Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Frauenbeirat Erftstadt
Vorsitzende Lieselotte Engmann
50374 Erftstadt
Tel: 02235/42742
Am Tunnel2
Erftstadt, 16.01.2002
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70
-
An den
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Ernst-Dieter Bösche
65
83
Rathaus Erftstadt
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Sl/47Jj3
Sehr geehrter Herr Bösche,
beiliegend erhalten Sie drei Anträge 1 Beschlüsse des Frauenbeirates und bitten
Sie, diese an die zuständigen Ausschüsse weiterzuleiten .
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Mit freundlichen Grüßen
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Lieselotte Engmann
Vorsitzende des Frauenbeirates
Beschluss des Frauenbeirates vorn 15.01.2001:
S::; /47'33
Der Frauenbeirat spricht sich fur Beibehaltung der Reinigung städtischer Gebäude (Schulen,
Verwaltungsgebäude etc.) mit bei der Stadt beschäftigten Kräften aus.
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Begründung:
Bei der Stadt Erftstadt sind im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft derzeit knapp 80
Reinigungskräfte - ausschließlich Frauen - in der untersten Lohngruppe lila (BMTG fur
kommunale Arbeiter/innen) in der Regel mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 bis zu
38,5 Stunden eingestellt. Damit ist die Stadt Erftstadt ein wichtiger Arbeitgeber für weibliche
Beschäftigte des unteren Lohngefüges. Mit einer Vergabe der Reinigung an Fremdfirmen.
deren Tariflöhne wesentlich unterhalb der Vergütung des Öffentlichen Dienstes liegen und die
in der Regel keine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge und Sozialleistungen vorhalten,
würde sich die Beschäftigungssituation in der Gebäudereinigung erheblich verschlechtern. Es
würde eine soziale Schieflage insbesondere für weibliche Reinigungskräfte und deren
Familien entstehen, In vielen Fällen wären Abhängigkeit von der Sozialhilfe und Altersarrnut
vorprogrammiert. Diese Kosten würden dann wiederum den städtischen Haushalt belasten.
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Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten
und zur Stellungnahme der Verwaltung
zur Anregung
des Frauenbeirates
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S/1793
Wie im Antrag des Frauenbeirates zutreffend ausgeführt, wären durch eine Vergabe der
städtischen Gebäudereinigung
an Fremdfirmen ca. 80 Arbeitsplätze, die gegenwärtig
ausschließlich von Frauen besetzt sind, in der untersten Lohngruppe des Öffentlichen Dienstes
nach BMTG 1 bzw. 1a betroffen. Die meisten städtischen Reinigungskrafte sind mit einer
Wochenstundenzahl von 18 - 38,S beschäftigt.
Abgesehen davon, dass tarif- und arbeitsrechtlich eine Fremdvergabe in großem Umfang kurzund mittelfristig kaum realisierbar sein dürfte, zumal der Personalrat signalisiert hat, dass er
dieser Maßnahme nicht zustimmen wird, gibt es entscheidende soziale und wirtschaftliche
Gründe für die Beibehaltung des Reinigungspersonal in städtischer Regie~ Diese decken sich
mit den gleichstellungsund frauenpolitischen
Zielen des FrauenfOrderplans für die
Stadtverwaltung Erftstadt und des Landesgteichstellungsgesetzes,
die eine SchlechtersteIlung
weiblicher Beschäftigter grundsätzlich ausschließen (§ 8.3 FrauenfOrderplan):
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-
Durch die Beschäftigung in der städtischer Gebäudereinigung sichern die betroffenen
Frauen, wenn auch auf niedrigem Lohn- und Einkommensniveau, ihre wirtschaftliche und
soziale Unabhängigkeit und die ihrer Familien.
-
Durch ihre Sozialversicherungsbeiträge
betreiben sie eigene Kranken- und Altersvorsorge
und stützen damit die Sozialversicherungssysteme.
Demgegenüber steht:
- Der Wegfall dieser Arbeitsplätze würden die ErwerbsmOglichkeiten insbesondere von Frauen
im unteren Lohnbereich in Erftstadt erheblich einschränken. (Bereits heute haben es
erwerbslose Frauen schwer, reguläre, sozial abgesicherte Arbeitsangebote - jenseits von
geringfügiger Beschäftigung und 'Schwarzarbeit" - zu finden.)
- Die geringeren TariflOhnen im Reinigungsgewerbe, die unterhalb der untersten Lohngruppe
des Öffentlichen Dienstes liegen, würden zudem mehr Frauen von kommunalen
Unterstützungsleistungen wie Wohngeld und Sozialhilfe abhängig machen.
Durch diese Ausgaben würde letztlich auch der städtische Haushalt erheblich belastet.
•
Stattdessen
schlage
ich zur
Sicherung
und Weiterentwicklung
des städtischen
Reinigungsbereichs weitere Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung,
die von
den betroffenen Mitarbeiterinnen wesentlich mitgestaltet werden, vor:
- Optimierung der Intervallreinigung
- Umstrukturierung der Arbeitsabläufe und Vorgesetztenfunktionen
- betriebliche Gesundheitsvorsorge
- FOrderung des Betriebsklimas
- Aufstiegs- und Qualifizierungsangebote (vgl. auch §§ 8, 9 u.11 FrauenfOrderplan).
Die genannten Maßnahmen tragen neben der sozialen und wirtschaftlichen Absicherung von
Frauen in Erftstadt zur Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung und zum Teil auch zur
(weiteren) Kostenreduzierung bei.
'(Die sozialenHärten,die sichfür viele der betroffenen Kolleginnen mtt einer Umsetzung der Fremdvergabe
ergeben, sollen an dieser Stelle deshalb auch nicht geschildert werden.)
c. ~
-~
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