534 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Antrag (Der Frauenbeirat spricht sich fur Beibehaltung der Reinigung städtischer Gebäude (Schulen,
Verwaltungsgebäude etc.) mit bei der Stadt beschäftigten Kräften aus.) Antrag (Der Frauenbeirat spricht sich fur Beibehaltung der Reinigung städtischer Gebäude (Schulen,
Verwaltungsgebäude etc.) mit bei der Stadt beschäftigten Kräften aus.) Antrag (Der Frauenbeirat spricht sich fur Beibehaltung der Reinigung städtischer Gebäude (Schulen,
Verwaltungsgebäude etc.) mit bei der Stadt beschäftigten Kräften aus.)

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Inhalt der Datei

Frauenbeirat Erftstadt Vorsitzende Lieselotte Engmann 50374 Erftstadt Tel: 02235/42742 Am Tunnel2 Erftstadt, 16.01.2002 • 70 - An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Ernst-Dieter Bösche 65 83 Rathaus Erftstadt I Sl/47Jj3 Sehr geehrter Herr Bösche, beiliegend erhalten Sie drei Anträge 1 Beschlüsse des Frauenbeirates und bitten Sie, diese an die zuständigen Ausschüsse weiterzuleiten . • Mit freundlichen Grüßen ~~~-.~~-, Lieselotte Engmann Vorsitzende des Frauenbeirates Beschluss des Frauenbeirates vorn 15.01.2001: S::; /47'33 Der Frauenbeirat spricht sich fur Beibehaltung der Reinigung städtischer Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude etc.) mit bei der Stadt beschäftigten Kräften aus. • Begründung: Bei der Stadt Erftstadt sind im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft derzeit knapp 80 Reinigungskräfte - ausschließlich Frauen - in der untersten Lohngruppe lila (BMTG fur kommunale Arbeiter/innen) in der Regel mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 bis zu 38,5 Stunden eingestellt. Damit ist die Stadt Erftstadt ein wichtiger Arbeitgeber für weibliche Beschäftigte des unteren Lohngefüges. Mit einer Vergabe der Reinigung an Fremdfirmen. deren Tariflöhne wesentlich unterhalb der Vergütung des Öffentlichen Dienstes liegen und die in der Regel keine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge und Sozialleistungen vorhalten, würde sich die Beschäftigungssituation in der Gebäudereinigung erheblich verschlechtern. Es würde eine soziale Schieflage insbesondere für weibliche Reinigungskräfte und deren Familien entstehen, In vielen Fällen wären Abhängigkeit von der Sozialhilfe und Altersarrnut vorprogrammiert. Diese Kosten würden dann wiederum den städtischen Haushalt belasten. ~~ r"-~~4?; ~v-~~ • (~-1~ !or SltzungJtt'-~?E~.P.,zC'~ Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten und zur Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung des Frauenbeirates r S/1793 Wie im Antrag des Frauenbeirates zutreffend ausgeführt, wären durch eine Vergabe der städtischen Gebäudereinigung an Fremdfirmen ca. 80 Arbeitsplätze, die gegenwärtig ausschließlich von Frauen besetzt sind, in der untersten Lohngruppe des Öffentlichen Dienstes nach BMTG 1 bzw. 1a betroffen. Die meisten städtischen Reinigungskrafte sind mit einer Wochenstundenzahl von 18 - 38,S beschäftigt. Abgesehen davon, dass tarif- und arbeitsrechtlich eine Fremdvergabe in großem Umfang kurzund mittelfristig kaum realisierbar sein dürfte, zumal der Personalrat signalisiert hat, dass er dieser Maßnahme nicht zustimmen wird, gibt es entscheidende soziale und wirtschaftliche Gründe für die Beibehaltung des Reinigungspersonal in städtischer Regie~ Diese decken sich mit den gleichstellungsund frauenpolitischen Zielen des FrauenfOrderplans für die Stadtverwaltung Erftstadt und des Landesgteichstellungsgesetzes, die eine SchlechtersteIlung weiblicher Beschäftigter grundsätzlich ausschließen (§ 8.3 FrauenfOrderplan): • - Durch die Beschäftigung in der städtischer Gebäudereinigung sichern die betroffenen Frauen, wenn auch auf niedrigem Lohn- und Einkommensniveau, ihre wirtschaftliche und soziale Unabhängigkeit und die ihrer Familien. - Durch ihre Sozialversicherungsbeiträge betreiben sie eigene Kranken- und Altersvorsorge und stützen damit die Sozialversicherungssysteme. Demgegenüber steht: - Der Wegfall dieser Arbeitsplätze würden die ErwerbsmOglichkeiten insbesondere von Frauen im unteren Lohnbereich in Erftstadt erheblich einschränken. (Bereits heute haben es erwerbslose Frauen schwer, reguläre, sozial abgesicherte Arbeitsangebote - jenseits von geringfügiger Beschäftigung und 'Schwarzarbeit" - zu finden.) - Die geringeren TariflOhnen im Reinigungsgewerbe, die unterhalb der untersten Lohngruppe des Öffentlichen Dienstes liegen, würden zudem mehr Frauen von kommunalen Unterstützungsleistungen wie Wohngeld und Sozialhilfe abhängig machen. Durch diese Ausgaben würde letztlich auch der städtische Haushalt erheblich belastet. • Stattdessen schlage ich zur Sicherung und Weiterentwicklung des städtischen Reinigungsbereichs weitere Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung, die von den betroffenen Mitarbeiterinnen wesentlich mitgestaltet werden, vor: - Optimierung der Intervallreinigung - Umstrukturierung der Arbeitsabläufe und Vorgesetztenfunktionen - betriebliche Gesundheitsvorsorge - FOrderung des Betriebsklimas - Aufstiegs- und Qualifizierungsangebote (vgl. auch §§ 8, 9 u.11 FrauenfOrderplan). Die genannten Maßnahmen tragen neben der sozialen und wirtschaftlichen Absicherung von Frauen in Erftstadt zur Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung und zum Teil auch zur (weiteren) Kostenreduzierung bei. '(Die sozialenHärten,die sichfür viele der betroffenen Kolleginnen mtt einer Umsetzung der Fremdvergabe ergeben, sollen an dieser Stelle deshalb auch nicht geschildert werden.) c. ~ -~ 2o/(j<lfJ2