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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1812 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
246 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1812	)

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Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Der Bürgermeister öffentlich Az.: 81 15-00/2002 D 7/4f]13 An den Herm Bürgermeister Amt: 81 Beschl.Ausf 81 Datum: 30.01.2002 imHause Die Vorlage Nr. V 7/ • /If;f:Z wird gern. § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NW beschlossen, Begründung der Dringlichkeit: In den letzten Jahren ist die Umsetzung der beiden Sanierungspro gramme Wasserleitungen und Kanalisation aus internen Grunden immer weiter in den Herbst verschoben worden; das führte letztlich dazu, dass die Bauarbeiten 2001 erst im Oktober bzw. Dezember vergeben wurden. Ab dem Jahr 2002 soll das zügiger erfolgen; nach Möglichkeit sollen die Vergaben der Bauarbeiten im Werksausschuss vom 06.03. beschlossen und dann über den Sommer gebaut werden. Wenn dieser Zeitplan eingehalten werden soll, ist eine sofortige Vergabe der lngenieurleistungen Sanierung Wasserleitungen erforderlich (fur die 'arallelen Arbeiten Sanierung Kanalisation hat das Ing.-Büro Schaefer einen ,,Dauerauftrag"). • (Schäfers) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 7/ A f 43 Erftstadt, den wird zugestimmt. O~, 02. ;Zoo;,. ., (Bösche) Bürgermeister ~~ Stadtverordneter