Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
576 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:61.21-00 I Abr. - Li
V 71
4~'3:J
Amt: 61
An den
BeschIAusf.: 61
Rat
Datum:. 15.02.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
Bezug:
für Planung
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Gymnich (Neustraße);
Offenlegungsbeschluss
V 61 0572, PlanA am 14.06.2000
Auswirkungen:
Finanzielle
X
Keine
Unterschrift des BUdgetverantwortwen
Erftstadt, den15. Februar 2002
•
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Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Satzungsvorentwurfs die
Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange (gem. § 34 Abs. 5 Satz 1
BauGB bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) in Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 (2)
BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Begründung:
Mit dieser Außenbereichssatzung sollen einzelne Außenbereichsgrundstücke
in die im Zusammenhang bebaute Ortslage von Gymnich einbezogen werden. Der Planbereich liegt am
westlichen Ortsrand von Gymnich und ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt
als Wohnbaufläche dargestellt.
Darüber hinaus schafft die Abrundungssatzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine geordnete städtebauliche Entwicklung, bei der insbesondere die städtebaulichen Zielsetzungen einer nachhaltigen und ökologisch orientierten Stadtplanung zu berücksichtigen sind.
Unter Beachtung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten sowie der Lage am
Ortsrand ist nach dem Vorentwurf der Satzung eine eingeschossige Einzel- oder Doppelhausbebauung mit einzelnen gestalterischen Festsetzungen vorgesehen.
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- 2 -
Die Vorabbeteiligung bzw. Abstimmung mit den Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen.
Die von den Trägem öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind soweit
städtebaulich erforderlich in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Im weiteren Verfahren ist nach der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange
(in Form einer einmonatigen Offenlage) der Satzungsbeschluss vorgesehen.
•
Anlagen:
Anlageplan
Satzungsvorentwurf
einschI. Begründung (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner)
•
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ANLAGEPLAN
DER
ABRUNDUNGSSATZUNG
Gymnich
UMWELTUND PLANUNGSAMT
ERFTSTADT, DEN
- Neustraße
ERWEITERTEN
ERFTKREIS: DGK 5
(113
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