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Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
40 kB
Datum
28.02.2012
Erstellt
20.03.12, 12:30
Aktualisiert
20.03.12, 12:30
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Inhalt der Datei

TISCHVORLAGE GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 671 /IX.L. Z.1 Datum: 28.02.2012 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 28.02.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt, für eine Ulme auf dem Grundstück Kirchweg 2 in Nettersheim-Tondorf eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen: Begründung: Auf dem Grundstück Kirchweg 2 in Nettersheim-Tondorf stockt unmittelbar an der Friedhofsmauer eine Ulme, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Grundstückseigentümer hat einen Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung gestellt, da seiner Aussage nach der Baum abstirbt. Er möchte den Baum umgehend beseitigen, um Gefahren für die Friedhofsbesucher und das Pfarrhaus zu vermeiden. Da der Baum stark ortsbildprägend ist, wurde ein Baumfachmann hinzugezogen, der Möglichkeiten zum Erhalt des Baumes aufzeigen sollte. Die fachmännische Überprüfung hat jedoch ergeben, dass der Baum mit der holländischen Ulmenkrankheit (Pilzkrankheit) befallen ist. Durch die vom Pilz gebildeten Toxine und durch die baumeigenen Abwehrprozesse kommt es zur Verstopfung der Leitungssysteme des Baumes. Eine Rettung des Baumes ist nicht mehr möglich. Weiterhin hat der Baumfachmann festgestellt, dass die Ulme bereits weitestgehend abgestorben ist. Aus diesem Grund hat er zur Vermeidung von Unfallgefahren eindringlich empfohlen, den Baum schnellstmöglich zu entfernen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für die Ulme aussprechen. 3 Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück Kirchweg 2 bereits sehr vielfältig ist. ____________________ Bürgermeister