Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
40 kB
Datum
28.02.2012
Erstellt
20.03.12, 12:30
Aktualisiert
20.03.12, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
TISCHVORLAGE
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 671 /IX.L. Z.1
Datum: 28.02.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
28.02.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt, für eine Ulme auf dem
Grundstück Kirchweg 2 in Nettersheim-Tondorf eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen:
Begründung:
Auf dem Grundstück Kirchweg 2 in Nettersheim-Tondorf stockt unmittelbar an der
Friedhofsmauer eine Ulme, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich
der Baumschutzsatzung fällt.
Der Grundstückseigentümer hat einen Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung gestellt, da seiner Aussage nach der Baum abstirbt. Er möchte den Baum umgehend beseitigen, um Gefahren für die Friedhofsbesucher und das Pfarrhaus zu
vermeiden.
Da der Baum stark ortsbildprägend ist, wurde ein Baumfachmann hinzugezogen, der
Möglichkeiten zum Erhalt des Baumes aufzeigen sollte.
Die fachmännische Überprüfung hat jedoch ergeben, dass der Baum mit der holländischen Ulmenkrankheit (Pilzkrankheit) befallen ist.
Durch die vom Pilz gebildeten Toxine und durch die baumeigenen Abwehrprozesse
kommt es zur Verstopfung der Leitungssysteme des Baumes. Eine Rettung des
Baumes ist nicht mehr möglich.
Weiterhin hat der Baumfachmann festgestellt, dass die Ulme bereits weitestgehend
abgestorben ist. Aus diesem Grund hat er zur Vermeidung von Unfallgefahren eindringlich empfohlen, den Baum schnellstmöglich zu entfernen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine Befreiung von der Baumschutzsatzung
für die Ulme aussprechen.
3
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück
Kirchweg 2 bereits sehr vielfältig ist.
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Bürgermeister